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Thema: Webdesign - einige Fragen zum Ablauf

  1. #1
    TP-Junior olik macht alles soweit korrekt
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    Webdesign - einige Fragen zum Ablauf

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, mein Kleinunternehmen vorzubereiten und habe noch einige Fragen zum Ablauf.

    Zunächst mal übersende ich meinen potenziellen Kunden per E-Mail ein Angebot, richtig?
    Wenn die Kunden dann damit einverstanden ist, übersende ich ihnen meine Vertragsbedingungen - wie werden dort die Kosten und Leistungen vermerkt? Reicht eine Bestätigung per E-Mail oder brauche ich eine Unterschrift per Fax? Die Rechnung kommt doch erst im Nachhinein, oder?

    Dann zu meiner eigentlichen rechtlichen Frage:

    In meinen Vertragsbedingungen, den ich meinen Kunden zusenden möchte, steht folgendes:
    Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Beispiel für einen von Ihnen veranlassten Beginn mit der Ausführung der Dienstleistung ist insbesondere auch die Beauftragung des Anbieters, in Ihrem Auftrag eine Domain beim jeweiligen Registrar zu registrieren.
    Inwiefern muss ich mir nun die Bestätigung einholen, mit dem Webdesign anfangen zu dürfen? Reicht es, wenn die Kunden meine Bedingungen akzeptieren und ich einfach anfange zu arbeiten?


    Vielen Dank!

  2. #2
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    wie werden dort die Kosten und Leistungen vermerkt?
    Die stehen doch schon im Angebot.

    Reicht eine Bestätigung per E-Mail oder brauche ich eine Unterschrift per Fax?
    Immer die Unterschrift bevorzugen ;-)

    Die Rechnung kommt doch erst im Nachhinein, oder?
    Kommt drauf an welche Vereinbarung du mit deinem Kunden triffst.

    Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben. Beispiel für einen von Ihnen veranlassten Beginn mit der Ausführung der Dienstleistung ist insbesondere auch die Beauftragung des Anbieters, in Ihrem Auftrag eine Domain beim jeweiligen Registrar zu registrieren.
    Widerrufsrecht bei Webdesign?? Hab ich was verpasst?? Das gibt es nicht!
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  3. #3
    TP-Junior olik macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank schonmal!

    Das heißt, der Kunde schickt mir einfach ein Fax mit "gemäß Ihrem Angebot 3243489 beauftrage ich Sie hiermit, mit der Arbeit zu beginnen" oder so in der Art? Muss ich dieses leere Schreiben beilegen oder kann man dem Kunden zumuten, dieses selbst zu verfassen?

    Zum Widerrufsrecht: Dennoch erwähnen viele Webdesigner dies in ihren AGB. Muss ich nichtmal erwähnen, dass es kein Widerrufsrecht gibt? Ich designe ja nicht nur, sondern hoste und KAUFE Domains für die Kunden, die ich ja auch nicht wieder einfach eintauschen kann.

  4. #4
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Muss ich dieses leere Schreiben beilegen oder kann man dem Kunden zumuten, dieses selbst zu verfassen?
    Wieso solltest du das nicht beilegen?

    Zum Widerrufsrecht: Dennoch erwähnen viele Webdesigner dies in ihren AGB.
    Und deshalb sind auch so viele Anwälte gut betucht...

    Ich designe ja nicht nur, sondern hoste und KAUFE Domains für die Kunden, die ich ja auch nicht wieder einfach eintauschen kann.
    Im Domainhandel gibt es eh kein Widerrufsrecht weil es eine individuelle Leistung ist.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  5. #5
    TP-Junior olik macht alles soweit korrekt
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    Das heißt, ich lege meinem Angebot ein Schreiben bei "Ich akzeptiere Ihr Angebot blabla", das der Kunde unterschreiben und mir zusenden muss? Gibt es dafür rechtliche Vorgaben, die das Dokument enthalten muss, vielleicht sogar irgendwelche Muster?

    Sollte ich Widerrufsrecht ausdrücklich ausschließen oder garnicht erst erwähnen? Hast du vielleicht die passende Rechtsgrundlage/Paragraf dazu? Wollte mir deine AGB anschauen, aber die Seite ist ja leider zur Zeit nicht online.

    Du meinst, deshalb wären viele Anwälte gut betucht - kannst du das noch etwas ausführen? Wird man dafür abgemahnt, in seinen AGB das Widerrufsrecht zu erwähnen oder wie?


    Danke, hilft mir echt sehr weiter!

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Das mit dem Widerrufsrecht bei online angebotenen Dienstleistungen ist schon so korrekt.

    Ich würde die Außerkraftsetzung des Widerufsrechtes allerdings nicht mit der Order einer Domain verbinden. Der Kunde könnte mit der Domain ja auch was anderes machen wollen.

    Frad doch mal einen entsprechenden Fachanwalt. Letztendlich wird das im Streitfall u.U. ein Richter klären.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior olik macht alles soweit korrekt
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    Alles klar,
    kann noch einer was zu dem Ablauf mit Angebot und Rückmeldung (siehe letzte Frage) sagen?

    Und zum Fachanwalt... Das ist ja nun eine sehr elementare Frage, dachte die wäre schon hundertfach geklärt worden und ich könnte mir den Gang zum Anwalt sparen

  8. #8
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Das kein Widerrufsrecht bei Domainhandel vorliegt, ist schlichtweg Falsch. Im §312d BGB steht etwas von Waren, die nach individuellen Spezifikationen angefertigt werden. Und eine Ware ist ein materielles Gut, während eine Domain und das Hosting eine Dienstleistung sind!

