+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Klausurfragen Recht (Arbeitsrecht, TV, EU)

  1. #1
    TP-Senior Standardweiche macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    131

    Klausurfragen Recht (Arbeitsrecht, TV, EU)

    Hallo Forum, hab ich ca 2 Wochen Prüfungen. Habe das ganze Script durch und habe mir meine letzten Unklarheiten notiert.

    1. Beim Aufhebungsvertrag. Wird man hier sozialrechtlich 3 oder 6 Monate gesperrt (Arbeitslosengeld)

    2. Wann muss man bei einem befristeten Arbeitsvertrag einen sachlichen Grund angeben (Bsp. Vertretung, ein best. Projekt)
    Man könnte doch sicherlich einfach garkeinen Grund angeben, da man immer behaupten kann, dass man den Arbeiter auf Probe mal testen will?

    3. D.h., man kann immer einen auf Probe erst einmal einstellen (egal ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) und könnte innerhalb der Probezeit auch einfach ohne Angaben von Gründen kündigen?

    4 Was hat man genrell für Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung (Bsp. Verhaltensbedingte Kündigung)

    5. Kündigungsschitz im Falle einer Schwangerschaft. Wäre Entbindungstermin - 4 Monate bis 4 Monate danach. D.h., Arbeitgeber könnte erst nach dem 4 Monat eine Kündigung einreichen mit einer Frist (Bsp. 2 Wochen) oder schreibt eine Kündigung genau zum Termin 4 Monate danach?
    Wobei hier der AN noch Elternzeit nehmen könnte 3 Jahre lang. D.h., AG könnte erst zum Ende der Elternszeit kündigen.(Elternszeit von 2 Jahren muss ja AG genehmigen)

    6. Es gibt drei Arten von Tarifverträgen.
    a) Allgemeinverbindlichkeit (Bsp. Metallindustrie) oder
    b) vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag (D.h., man nimmt in den AV auf, dass man sich an bestimmte TV hält) und als letztes
    c)Organisationszugehörigkeit. (Wenn AG und AN Mitglied der den abschließenden Organisation) Das letzte habe ich leider nicht verstanden.
    Das wäre, wenn ich in der Metallindustrie wäre und einen TV mit der IG Metall. Jetzt bewerbe ich mich zum Beispiel bei einem Chemieunternehmen. Was wäre jetzt unter Organisationszugehörigkeit verstehen?


    7. Dann gab es noch bei 6b) irgendwas mit statisch dynamische Verweisung im AV. Was meint damit?

    Das wärs, dann bin ich komplett durch :-)

    Grüße

  2. #2
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
    Registriert seit
    Oct 2002
    Ort
    Übach-Palenberg
    Beiträge
    2.272
    1. Beim Aufhebungsvertrag. Wird man hier sozialrechtlich 3 oder 6 Monate gesperrt (Arbeitslosengeld)
    12 Wochen, also 3 Monate.

    3. D.h., man kann immer einen auf Probe erst einmal einstellen (egal ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) und könnte innerhalb der Probezeit auch einfach ohne Angaben von Gründen kündigen?
    Ja, Probezeit kann bis zu 6 Monate gehen und mit 2 Wochen Kündigungsfrist kann gekündigt werden ohne Grund.

    4 Was hat man genrell für Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung (Bsp. Verhaltensbedingte Kündigung)
    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BC...m_Arbeitsrecht


    Aber wie wärs wenn du mal selber Google bemühst ;-) Das kann man alles innerhalb von 5 Minuten rausfinden...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  3. #3
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    1. Beim Aufhebungsvertrag. Wird man hier sozialrechtlich 3 oder 6 Monate gesperrt (Arbeitslosengeld)
    dazu:

    § 144 SGB III

    (1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

    1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),


    d.h.,
    zu einer Sperrzeit kommt es nur, wenn versicherungswidriges Verhalten vorliegt.

    Wenn ein AN mit Annahme eines Aufhebungsvertrages eine sonst unausweichliche Kündigung umgeht, kann nicht per se von einem Lösen des Beschäftigungsverhältnisses gesprochen werden.

    Daher dann keine Sperrzeit.

