Eine Abnahme ist rein rechtlich bei einem Software-Werkvertrag immer notwendig. Sofern Du bilanzierst darfst Du einen Werkvertrag erst dann gewinnwirksam einbuchen und die Rechnung stellen, wenn Du eine Abnahme hast. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt auch die Gewährleistungsfrist, alleine deswegen solltest Du darauf achten, diese möglichst schnell zu bekommen.
Bzgl. der Lieferfrist kommt der Vertrag erst dann zu stande, wenn Ihr beide ein Schreiben mit dem gleichen Liefertermin unterschreibt.


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), dass manche Leute es einfach nicht gut sein lassen können....
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