Keine Ahnung und rechtlich beraten kann wohl nur ein Anwalt... aber mein Bauchgefühl sagt mir grad, wenn B seine Ansprüche verliert, bräuchten Unternehmer in B2B-Geschäft keine Versicherung.
Hallo,
nehmen wir einmal an, A müsste B am 10. eine Sache liefern. Am Vortag wird jedoch bei A im Lager eingebrochen und die Sache beschädigt (bei der Sache handelt es sich um eine Gattungsschuld, beide sind Unternehmer).
Hat A nun Fahrlässig gehandelt oder verliert B seinen Anspruch?
Besten Dank im Voraus!
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
Keine Ahnung und rechtlich beraten kann wohl nur ein Anwalt... aber mein Bauchgefühl sagt mir grad, wenn B seine Ansprüche verliert, bräuchten Unternehmer in B2B-Geschäft keine Versicherung.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das hat mit Fahrlässig erst einmal gar nichts zu tun, außer A hat die Tür aufstehen lassen. Aber der Einbruch ist das Problem von A, nicht von B. A muss schauen wer ihm den Schaden ersetzt und wie er den Termin mit B einhalten kann. B kann das egal sein, ein Einbruch hat nichts mit höherer Gewalt oder dergleichen zu tun und ändert nichts am Vertragsverhältnis zwischen A und B.
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