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Thema: Einkommenssteuer

  1. #1
    TP-Newbie joergstiegler macht alles soweit korrekt
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    Question Einkommenssteuer

    Folgende Frage: Habe mich gerade als Handelsvertreter selbstständig gemacht. Wie genau läuft das mit der Einkommenssteuer. Umsatzsteuer befreit bin ich, nur mein Steuer berater kommt irgendwie auch net aus sich raus. Habe gehört, das es eine Grenze gibt beim Gewinn, wo ich keine Einkommenssteuer bezahlen muss. Ebenso ist mir zu Ohren gekommen das ich im ersten Jahr als Existensgründer sowieso Einkommenssteuer befreit bin. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte oder ne seite kennt wo ich mich informieren kann.
    Danke.

  2. #2
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Re: Einkommenssteuer

    Original geschrieben von joergstiegler
    Ebenso ist mir zu Ohren gekommen das ich im ersten Jahr als Existensgründer sowieso Einkommenssteuer befreit bin.
    hallo jörg,

    eine befreiung von der einkommensteuer für existenzgründer gibt es nach meinem wissen nicht ... ich denk mal, das kann ja auch nicht sein.

    ansonsten, soweit du umsatzsteuer befreit bist, hast du dieses thema ja schon mit deinem steuerberater besprochen und ich geh nicht mehr darauf ein.

    bezüglich einkommensteuer ist ganz einfach gesagt. du hast zwei möglichkeiten der buchhaltung

    1. doppelte buchführung (alle rechnungen werden nach ein- oder ausgang gebucht)

    2. einnahmeüberschussrechnung (wird wohl für dich zutreffen) ... die verbuchung (ist eigentlich nur eine gegenüberstellung der einkünfte und ausgaben) geschieht nach ein- oder ausgang des entgeldes. sprich rechnung geschrieben in 01, überweisung erhalten im jahr 02, dann wird dieser betrag im jahr 02 als einnahme verbucht.

    für die einkommensteuer relevant ist die gegenüberstellung deiner einkünfte und ausgaben. daraus ergibt sich der sogenannte gewinn, der dann zur einkommensteuer hinzugezogen wird. aus diesem gewinn wird anhand einer einkommensteuertabelle die einkommensteuer berechnet.

    von dem gewinn werden jedoch für die einkommensteuerberechnung zuvor noch sogenannte sonderausgaben abgezogen (z.b. krankenversicherung, lebensversicherung oder spenden)

    der sich hieraus ergebende betrag nennt sich zu versteuerndes einkommen. der einkommensteuerfreie betrag liegt zur zeit bei 14093 dm, d.h. ist dein jährliches zu versteuerndes einkommen nicht höher als dieser betrag, zahlst du keine einkommensteuer. bist du verheiratet und dein partner hat kein eigenes einkommen verdoppelt sich dieser betrag, auch kinderfreibeträge erhöhen diesen betrag ... aber wie du siehst, kann man davon sicher nicht leben.

    ich hoffe, ich konnte ein bisserl helfen
    gruss
    karl
    Geändert von KarlC (08.07.2002 um 12:17 Uhr)
    .
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  3. #3
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Kann Karl nur bestätigen, super aufgearbeitet!!!

    Nur ne kleine Ergänzung: Es gibt definitiv kein Steuerbefreiung für Gründer, was schade ist, sonst könnt man ja jedes Jahr ne neue Firma gründen und die alte aufgeben

    Allerdings gibt es je nach Firmengrösse ne Menge Steuersparmöglichkeiten für Gründer.

    Dies ist aber individuell verschieden, daher sollte Dein Berater mal dringend aus sich herauskommen, sonst kann ich nur dringend dazu raten, selbigen zu wechseln!!! Es gibt leider viele in dem Beruf, die für kleinere Aufträge nicht gerade viel tun, dass muss man sich aber wahrlich nicht antun fürs viele Geld.
    Es gibt schliesslich auch motiviertere Berater.

