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Thema: Minijob od. Teilzeit bei Wiedereinstieg nach Elternzeit-Kündigung o.Aufhebungsvertrag

  1. #1
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    Minijob od. Teilzeit bei Wiedereinstieg nach Elternzeit-Kündigung o.Aufhebungsvertrag

    Hallo,

    ich habe im Netz leider auf meine Fragen noch nicht alle passenden Anworten erhalten und hoffe, daß ihr mir helfen könnt.

    Folgende Thematik:

    Im Sommer endet meine Elternzeit und ich möchte gerne Teilzeit arbeiten. Da mein alter AG durch Wohnungswechsel nicht mehr ortsnah (aber erreichbar) ist, habe ich mich hier im Umkreis nach einem Teilzeit-Job umgesehen, aber leider bis dato ohne Erfolg. Minijobs wären allerdings kein Problem.

    Nun überlege ich, ob ich entweder den weiteren Weg zu meinem alten AG in Kauf nehmen und Teilzeit durchboxen soll oder hier 2 Minijobs annehme.

    Was würdet ihr mir raten?

    Außerdem:

    1.) Wer kann mir verständlich die Vor- und Nachteile eines Teilzeitjobs gegenüber 2 Minijobs erklären?

    2.) Mit welchem Job wäre ich steuerlich besser gestellt (z.ZT. Steuerkl. 5) ?

    3.) Wie sieht es mit meiner Rentenerwartung aus? Wäre hier ein TZ-Job besser? Wie und wo kann ich mir dies ausrechnen lassen?Vergleichsrechnung?

    4.) Ich habe leider um eine Woche versäumt die Mitteilungsfrist zur Reduzierung der Arbeitszeit beim AG zu melden. Welche Konsequenzen können entstehen und wie kann ich gegenargumentieren?

    5.) Gibt es eine spezielle Regelung wie weit die Arbeitszeit reduziert werden darf? Ich dachte an z.B. 16 – 20 Std. die Woche. Am besten 2 ganze Tage die Woche, damit sich die Fahrerei lohnt. Kann der AG dies verweigern? Was kann ich dann tun?

    6.)Sollten wir zu keiner Einigung kommen, was ist dann vorteilhafter? Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ich lese überall, dass es keinen Anspruch auf Abfindung gibt. Wie kann man argumentieren/durchsetzen, um doch eine Abfindung zu erhalten? Ich bin über 10 Jahre im Unternehmen.

    Wie ihr seht, habe ich von allem „keine Ahnung“. Ich hoffe ihr habt gute Ratschläge für mich, damit ich beim baldigen Gespräch mit meinem AG nicht ganz so „d…“ dastehe.

    Vielen Dank für euren Input

    bebito

  2. #2
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    Hallo bebito,

    das was du hier suchst, ist eine umfassende vollständige Rechtsberatung.

    Diese darf nur von einem Rechtsanwalt, teilweise auch von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Arbeitsamt bzw. der Rentenversicherung erfolgen.

    Ich habe mir deinen Fall angeschaut und denke, er ist u komplex und lückenhaft geschildert, als dass du eine befriedigende Lösung hier erwarten kannst.

    Bei so weitreichenden Entscheidungen, wie du sie skizzierst, investier lieber die 190,- EUR in eine Erstberatung!!!

    Empfehlen würde ich dir da allerdings einen StB oder einen RA welcher Ahnung von Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht hat (Reine Fachanwälte für Arbeitsrecht haben nicht zwingend von deinen Problemen Ahnung)

    Ansonsten PM...

    VG fith

  3. #3
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    Hallo Fith,

    Ja danke. Ich werde wohl mit einem Stb. intensiver in die Thematik eingehen müssen, sofern ich via Netz keine weiteren Tipps finde. Nichtsdestotrotz
    Danke und Gruesse
    bebito

  4. #4
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    Zitat Zitat von bebito Beitrag anzeigen
    Hallo Fith,

    Ja danke. Ich werde wohl mit einem Stb. intensiver in die Thematik eingehen müssen, sofern ich via Netz keine weiteren Tipps finde.
    Solltest du so oder so tun, zumal hier ja so Dinge wie versäumte Fristen im Raum stehen. Über anderes kannst du dich aber auch schon einmal selbst informieren, z.B. bei www.minijobzentrale.de