    Und es steht auch "mit ausdrücklicher Zustimmung" und nicht "mit stillschweigender Duldung" da.

    Deswegen mein Tipp, den ich Selbständigen immer wieder gebe: Geht zu Gründerseminaren von der IHK, lasst euch von Anwälten in solchen Sachen beraten, die für ihre Aussage haften!
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  9. #9
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    Das kein Widerrufsrecht bei Domainhandel vorliegt, ist schlichtweg Falsch. Im §312d BGB steht etwas von Waren, die nach individuellen Spezifikationen angefertigt werden. Und eine Ware ist ein materielles Gut, während eine Domain und das Hosting eine Dienstleistung sind!
    Nein! Eine Domain ist keine Dienstleistung, sondern ein Recht. Fernabsatzgesetz ist nicht anwendbar: https://www.sedo.de/links/showhtml.p...b8ea720421ec6d
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  10. #10
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Nun gut, die Doamin an sic nicht, aber das "Nutzbar machen" (Registrierung bei Denic, zur Verfügungstellen des Webspace, Nameserver etc.) sind Dienstleistungen, bei denen der §312d BGB greift.

    Selbst wenn man die Domain direkt bei der Denic registriert, ist der Registrierungsvorgang ebenfalls eine Dienstleistung, auf die der Paragraph anwendbar ist.

    Und achh ja, ein Fernabsatzgesetz gibt es schon seid Januar 2002 nicht mehr.
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    -Dieter Nuhr

  11. #11
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo,

    wer so viel Angst vor den Kunden hat sollte sich gar nicht erst selbstständig machen.

    AGBs sind für eine Geschäftsidee so ziemlich die unwichtigste Sache, so das man auf die auch einfach verzichten kann. Die deutschen Gesetze sind auch ohne AGBs vollkommen hinreichend.

    Anstatt zu überlegen, wie man mit fragwürdigen Formulierungen potentielle Kunden abeschreckt sollte sich ein Unternehmer lieber darum kümmern, wie er sie zum vertrauensvollen Vertragsabschluß führen kann. Zumal Webdesigner (oder solche, die es gerne sein möchten) nicht grade schwer zu finden sind, der Konkurrenzdruck also entsprechend hoch ist. Dann ist auch ein Anwalt zur Geschäftsgründung bzw. Vertragsausgestaltung vollkommen überflüssig.

    Die meisten Kunden sind immer noch ehrliche Menschen, die natürlich dadurch, das sie durch die Vertragsgestaltung mehr oder weniger als Verbrecher gebrandmarkt werden, abgeschreckt werden.

    Gruss

    MrMurphy

  12. #12
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Zitat Zitat von olik Beitrag anzeigen
    Das heißt, ich lege meinem Angebot ein Schreiben bei "Ich akzeptiere Ihr Angebot blabla", das der Kunde unterschreiben und mir zusenden muss? Gibt es dafür rechtliche Vorgaben, die das Dokument enthalten muss, vielleicht sogar irgendwelche Muster?
    Stichwort kaufmännisches Bstätigungsschreiben. Da gilt dann häufig das BGB aus 346 HGB heraus. Zumal es beim Handel mit Leistung oder Dienstleistung zwischen Kaufleuten generell einiges nicht gibt, was du beim Endverbraucher beachten musst. Wiederruf z.B.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  13. #13
    TP-Member Arts macht alles soweit korrekt
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    Die AGB sollte man sich von einem Anwalt aufsetzen lassen wenn sie rechtssicher sein sollen!
    Das kostet dann aber schon mehr als nur ein paar Hundert Euro.
    Hast du keine AGB gilt das BGB - in Deutschland.

    Zitat Zitat von olik Beitrag anzeigen
    Sollte ich Widerrufsrecht ausdrücklich ausschließen oder garnicht erst erwähnen?
    Deine AGB dürfen nicht nachteilig gegenüber deinen Kunden sein, deshalb muss auch etwas zum Wiederrufsrecht niedergeschrieben werden.
    Machst du das nicht, kann das Folgen haben!

    Eine Abmahnung kannst du bekommen wenn du in deinen AGB etwas nachteilig (dem Kunden gegenüber) aufführst!

    Setz einen Vertrag auf und lass ihn unterschreiben.

    Zitat Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
    wer so viel Angst vor den Kunden hat sollte sich gar nicht erst selbstständig machen.
    So sehe ich das auch.

    Zitat Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
    AGBs sind für eine Geschäftsidee so ziemlich die unwichtigste Sache, so das man auf die auch einfach verzichten kann. Die deutschen Gesetze sind auch ohne AGBs vollkommen hinreichend.
    Falsch!
    Ohne AGB gilt in Deutschland das BGB welches ggf. auch nachteilig für den selbständigen sein kann.
    AGB sind daher immer besser!
    Geändert von Arts (21.06.2009 um 22:34 Uhr) Grund: Rechtschreibung verbessert!

  14. #14
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    nachhaltig? Du meinst wohl nachteilig, oder?
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  15. #15
    TP-Member Arts macht alles soweit korrekt
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    Jepp, deutsche Sprache schwere Sprache.

    Ich verbessers gleich.

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