    VieGrü

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  4. #4
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Re: Re: Einkommenssteuer

    Original geschrieben von KarlC
    der sich hieraus ergebende betrag nennt sich zu versteuerndes einkommen. der einkommensteuerfreie betrag liegt zur zeit bei 14093 dm, d.h. ist dein jährliches zu versteuerndes einkommen nicht höher als dieser betrag, zahlst du keine einkommensteuer. bist du verheiratet und dein partner hat kein eigenes einkommen verdoppelt sich dieser betrag, auch kinderfreibeträge erhöhen diesen betrag ... aber wie du siehst, kann man davon sicher nicht leben.
    Hi Karl,
    Weißt Du, wie hoch der steuerfreie Betrag zur Zeit ist? Wo kann man da nachschauen?
    Danke im Voraus,
    Levis
    ............................

  5. #5
    TP-Member Colin Schlüter ist auf einem guten Weg
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    Hallo!

    Der einkommenssteuerfreie Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2002 genau 7.235,- €.
    Das und vieles andere für Existenzgründer gibt es nachzulesen unter http://ratgeber-e-lancer.de (sehr empfehlenswert!!!).

    Colin

  6. #6
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    Original geschrieben von Colin Schlüter
    Hallo!

    Der einkommenssteuerfreie Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2002 genau 7.235,- €.
    Das und vieles andere für Existenzgründer gibt es nachzulesen unter http://ratgeber-e-lancer.de (sehr empfehlenswert!!!).

    Colin
    Superlink! Hab ich gleich mal gebookmarkt. Merci!

    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  7. #7
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Hey Danke
    Welche regelmäßigen Kosten (z.B. Sozialversicherungen) fallen denn eigentlich noch an, wenn ich ein Gewerbe anmelde?
    Wo sind da die Freibeträge?
    Vielen Dank im Voraus!
    ............................

  8. #8
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    bei einem Gewerbe fallen keine Sozialversicherungen an. Da musst du Dich selbst versichern, wenn Du nicht anderweitig versicherst bist.

    Es fallen Steuern an und evtl. IHK-Beiträge und natürlich alles, was dierekt mit dem Gewerbe zu tun hat, die Betriebsausgaben also. Aber irgendwelche Zwangsgeschichten gibt es sonst nicht mehr. Ach ja, doch: Die widerwärtige GEZ geht einem höllisch auf die Nerven, dass man sein Radio anmelden soll
    wer hört schon Radio bei der Arbeit
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    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  9. #9
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Hi,

    Beziehen sich die Freibeträge auf den Umsatz oder auf den Gewinn des Unternehmens?
    ............................

  10. #10
    TP-Member Colin Schlüter ist auf einem guten Weg
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    Meinst du den von mir genannten Freibetrag für die Einkommenssteuer?
    Der bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, also auf den Gewinn deines Unternehmens und deine sonstigen Einkünfte (Lohn/Gehalt, Mieteinnahmen etc.).

    Colin

  11. #11
    TP-Insider TobiasKa ist auf einem guten Weg Avatar von TobiasKa
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    Re: Re: Einkommenssteuer

    Original geschrieben von KarlC
    von dem gewinn werden jedoch für die einkommensteuerberechnung zuvor noch sogenannte sonderausgaben abgezogen (z.b. krankenversicherung, lebensversicherung oder spenden)
    Auch nochmal danke für die gute erklärung!

    noch ne frage zu dem zitat:

    wenn ich jetzt z.b. 8900 € gewinn hätte und im dem jahr zusammen 2000€ krankenversicherung gezahlt hätte wäre ich frei von der einkommenssteuererklärung?? oder zählt von spenden, krankenversicherung usw nur ein gewisser prozentsatz??
    Gruß
    Tobias

    Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
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    [Karl Heinz Söhler]

  12. #12
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Krankenversicherung und Altersvorsorge ist bis zu gewissen Höchtsgrenzen in voller Höhe absetzbar,
    Partei spenden zu 50% und andere Spenden (Soziales, Kultur, Kirche ...) glaub auch wieder zu 100%

    außerdem kannst du alle Haftplichtversicherungen (Privat-, Auto, ...) voll absetzen

  13. #13
    TP-Insider TobiasKa ist auf einem guten Weg Avatar von TobiasKa
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    ok herzlichen dank!!
    Gruß
    Tobias

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