    Danach sollte z.B. die Frage geklärt sein, womit du steuerlich besser stehst - mit einem oder mehreren pauschal versteuerten 400-Euro-Job[s] (mit insgesamt maximal 400,- Euro Einkommen!) oder mit einem Teilzeit-Job ...

    copy

  5. #5
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    Von mir nur soviel... ich habe mich bewusst für den Teilzeitjob (20 Stunden) bei meinem alten Arbeitgeber entschieden, trotz StKl. 5:
    - im Änderungsvertrag festgelegte Arbeitszeit (wegen der Kinder und Hotelbranche)
    - vollwertige Krankenversicherung (wichtig im Hinblick auf mein Nebengewerbe)
    - ist normalerweise besser für die spätere Rente
    - im Hinblick auf positive Gewerbeeinkünfte macht sich die geleistete Lohnsteuerzahlung auch schonmal gut
    - und bspw. auch wegen der Zugehörigkeitsprämie (noch gab sie es)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    hi,
    der link mit der minijobzentrale war sehr hilfreich- danke

  7. #7
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    Kann mir jemand noch ein paar Tips geben zum Thema Kündigung/ Aufhebungsvertrag / Abfindung.?
    Ich habe die Befürchtung, daß sich mein AG nicht auf die TZ einläßt.
    Danke fuer euer Feedback
    LG
    bebito

  8. #8
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    Zitat Zitat von bebito Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand noch ein paar Tips geben zum Thema Kündigung/ Aufhebungsvertrag / Abfindung.?
    Ja, ein Anwalt. Sorry, aber viel mehr lässt sich dazu hier nicht sagen.

    Einen Anspruch auf eine Abfindung hast du nicht, sowieso nicht, wenn du selbst kündigst. Aber einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du, es sei denn es sprechen schwer wiegende betriebliche Gründe dagegen. Und um diesen Anspruch durchzusetzen, wirst du eben im Zweifel einen Anwalt benötigen.

    copy

  9. #9
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    Wie copy schon schrieb... einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du, den hat jeder, auch Männer - viele wissen das nicht.
    Mein AG wollte erst auch nicht so recht, trotz vorhergehendem Gespräch in dem ich selbstverständlich signalisiert habe, das ich auch in einer anderen Abteilung arbeite, aber eben nur von 8-12. Hab dann Post bekommen so ungefähr: " da Sie uns keine anderen Arbeitszeiten nennen können, gehen wir davon aus, das Sie Ihren Arbeitsplatz nicht mehr antreten". Daraufhin hab ich bei meinem zuständigen Landgericht gesucht und siehe da, eigentlich alle entsprechenden Urteile fallen zugunsten der Frauen mit Kindern aus. Natürlich wenn der Betrieb entsprechend groß ist und das auffangen muss. Auf einen "netten" Brief hin meinerseits, mit Bezug auf die Urteile hatte ich dann meine TZ-Stelle.

    Bei dir sehe ich erstmal ein Problem in der abgelaufenen Frist. Dein AG kann von dir erstmal den Antritt deiner Vollzeitstelle verlangen. Kommst du dem nicht nach...........
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    Hi dorintia und andere,
    ich bin nun auch etwas irritiert. Habe unterschiedliches gelesen:
    Einerseits sollte man seinem AG schriftlich vorlegen, daß man die Arbeitszeit verkürzen möchte, andererseits habe ich gelesen, daß man schon einen konkreten Vorschlag über die Arbeitszeit abgeben soll.
    Ich habe in meinem Schreiben lediglich daraufhingewiesen, daß ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte- aber ohne genannte Stundenzahl. da ich erstmal mit meinem AG ein Gespräch über die Möglichkeiten führen möchte. Das Gespräch findet aus organisat. Gründen erst 1 monat vor Ablauf der Elternzeit statt.
    Wie war das bei Dir dorintia?
    Weiss jemand, ob ich die Anzahl der Wunschstd. hätte zwingend angeben müssen?
    Ferner habe ich nun auch unterschiedliche Fristen zur Abgabe der Arbeitszeitreduzierung gelesen. Ich bin von 3 Monaten ausgegangen. Nun habe ich auch schon etwas von 8 wochen gelesen. Leider ist bei den unterschiedlichen Texten kein Aktualisierungs-Datum zu finden.

