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Thema: Steuererklärung für GbR - fehlt noch was?

  1. #1
    TP-Member Casiopaya ist auf einem guten Weg
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    Steuererklärung für GbR - fehlt noch was?

    Hallo zusammen.

    wir haben seit einem Jahr zu zweit eine Gbr (beide neben dem Studium). Deshalb steht nun die erste Steuererklärung an (heute ist der 19.05, ich hab ja noch Zeit... ). Die GbR ist umsatzsteuerbefreit. Wir haben in 2008 1800 Euro Umsatz gemacht, davon 1700 Euro Gewinn (ca).

    Nun hab ich mich schon so weit durchgesucht:
    - Formular "Umsatzsteuererklärung": Da einfach die Kleinunternehmerregelung ankreuzen und den Umsatz angeben.
    - Formloses Formular mit einer Einkommensüberschussrechnung: Da liste ich in einer Tabelle alle Ein- und Ausgaben auf. Brauchts auch Einzelrechnungen?
    - Formular "Erklärung zur gesonderten Feststellung" + Anlage FE1 "Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen": Im Prinzip trag ich nur ein, was für uns gilt, das meiste bleibt also leer.

    Ist was zu viel oder zu wenig? Fehlen Anhänge?

    Nun hab ich noch 2 spezielle Fragen:
    - Muss ich das Formular "Gewerbesteuererklärung" ausfüllen + abgeben (+ Gewerbesteuern zahlen)? Unsere GbR ist wie gesagt umsatzsteuerbefreit, hat das damit zu tun?
    - Nun gibt es ja die Anlage G "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Seh ich das richtig, dass wir beide dieses Formular jeweils ausfüllen und unserer privaten Steuererklärung beifügen müssen? Nun teilen wir den Gewinn 50-50 auf, reicht es wenn diese Aufteilung implizit durch die Abgabe der beiden Anlagen G gegeben ist, oder muss das noch irgendwo explizit (bei der Abgabe der StErklärung für die Gbr) angegeben werden.

    Ich hoffe die Fragen sind nicht zu wirr. Für Hilfe wäre ich unendlich dankbar!

    Grüße

  2. #2
    TP-Member Casiopaya ist auf einem guten Weg
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    Hmm, kann mir da wirklich keiner weiter helfen?

    Grüße

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hi,

    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    - Formular "Umsatzsteuererklärung": Da einfach die Kleinunternehmerregelung ankreuzen und den Umsatz angeben.
    richtig.

    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    - Formloses Formular mit einer Einkommensüberschussrechnung: Da liste ich in einer Tabelle alle Ein- und Ausgaben auf. Brauchts auch Einzelrechnungen?
    Die Aufstellung reicht. Die einzelnen Belege müssen jedoch zehn Jahre aufbewahrt werden, für den Fall, dass das FA mal prüfen möchte.

    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    - Formular "Erklärung zur gesonderten Feststellung" + Anlage FE1 "Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen": Im Prinzip trag ich nur ein, was für uns gilt, das meiste bleibt also leer.
    auch richtig.

    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    - Muss ich das Formular "Gewerbesteuererklärung" ausfüllen + abgeben (+ Gewerbesteuern zahlen)? Unsere GbR ist wie gesagt umsatzsteuerbefreit, hat das damit zu tun?
    Die Gewerbesteuer hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

    Bei dem von dir beschriebenen Gewinn musst du jedoch keine GewSt-Erklärung abgeben, da es im Gewerbesteuerrecht einen Freibetrag i.H.v. € 24.500,- gibt. Nur wenn du diesen überschreitest, musst du eine GewSt-Erklärung abgeben.

    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    - Nun gibt es ja die Anlage G "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Seh ich das richtig, dass wir beide dieses Formular jeweils ausfüllen und unserer privaten Steuererklärung beifügen müssen? Nun teilen wir den Gewinn 50-50 auf, reicht es wenn diese Aufteilung implizit durch die Abgabe der beiden Anlagen G gegeben ist, oder muss das noch irgendwo explizit (bei der Abgabe der StErklärung für die Gbr) angegeben werden.
    Mit der Feststellungserklärung und den entsprechenden Anlagen teilt ihr dem FA den Gewinn der GbR mit und auch wie dieser aufgeteilt werden soll.

    In der jeweiligen Einkommensteuererklärung muss dann nur noch der entsprechende Gewinnanteil eingetragen werden.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Member Casiopaya ist auf einem guten Weg
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    Mar 2007
    Beiträge
    35
    Super, vielen Dank Matthias!

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