12 Wochen, also 3 Monate.1. Beim Aufhebungsvertrag. Wird man hier sozialrechtlich 3 oder 6 Monate gesperrt (Arbeitslosengeld)
Ja, Probezeit kann bis zu 6 Monate gehen und mit 2 Wochen Kündigungsfrist kann gekündigt werden ohne Grund.3. D.h., man kann immer einen auf Probe erst einmal einstellen (egal ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) und könnte innerhalb der Probezeit auch einfach ohne Angaben von Gründen kündigen?
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BC...m_Arbeitsrecht4 Was hat man genrell für Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung (Bsp. Verhaltensbedingte Kündigung)
Aber wie wärs wenn du mal selber Google bemühst ;-) Das kann man alles innerhalb von 5 Minuten rausfinden...


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(Prüfungsstress eben). Wobei das reintippen ins Forum sogar länger dauert, anstatt suchen im google. 