    Ich weiss es ist besser, wenn ich mich nun um einen RA bemühe, aber vielleicht kennt sich doch jemand aus???

    Schonmal Danke fuer eure zahlreichen Infos
    LG
    bebito

  11. #11
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    Zitat Zitat von bebito Beitrag anzeigen
    Ich weiss es ist besser, wenn ich mich nun um einen RA bemühe, aber vielleicht kennt sich doch jemand aus???
    Natürlich kenne ich mich aus... und gerade diese Erfahrung sagt mir, dass ich per Forum seltenst alle relevanten Hintergrundfakten bekomme.

    Damit bekommst du per se einfach schlechte Leistung.

    Ferner wirft es ein ausgesprochen schlechtes Licht auf dich, wenn dir schon zwei Mal empfohlen wurde, eine Fachberater aufzusuchen, aber du versucht die Leistung irgendwo für lau abzugrasen.

    Von meiner Seite daher nur noch: sieh halt zu, wie weit du mit deiner "Geiz-ist-geil"- Mentalität kommst.


    Nur ein kleines Beispiel: Ich schätze die Beiträge von dori, weil sie fachlich fundiert sind.
    Aber
    .. einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du, den hat jeder, auch Männer - viele wissen das nicht.
    ist einfach falsch. So etwas passiert halt in einem Forum und das ist der Unterschied zu einem Profi.

  12. #12
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    Wieso soll das falsch sein? Laut neuem Teilzeitarbeitsgesetz können auch Männer die Verkürzung ihrer Arbeitszeit beantragen. Und zwar kann man dieses Ansinnen alle 2 Jahre stellen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
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    nein, weniger auf Männer bezogen, sondern auf die pauschale Aussage, einen Anspruch habe jeder.

    Grundsätzlich hat nun einmal nicht jeder einen Anspruch. Es müssen die Voraussetzungen des § 8 TzBfG erfüllt sein, um überhaupt zu einem formalen Anspruch zu kommen. Darüber hinaus dürfen keine betrieblichen Gründe vorliegen usw.

  14. #14
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    Ok.

    Hab natürlich "damals" auch im Gesetz gelesen um zu schauen in welcher "Rechtsposition" ich mich befinde und mich nicht nur in 'nem Forum informiert (nix gegen unser Forum ... ).
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Junior bebito macht alles soweit korrekt
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    Hallo fitheach,

    zitat fitheach:
    "Ferner wirft es ein ausgesprochen schlechtes Licht auf dich, wenn dir schon zwei Mal empfohlen wurde, eine Fachberater aufzusuchen, aber du versucht die Leistung irgendwo für lau abzugrasen.

    Von meiner Seite daher nur noch: sieh halt zu, wie weit du mit deiner "Geiz-ist-geil"- Mentalität kommst."

    --------------------------

    für Deine ehrlich Kritik sollte ich mich wohl bedanken, aber es ist wirklich schade, daß jetz hier so ein negatives Klima aufkommt. Vielleicht solltest Du etwas diplomatischer in einem Forum argumentieren.

    Natürlich möchte ich keinen ausbeuten und habe auch einen Termin beim RA und heute ein erfolgreiches Telefonat mit dem STb geführt.
    Ich gehe nur gerne gut vorbereitet in ein Gespräch und habe daher Hilfe gesucht. Im Gegenzug biete ich auch gerne meine Erfahrung an, die ich aus meinen Beratungsgesprächen mitbringe.
    Mit anderen Leuten einen Erfahrungsaustausch führen , sollte doch u.a. Hintergrund eines Forums sein, oder nicht?
    Mal davon abgesehen, kannst Du dir vielleicht auch vorstellen, daß es Menschen gibt, die finanziell nicht so gut dastehen und sich nicht für jedes Problem Beratungskosten leisten können?
    Wie auch immer - ich danke allen, die mir ihre konstruktiven Tipps und Erfahrungen mitgeteilt haben.
    Vielen Dank
    bebito

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