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Thema: Haftungsbeschränkung bei E-Bay

  1. #1
    TP-Junior VitaminABC macht alles soweit korrekt
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    Haftungsbeschränkung bei E-Bay

    Hallo @all,

    ich hätte da eine Frage an euch:
    Wenn ich bei E-Bay Elektroartikel verkaufe und dem Käufer z. B. durch einen Kurzschluss die Wohnung abbrennt oder schlimmeres, wer haftet für den Schaden?
    Ich als Verkäufer oder der Hersteller?

  2. #2
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Zitat Zitat von VitaminABC Beitrag anzeigen
    Ich als Verkäufer oder der Hersteller?
    Um mal juristisch zu antworten: Das kommt darauf an. Und damit ist die Frage eigentlich schon abschließend geklärt. Nein, das ist kein Scherz, ich hab einen Meisterbrief Elektrotechnik und das Haftungsrecht mitsamt Rechtssprechung geht da in alle möglichen und unmöglichen Richtungen.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
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  3. #3
    TP-Junior VitaminABC macht alles soweit korrekt
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    Kann man einige Haftungen direkt bei Verkauf ausschließen?
    Man liest solche Hinweise ja oft bei Auktionen.

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Was willst Du denn konkret ausschließen?

  5. #5
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo,

    Ich als Verkäufer oder der Hersteller?
    Ich gehe mal davon aus, das du gewerbliche Verkäufe bei Ebay meinst.

    Verantwortlich und damit Ansprechpartner ist erst mal immer der Verkäufer. Die Gewährleistung kann bei gewerblichem Verkauf weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Der Hersteller haftet nur, wenn er eine entsprechende Garantie abgibt. Das ist aber im Regelfall ein freiwillige Leistung.

    Wenn das Gerät bereits durch den Hersteller defekt ausgeliefert wurde, hat der Verkäufer natürlich auch einen Anspruch gegen den Hersteller.

    Die Schlußfolgerung: Kunde bekommt Schadenersatz vom Verkäufer, Verkäufer bekommt Schadenersatz vom Hersteller, also verweise ich als Verkäufer den Kunden an den Hersteller und halte mich da ansonsten raus, funktioniert nicht. Außer der Kunde und der Hersteller machen da freiwillig mit.

    Kann man einige Haftungen direkt bei Verkauf ausschließen?
    Bei gewerblichem Verkauf nicht.

    Gruss

    MrMurphy

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