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Thema: Bezahlen trotz nicht erbrachter Leistung?

  1. #1
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Bezahlen trotz nicht erbrachter Leistung?

    Hallo!

    Ich hatte einen Rechtsstreit wegen eBay und war deswegen bei einem Anwalt. Da hatte ich nebenher gefragt ob er nicht mal meine AGB prüfen kann. Daraufhin sagte er das er mal drüber schaut. Nachdem ich mehrmals nachgefragt hatte und die eBay sache sich auch erledigt hatte, sagte er mir am Telefon das soweit alles Okay sei, bis auf nen paar Rechtschreibfehler, er wolle mir aber nochmals eine Email schreiben mit ner korrigierten Version. Diese Email habe ich allerdings nie erhalten.

    Bis heute eine Rechnung über 150 € + MwSt. kam.

    Finde das ein wenig sehr dreißt, ich soll jetzt eine Beratungspauschale zahlen obwohl mir nur am Telefon gesgat wurde "joa alles ok."..


    Ideen was ich machen könnte?
    Habe versucht ihn eben Telefonisch zu erreichen, war aber nicht mehr im Büro. Werde es Montag wieder versuchen und ihm deutlich machen das er mind. den Preis sinken soll, denn für ein "joa alles ok." am Telefon zahle ich keine 150 € + MwSt.


    Danke!

  2. #2
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    Dann wird er Dir halt noch eine Mail tippen und 2 Rechtschreibfehler nennen, dann bist Du auch nicht weiter. Ist zwar etwas daneben das ganze, aber ich denke Du hättest genauer vereinbaren müssen, wie geleistet wird.

  3. #3
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    Zitat Zitat von err0rFH Beitrag anzeigen
    denn für ein "joa alles ok." am Telefon zahle ich keine 150 € + MwSt.
    Du bezahlst ja auch dafür, dass er sich die AGB vorher angeguckt hat. Ich denke auch, da wirst du kaum um die Zahlung drum herum kommen.

    copy

  4. #4
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Das sehe ich auch so. Er hat sich mit deiner AGB befasst und darum kann von "nicht erbrachter Leistung" keine Rede sein.
    Das er nur ein paar Rechtschreibfehler gefunden hat ist ja nicht seine Schuld.

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