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Thema: wohnungskündigung per mail

  1. #1
    TP-Specialist Avatar von jayjay
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    wohnungskündigung per mail

    moin, reicht es eine wohnung zu kündigen per mail?
    computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    nein, mach Fax!

    Schriftformerfordernis könnte zwar auch durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, allerdings hast du damit immer noch das Problem den Zugang zu beweisen.
    Geändert von fitheach (26.05.2009 um 16:27 Uhr) Grund: ergänzung

  3. #3
    TP-Specialist Avatar von jayjay
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    schade, hatte sende und empfangsbestätigung drin, hatte gehofft das waürde reichen.
    na dann faxe ich mal, danke
    computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens

  4. #4
    TP-Moderator Avatar von Adromir
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    Wenn man ganz sicher gehen will, dann würde ich sogar ein eigenhändiges Einschreiben nehmen. Wenn du dich nämlich auf die Kündigung berufen müsstest, dann bist du in der Beweispflicht, daß dein Vertragspartner die Kündigung erhalten hat.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  5. #5
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    dann brauchst du so oder so einen Zeugen...

    den Zugang der Kündigung kannst du per Einschreiben oder per Versandprotokoll vom Fax beweisen... den Inhalt beider Schreiben nur mittels Zeugen

  6. #6
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    Zitat Zitat von jayjay Beitrag anzeigen
    schade, hatte sende und empfangsbestätigung drin, hatte gehofft das waürde reichen.
    na dann faxe ich mal, danke
    Das FAX reicht auch nicht, weil es nicht deine eigenhändige Unterschrift enthält (sondern eben eine Kopie davon). Du wirst die Kündigung schon schriftlich machen müssen.

    Ein FAX kann maximal zur Wahrung der Kündigungsfrist eingesetzt werden, also Ankündigung der Kündigung noch innerhalb der Kündigungsfrist und dann umgehend die schriftliche Kündigung hinterherschicken. Dabei darauf achten, dass der Wortlaut der selbe ist, sonst ist die Kündigung auch wieder ungültig.

    copy

  7. #7
    TP-Insider Avatar von Settler
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    Je nach Entfernung und Verhältnis zum Vermieter persönlich vorbeigehen und bestätigen lassen, ansonsten schirftlich mit Rückschein. Denn das kann schnell teuer werden. Viele andere Verträge die man sonst kündigt sind ja gerade mal in Höhe einer MM.

  8. #8
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Ich habe noch einmal nachgeschaut.

    Copy hat Recht.

    Im Zusammenhang mit Mietverträgen (u.ä.) genügt das Fax nicht dem Schriftformerfordernis.

  9. #9
    TP-Specialist Avatar von jayjay
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    danke, dann drucke ich die kündigung aus und schick sie raus
    computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens

  10. #10
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    Zitat Zitat von jayjay Beitrag anzeigen
    schade, hatte sende und empfangsbestätigung drin
    Die sind im Zweifelsfall nichts wert, da man sie zur Not auch selbst machen kann.

  11. #11
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das FAX reicht auch nicht, weil es nicht deine eigenhändige Unterschrift enthält (sondern eben eine Kopie davon). Du wirst die Kündigung schon schriftlich machen müssen.

    Ein FAX kann maximal zur Wahrung der Kündigungsfrist eingesetzt werden, also Ankündigung der Kündigung noch innerhalb der Kündigungsfrist und dann umgehend die schriftliche Kündigung hinterherschicken. Dabei darauf achten, dass der Wortlaut der selbe ist, sonst ist die Kündigung auch wieder ungültig.

    copy
    Kannst Du mir sagen wie es aussieht wenn ich dem Vermieter heute am Telefon sage: "ich kündige zum 31.08. die Wohnung"? Und er schickt mir morgen eine Kündigungsbestätigung, ich will aber doch nicht mehr raus. Seinem Sohn habe ich es auch am Telefon gesagt. Ist die Kündigungsbestätigung rechtens?
    Danke schonmal.

  12. #12
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Schriftform wurde nicht gewahrt, daher ist die Kündigung erst einmal unwirksam.

    Die Bestätigung ändert daran nichts.

    Ggfs. kann allerdings die Berufung auf den Formmangel treuwidrig sein.

  13. #13
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Ok, danke.

  14. #14
    TP-Moderator Avatar von Adromir
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    Eine besondere Form ist nur zwingend erforderlich, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Bei einer rein mündlichen Kündigung besteht natürlich das Problem mit der Beweisbarkeit.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

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