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Thema: Kostenpflichtige Angebote auf Website- Gewerbe oder nicht?

  1. #1
    TP-Newbie RedSeven macht alles soweit korrekt
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    Question Kostenpflichtige Angebote auf Website- Gewerbe oder nicht?

    Hallo allerseits,

    ich bin Student und arbeite in meiner Freizeit an der Realisierung eines künstlerischen Online-Projektes. Ich bin hierbei Schöpfer, Manager, und Webmaster in Personalunion.

    Ein Aspekt, den ich gern verwirklichen würde, wäre auch eine kostenpflichtige Variante meiner Inhalte anzubieten; -- z.B. in Form von Podcasts, (selbst produzierten) E-Books, Kunstwerken, etc. Ich rede hier wohlgemerkt nicht von einem reinen Online-Shop, im dem ich einfach meine eigenen "Produkte" anbiete. Ich rede von einer Webpräsenz mit originellem, künstlerischem Content, der für die Allgemeinheit offen zugänglich ist. Lediglich für die, die gern mehr möchten, soll es im Navigations-Menü einen Link mit dem Titel "Upgrade", "Premium", "Kaufen", o.ä. geben.

    In Anbetracht der Abmahnwellen, die in schöner Regelmäßigkeit das www überrollen, ist meine Frage/Sorge nun, ob allein ein solcher Punkt mich schon zum Gewerberbetreibenden mit entsprechenden Pflichten machen würde.

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mir ist klar, dass ich, wenn mein "Premium-Content" unerwartet durchstarten und ich Unsummen damit erwirschaften würde, diese Einnahmen angemeldet und versteuert werden müssten, etc. Wenn ich mich plötzlich vor Geld nicht mehr retten kann, habe ich damit auch kein Problem.

    Fakt ist natürlich, dass davon eher nicht auszugehen ist. Gerade im Bereich Kunst und Unterhaltung gibt es einfach zu viele Variablen, um sinnvolle Prognosen aufzustellen; -- vor allem, wenn das Thema so experimentell ist wie meins. Ich gehe aber nicht davon aus, mit meinen Inhalten meine Ausgaben decken zu können. Über einen "Umsatz" von €100 würde ich mich freuen wie ein Schneekönig.

    In Anbetracht dessen und dem vornehmlich künstlerischen Anspruch meines Projekts wären der Aufwand und die Kosten für eine Gewerbeanmeldung wirklich viel, zumal dann ja auch Steuererklärungen angefertigt werden wollen, etc.

    Ich hoffe, was ich hier sage, macht Sinn. Wie seht Ihr die Sache? Kann ich meine kreativen Ergüsse bedenkenlos auch kostenpflichtig anbieten und bei unerwarteter Resonanz eine gewerbliche Anmeldung nachholen, oder wie ist die Lage? Gerade für "Produkte" aus dem künstlerischen Bereich konnte ich bisher leider keine eindeutige Info bekommen.

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von RedSeven Beitrag anzeigen
    Ein Aspekt, den ich gern verwirklichen würde, wäre auch eine kostenpflichtige Variante meiner Inhalte anzubieten;
    Gewinnabsicht -> Gewerbeanmeldung. Alternative: Meldung beim Finanzamt als Freiberufler, dazu gleich mehr.

    -- z.B. in Form von Podcasts, (selbst produzierten) E-Books, Kunstwerken, etc. Ich rede hier wohlgemerkt nicht von einem reinen Online-Shop, im dem ich einfach meine eigenen "Produkte" anbiete. Ich rede von einer Webpräsenz mit originellem, künstlerischem Content, (...)
    Zunächst völlig irrelevant. Relevant höchstens bei der Anerkennung als Freiberufler beim Finanzamt. Da definiert allerdings das Finanzamt, was "künstlerisch" ist, nicht du.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mir ist klar, dass ich, wenn mein "Premium-Content" unerwartet durchstarten und ich Unsummen damit erwirschaften würde, diese Einnahmen angemeldet und versteuert werden müssten, etc.
    Das hat mit "Unsummen" nichts zu tun, Einnahmen aus diesem Projekt sind
    natürlich auch dann zu versteuern, wenn es keine Unsummen sind. Vorausgesetzt, sie liegen zusammen mit dem übrigen Einkommen über dem Steuerfreibetrag. Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du sowieso keine Einkommensteuer.

