hallo jörg,Original geschrieben von joergstiegler
Ebenso ist mir zu Ohren gekommen das ich im ersten Jahr als Existensgründer sowieso Einkommenssteuer befreit bin.
eine befreiung von der einkommensteuer für existenzgründer gibt es nach meinem wissen nicht ... ich denk mal, das kann ja auch nicht sein.
ansonsten, soweit du umsatzsteuer befreit bist, hast du dieses thema ja schon mit deinem steuerberater besprochen und ich geh nicht mehr darauf ein.
bezüglich einkommensteuer ist ganz einfach gesagt. du hast zwei möglichkeiten der buchhaltung
1. doppelte buchführung (alle rechnungen werden nach ein- oder ausgang gebucht)
2. einnahmeüberschussrechnung (wird wohl für dich zutreffen) ... die verbuchung (ist eigentlich nur eine gegenüberstellung der einkünfte und ausgaben) geschieht nach ein- oder ausgang des entgeldes. sprich rechnung geschrieben in 01, überweisung erhalten im jahr 02, dann wird dieser betrag im jahr 02 als einnahme verbucht.
für die einkommensteuer relevant ist die gegenüberstellung deiner einkünfte und ausgaben. daraus ergibt sich der sogenannte gewinn, der dann zur einkommensteuer hinzugezogen wird. aus diesem gewinn wird anhand einer einkommensteuertabelle die einkommensteuer berechnet.
von dem gewinn werden jedoch für die einkommensteuerberechnung zuvor noch sogenannte sonderausgaben abgezogen (z.b. krankenversicherung, lebensversicherung oder spenden)
der sich hieraus ergebende betrag nennt sich zu versteuerndes einkommen. der einkommensteuerfreie betrag liegt zur zeit bei 14093 dm, d.h. ist dein jährliches zu versteuerndes einkommen nicht höher als dieser betrag, zahlst du keine einkommensteuer. bist du verheiratet und dein partner hat kein eigenes einkommen verdoppelt sich dieser betrag, auch kinderfreibeträge erhöhen diesen betrag ... aber wie du siehst, kann man davon sicher nicht leben.
ich hoffe, ich konnte ein bisserl helfen
gruss
karl


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