ich habe gerade mit den leuten von "baehr-verpackungen" telefoniert wegen einer Lizens. Dabei bin ich im Endefekt über folgende Frage gestolpert.
Sagen wir mal, ich verkaufe MP3 Player. Die Player werden in China hergestellt. So nun ist es so, das jeder Player ja einen Karton hat in dem er liegt und in dem Karton ist eine schwarze Platikhalterung in der das ganze Zubehör liegt.
Wie ist das mit diesen Materialien?? Muss ich die auch "lizensieren"?? Die Frau am Telefon bei "baehr-verpackungen" meinte, das dies nicht nötig sei und es reicht, die Versandmaterialen zu registrieren, also sprich Versandkarton, Klebeband und Füllmaterial (Luftpolster in meinem Fall).
Ich kann mich aber entsinnen hier im Forum etwas anderes darüber glesen zu haben, nämlich das der "original-karton" von den Produkten die ich verkaufe auch "lizensiert" werden muss.
Kann mir jemand zu diesem Problem eine klare, einfache und belegte Antwort geben? Was gilt nun?? Was ist zu lizensieren??
Noch etwas... wie rechne ich das ganze ab? Schreibe ich so eine Art Kassenbuch wo ich z.B. reinschreibe:
15.06.2009 -- 0,150kg Pappe -- 0,030kg Plastik ?
oder kann ich am ende des Monats z.B. aufschreiben:
100 x 0,150kg Pappe und 100 x 0,030kg Plastik
danke schon mal


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