    Andernfalls gibt es eine Sperrzeit...

    wie lange? Schau mal nach § 144 Absatz 3 im SGB III (röm. 3)

    fortsetzung folgt

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    2. Wann muss man bei einem befristeten Arbeitsvertrag einen sachlichen Grund angeben (Bsp. Vertretung, ein best. Projekt)
    Andersherum wird ein Schuh daraus:

    Für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es grds. eines sachlichen Grundes - § 14 I TzBfG.

    Davon ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse unter 2 Jahren mit höchstens einer dreimaligen Verlängerung - § 14 I TzBfG.


    Man könnte doch sicherlich einfach garkeinen Grund angeben, da man immer behaupten kann, dass man den Arbeiter auf Probe mal testen will?
    Lies dazu einmal § 622 III BGB!

    1. Es ist einfach fair, dass der Vertagspartner weiß, dass er von vorne herein nicht im Betrieb bleiben wird.

    2. Eine Probezeit ist nur für maximal 6 Monate möglich. Wobei die Zeit nicht der Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten, sondern zum Testen des AN-AG-Verhältnisses dient.

    So ist m.E. eine Probezeit über 3 Monaten bei z.B. einfachen Tätigkeiten überspannt und diesbezügliche Klauseln mit längeren Zeiten in Arbeitsverträge im Rahmen einer AGB-Kontrolle unwirksam.

    3. Z. B. du hast jemanden eingestellt, weil sie deine Kollegin im Rahmen der Schwangerschaft vertreten soll. Was machst du, wenn die neu eingestellte Kraft auch schwanger wird? Dann kannst du in der Probezeit nicht mehr wirksam kündigen (Mutterschutzgesetz). Nach den jeweiligen Schwangerschaften hast du sowohl deine alte, als auch deine auf Probe eingestellte Arbeitskraft mit einem unbefristeten Vertrag am Bein.

    4. Nochmal obiges Beispiel, aber die "Neue" wird nicht schwanger und wird planmäßig innerhalb der Probezeit entlassen. Und nach einiger Zeit wird eine deiner Angestellten w i e d e r schwanger. Bei einer sachlichen Befristung (Schwangerschaftsvertretung) könntest du sie wieder einstellen, aber auf Basis einer Probezeit geht nicht, weil eine solche Probezeit grds. nur einmalig vereinbart werden kann.


    4 Was hat man genrell für Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung (Bsp. Verhaltensbedingte Kündigung)
    § 622 BGB

  5. #5
    TP-Senior Standardweiche macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    131
    Hi,
    danke für die schnellen Antworten. Ja hab google leider total vergessen (Prüfungsstress eben). Wobei das reintippen ins Forum sogar länger dauert, anstatt suchen im google.

    Die Punkte 3. und 4. von fitheach finde ich jedoch interessant. Daran hatte ich nicht gedacht. Also Probezeit bei einem unbefristeten Vertrag wäre evtl. gefährlich.

    Danke auch für den sachlichen Grund bei einem befr. Vertrag, jetzt ist es mir auch klar, wenn man es andersherum betrachtet.
    Also ist immer ein sachlicher Grund notwendig, außer unter zwei Jahren. (Innerhalb der zwei Jahren höchstens 3-mal Verlängerung möglich mit Voraussetzung AN war auch nie im Betrieb)

    Ich könnte einen auf 6 Monate befristet und komplett auf Probe einstellen.
    Am letzten Tag verlängere ich 12 Monate, danach wieder um ca. 6 Monate.

    Gut, das ganze dürfte die Klausuren so reichen. Ganz vertiefen brauch ich mich da sicherlich nicht.

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen

    Ich könnte einen auf 6 Monate befristet und komplett auf Probe einstellen.
    Am letzten Tag verlängere ich 12 Monate, danach wieder um ca. 6 Monate.
    befristet ja, aber grds. dann nicht auf Probe, d.h. der Arbeitsvertrag läuft dann 6/12/6 Monate ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit.

  7. #7
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    5. Kündigungsschitz im Falle einer Schwangerschaft. Wäre Entbindungstermin - 4 Monate bis 4 Monate danach. D.h., Arbeitgeber könnte erst nach dem 4 Monat eine Kündigung einreichen mit einer Frist (Bsp. 2 Wochen) oder schreibt eine Kündigung genau zum Termin 4 Monate danach?
    vgl. § 9 I MuSchG, grds. ja, Schwangerschaft + 4 Monate nach Entbindung, Kenntnis des AG vorausgesetzt.

