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Thema: Express-Porto erstatten?

  1. #1
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Cool Express-Porto erstatten?

    angenommen, jemand bestellt Ware als Express-Sendung (gegen entsprechende Zusatzkosten)
    und widerruft dann fristgemäß seinen Kauf, Ware ist bezahlt und > 40 € wert

    müssen dann die Express-Porto-Kosten erstattet werden? (war ja eine Extra-Leistung)

    (finde auf die Schnelle nix im Netz dazu ...)

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    m.M. nach ja.

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    Ich sehe das so, dass die WE insgesamt widerrufen wurde inkl. der damit enthaltenen Bestimmung über die Nebenleistung Expressversand.

    Etwas anderes mag ich gelten lassen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kosten für den Expressversand nicht erstattet werden, so aber nicht.

  3. #3
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    Die Kosten für die Hinsendung sind m. E. vom VK zu tragen, da dem Kunden das Recht zusteht die Ware "wie im Laden" zu prüfen, dazu ist Hin- und Rücksendung notwendig.

    Was ich mir vorstellen könnte ist, dass man nur die Kosten für den normalen Versand erstatten muss und die Differenz zwischen normalem und Express-Versand einbehalten darf. Im Zweifelsfall müsste das aber wohl ein Gericht klären. Mit der Argumentation wäre man zumindest in etwa vergleichbar zum Urteil des AG Aachen, Az. 10 C 206/06 vom 23.08.2006, nach der bei unfreier Rücksendung die Differenz zwischen normalem Rückversand und dem erhöhten Nachporto einbehalten werden darf - zumal wenn der Kunde den Expressversand unbedingt wollte.

  4. #4
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    Das Thema Hinsendekosten hatten wir hier schon mal lange diskutiert:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...statten-2.html

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    - zumal wenn der Kunde den Expressversand unbedingt wollte.
    zur Erläuterung:
    normal hätte ich die Ware als Standard-DHL-Paket für den Verkäufer versandkostenfrei verschickt, weil der Bestellwert entsprechend hoch war.

    Auf ausdrücklichen Kundenwunsch wurde die Bestellung aber mit 19,95 € Aufpreis als Express-Paket mit garantierter Zustellung am nächsten Vormittag verschickt.
    Der Widerruf kommt am Zustelltag punkt 12.00 Uhr per email rein, also kurz nach Zustellung des Paketes. Für mich sieht das nach bewusster "Abzocke" aus ...
    (wenn ich per Express bestelle, brauche ich die Ware normalerweise dringend, - z.B. als Geburtstagsgeschenk - warum dann am Zustelltag der Widerruf? )

    Dass ich auf meinen normalen Hinsendekosten im Falle eines Widerrufes sitzen bleibe ist klar, aber auf teuren Express-Gebühren auf ausdrücklichen Kundenwunsch auch?

  6. #6
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    Ich fürchte ein Bischen, dass es dazu keine abschließende Rechtssprechung gibt.

  7. #7
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Will er denn die gesamte Bestellung zurück schicken? IMHO musst du nur dann die Hinsendekosten tragen.

  8. #8
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    "alles" retour (war nur ein Artikel)

  9. #9
    TP-Veteran Avatar von Guin
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    Moin.
    Nach meinem Empfinden war der Expressversand eine Dienstleistung und kann somit nicht erstattet werden. Aber das ist halt nur meine Meinung.

    Wenn man sich gut mit dem Kunden stellen will, erstattet man die kompletten Versandkosten und beim naechsten Mal vereinbart man expliziet, dass Sonderversand eine nicht erstattbare Leistung ist.
    Gruss Guin
    Mein Blog

  10. #10
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Ach du mit deinen Getreidemühlen. Nimm dies: http://www.internetrecht-rostock.de/...endekosten.htm

  11. #11
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Das zitierte Urteil ist nicht auf den Fall anwendbar:

    Gefragt wurde nach dien Hinsendekosten, nicht nach den Rücksendekosten.


    Bei letzterem besteht begründet kein Interesse, warum es mit Express versandt werden sollte. Folglich ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Käufer, damit nicht erstattungsfähig (im Groben).

  12. #12
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Das ist klar und sollte auch nur als kleine Argumentationshilfe dienen.

    Wie ist das denn mit Hinsendekosten?
    Wo ist im Verbraucherschutz gesetzl. geregelt, das Hinsendekosten rückerstattet werden? Kann man das irgendwo nachlesen? (Paragraphen, Grundsatzentscheidungen...)

  13. #13
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    scheint wirklich nicht geklärt zu sein

    aber als "kleine Argumentationshilfe" ist der Link schon hilfreich, auch die Argumentation von Guin, dass die Expresslieferung eine "Dienstleistung" sei ... könnte man auch weiterdenken in Richtung "individueller" Kundenwunsch und deswegen vom eigentlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen (als Teil der Gesamtleistung)

    Ich grübele gerade, ob ich meine AGB um diesen Punkt ergänze. Da es anscheinend keine gesetzliche Regelung gibt, sollte das ok sein.

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