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Thema: Verjährung einer Geldforderung

  1. #1
    TP-Senior Steve R. macht alles soweit korrekt
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    154

    Verjährung einer Geldforderung

    Guten Tag !

    Ich habe folgende Frage.
    Ich bekam am. 02.02.06 ein Forderungsschreiben eines Anwaltes.
    Ich bezahlte den Bterag von 140,- EUR nicht.
    Nun bekam ich erneut nach 3 Jahren Post von diesem Anwalt, mit dem Hinweis, daß der Gläubiger einen Mahnbescheid erlassen will.

    Müßte die Forderung nicht schon verjährt sein ?

    Vielen Dank !
    Steve R.

  2. #2
    TP-Supporter tom81 ist auf einem guten Weg Avatar von tom81
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    Die Verjährung beginnt mit dem ablauf des 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstand.
    Demnach ist die Forderung nicht verjährt. (01.01.2010 wäre es so weit).

    viele Grüße
    Tom
    "Ich darf das!"
    Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste. Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste. (Konfuzius)

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Steve R. Beitrag anzeigen
    Guten Tag !

    Ich habe folgende Frage.
    Ich bekam am. 02.02.06 ein Forderungsschreiben eines Anwaltes.
    Ich bezahlte den Bterag von 140,- EUR nicht.
    Nun bekam ich erneut nach 3 Jahren Post von diesem Anwalt, mit dem Hinweis, daß der Gläubiger einen Mahnbescheid erlassen will.

    Müßte die Forderung nicht schon verjährt sein ?
    Wieso? Verjährungsfristen können 1,2,3,4 oder auch 5 Jahre betragen. Oder noch wesentlich länger sein. Nehmen wir mal an, es handele sich um eine regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB: Dann hätte die Verjährungsfrist erst am 31.12.2006 begonnen. Plus 3 Jahre = 31.12.2009. Und mit dem Mahnbescheid wird die Verjährung unterbrochen.

    Lass' die Verjährung bzw. die Forderung von einem Anwalt prüfen!

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