    Ausnahmsweise (quasi unmöglich) auch innerhalb dieser Schutzfrist § 9 III MuSchG.


    6. Es gibt drei Arten von Tarifverträgen.
    a) Allgemeinverbindlichkeit (Bsp. Metallindustrie) oder
    b) vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag (D.h., man nimmt in den AV auf, dass man sich an bestimmte TV hält) und als letztes
    c)Organisationszugehörigkeit. (Wenn AG und AN Mitglied der den abschließenden Organisation)
    Allgemeinverbindlich heißt, jeder AG, der dieser Branche angehört, muss die Tarifbestimmungen einhalten, z.B. Gastronomie. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von staatlicher Stelle erklärt.

    Organisationszugehörigkeit heißt, dass der AG in einem Dachverband organisiert ist, welcher mit "der" Gewerkschaft einen TV ausgehandelt hat.
    Für alle nicht organisierten AG gilt dieser TV nicht.



    7. Dann gab es noch bei 6b) irgendwas mit statisch dynamische Verweisung im AV. Was meint damit?
    Man kann dynamisch oder statisch auf eine Norm verweisen. Statische Verweisung meint das Gesetz bzw. TV zum Zeitpunkt des Vertragschlusses.
    Dynamisch kann man immer auf die aktuelle Fassung verweisen.

    Ändert sich z.B. der TV müsste man immer die Individualverträge bei einer statischen Verweisung anpassen. Bei einer dynamischen geht das automatisch

    viel Erfolg

    fith.

  8. #8
    TP-Senior Standardweiche macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2009
    Beiträge
    131
    hi fiteach,
    vielen Dank, du machst alles schön ausführlich.
    Ich komme auch langsam zum Schluss meiner Fragezeichen:

    1.
    befristet ja, aber grds. dann nicht auf Probe, d.h. der Arbeitsvertrag läuft dann 6/12/6 Monate ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit.
    D.h., Probe geht bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht.


    2.
    Allgemeinverbindlich heißt, jeder AG, der dieser Branche angehört, muss die Tarifbestimmungen einhalten, z.B. Gastronomie. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von staatlicher Stelle erklärt.

    Organisationszugehörigkeit heißt, dass der AG in einem Dachverband organisiert ist, welcher mit "der" Gewerkschaft einen TV ausgehandelt hat.
    Für alle nicht organisierten AG gilt dieser TV nicht.
    Oki. Organisation heißt, dass der AG in einem Dachverband organisiert ist.
    In einer Klausurfrage hieß es:

    Frage: Wann kommt es automatisch zu einer Tarifbindung?
    Antwort: Nur dann, wenn AN und AG Mitglied der den Tarifvertrag abschließenden Organisation sind
    Ich hätte hier gesagt:
    Nur dann, wenn AN und AG Mitglied der den Tarifvertrag abschließenden Organisation sind

    D.h., bewerbe ich mich irgendwo (Bsp. Metallindustrie) und es gilt für die Firma der Metaller-TV, dann hätte ich automatisch den TV.

    Wann ist jedoch der AN Mitglied in einer abschließenden TV-Organisation?
    Dies wäre möglich, wenn:

    AN beim alten AG einen TV hat
    AG ist im Dachverband organisiert und hat einen TV ausgehandelt

    Wenn ich mich nun hier bewerbe und beide TV auch von der gleichen Organisation sind ne? Könnte ja sein, dass es verschiedene TV's sind.

    Hoffentlich ist das nicht allzu kompliziert durchdacht von mir. Wäre aber die letzte Frage :-)

    Grüße

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Drohungen zu recht?
    Von chaotic im Forum Recht & Co
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 04.04.2005, 19:45
  2. Recht am Foto
    Von toddy im Forum Recht & Co
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 15.03.2005, 15:46
  3. [recht]Copyright
    Von fyp im Forum Recht & Co
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16.09.2004, 11:26
  4. Recht - Links
    Von amo-hh im Forum Recht & Co
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 18.06.2003, 11:21
  5. Domain-Recht...
    Von wanni im Forum Recht & Co
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 14.07.2001, 15:33

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51