    In Anbetracht dessen und dem vornehmlich künstlerischen Anspruch meines Projekts wären der Aufwand und die Kosten für eine Gewerbeanmeldung wirklich viel, zumal dann ja auch Steuererklärungen angefertigt werden wollen, etc.
    Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind deutlich überschaubar; auch bei einer Anerkennung als Freiberufler hast du weitgehend die selben Pflichten.

    Ich hoffe, was ich hier sage, macht Sinn. Wie seht Ihr die Sache? Kann ich meine kreativen Ergüsse bedenkenlos auch kostenpflichtig anbieten und bei unerwarteter Resonanz eine gewerbliche Anmeldung nachholen,
    Nein.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie RedSeven macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Ich glaube nicht, dass ich mit der Anerkennung als Freiberufler ein Problem haben dürfte; -- meine Tätigkeit ist zu 95% schriftstellerisch. (Wobei ich da nicht verstehe, warum ich mich vorab anmelden muss... Nur weil ich in Eigenregie publiziere? Wenn man ein Manuskript einem Verlag anbietet, muss man doch auch nicht vorher dem FA melden; -- trotz Gewinnerzielungsabsicht. Gibt's da eine Begrüdung?)

    Zwei kurze Nachfragen hätte ich jetzt noch zu steuerlichen Verpflichtungen eines Freiberuflers. Ich las, dass man als solche keine gewerbemäßigen Bücher führen, sondern "nur" eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einreichen müsste? Ist dies korrekt?

    Außerdem würde mich interessieren, ob ich aus Freiberufler auf meine kostenpflichtigen Inhalte MWSt erheben muss?

  4. #4
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    Zitat Zitat von RedSeven Beitrag anzeigen
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    Ich glaube nicht, dass ich mit der Anerkennung als Freiberufler ein Problem haben dürfte; -- meine Tätigkeit ist zu 95% schriftstellerisch.
    Wie gesagt, Selbsteinschätzungen sind da nicht maßgebend, auch für die "schrifstellerische" Tätigkeit gilt, dass sie

    "im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt" haben muss.

    Der Status als Freiberufler kann übrigens auch wieder aberkannt werden, insbesondere wenn Freiberufler in den Bereich kommen, in dem Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen müssten, scheuen die Finanzämter sehr genau hin, ob da jemand nicht doch gewerbliche Leistungen anbietet ...

    Bei deinem Vorhaben, Zugang zu Content zu verkaufen, würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, dass das keine gewerbliche Leistung ist.

    (Wobei ich da nicht verstehe, warum ich mich vorab anmelden muss... Nur weil ich in Eigenregie publiziere?
    Nein, weil du Geld damit verdienen willst. Und genau wie beim Gewerbetreibenden will das FA natürlich wissen, wer da womit Geld verdienen will und ggf. Steuern zahlen muss. Sobald ein Verlag aus deinem Beispiel Interesse an einem Manuskript hätte, müsstest du dich auch anmelden.

    Zwei kurze Nachfragen hätte ich jetzt noch zu steuerlichen Verpflichtungen eines Freiberuflers. Ich las, dass man als solche keine gewerbemäßigen Bücher führen, sondern "nur" eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einreichen müsste? Ist dies korrekt?
    Das ist beim Freiberufler genau wie beim Gewerbetreibenden der Fall. Auch der gewerbetreibende Einzelunternehmer muss lediglich eine EÜR machen, jedenfalls solange er unter 50.000 Euro Gewinn im Jahr macht.

    Wobei die EÜR natürlich nur ein Teil der Steuererklärung ist, der Rest ist ebenso abzugeben.

    Außerdem würde mich interessieren, ob ich aus Freiberufler auf meine kostenpflichtigen Inhalte MWSt erheben muss?
    Nicht wenn du von der 'Kleinunternehmerregelung' Gebrauch machst, das geht bis zu einem dauerhaften Umsatz von 17.500 Euro/Jahr. Natürlich darfst du dann auch die Vorsteuer aus deinen Ausgaben nicht ziehen.

    Auch hier gibt es keinen Unterschied zum Gewerbe.

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  5. #5
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,
    und wenn man erfolgreich ist, sollte man auch das KSVG nicht übersehen.
    http://bundesrecht.juris.de/ksvg/index.html

    Gruß Woko

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