m.M. nach ja.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ich sehe das so, dass die WE insgesamt widerrufen wurde inkl. der damit enthaltenen Bestimmung über die Nebenleistung Expressversand.
Etwas anderes mag ich gelten lassen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kosten für den Expressversand nicht erstattet werden, so aber nicht.

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