Gewinnabsicht -> Gewerbeanmeldung. Alternative: Meldung beim Finanzamt als Freiberufler, dazu gleich mehr.
Zunächst völlig irrelevant. Relevant höchstens bei der Anerkennung als Freiberufler beim Finanzamt. Da definiert allerdings das Finanzamt, was "künstlerisch" ist, nicht du.-- z.B. in Form von Podcasts, (selbst produzierten) E-Books, Kunstwerken, etc. Ich rede hier wohlgemerkt nicht von einem reinen Online-Shop, im dem ich einfach meine eigenen "Produkte" anbiete. Ich rede von einer Webpräsenz mit originellem, künstlerischem Content, (...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Das hat mit "Unsummen" nichts zu tun, Einnahmen aus diesem Projekt sindUm keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mir ist klar, dass ich, wenn mein "Premium-Content" unerwartet durchstarten und ich Unsummen damit erwirschaften würde, diese Einnahmen angemeldet und versteuert werden müssten, etc.
natürlich auch dann zu versteuern, wenn es keine Unsummen sind. Vorausgesetzt, sie liegen zusammen mit dem übrigen Einkommen über dem Steuerfreibetrag. Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du sowieso keine Einkommensteuer.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind deutlich überschaubar; auch bei einer Anerkennung als Freiberufler hast du weitgehend die selben Pflichten.In Anbetracht dessen und dem vornehmlich künstlerischen Anspruch meines Projekts wären der Aufwand und die Kosten für eine Gewerbeanmeldung wirklich viel, zumal dann ja auch Steuererklärungen angefertigt werden wollen, etc.
Nein.Ich hoffe, was ich hier sage, macht Sinn. Wie seht Ihr die Sache? Kann ich meine kreativen Ergüsse bedenkenlos auch kostenpflichtig anbieten und bei unerwarteter Resonanz eine gewerbliche Anmeldung nachholen,
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