Hallo,
dass es im Handel mit Endkunden ein Hinweis auf die MwSt bedarf is ja klar, muß aber auch der exakte Satz angegeben werden? Meines Erachtens nicht, sonst gäb's ja die nächste Abmahnwelle bei Ebay, bin aber letztendlich nicht mehr so sicher.
Zweite Frage:
Muß man bei Differenzbesteurung im Angebot darauf hinweisen? Oder reicht da auch schon der Verweis inkl. MwSt?
Gruß und Danke für alle hilfreichen Antworten
Es geht mir hier nicht um Rechnungen, ich dachte, dass wäre klar sonst wäre ja mein Beispiel mit Ebay sinnlos. Folglich geht's auch nicht um das UStG, wo sich wirklich alles ohne Zweifel nachlesen lässt, sondern um die PAngV, wo lediglich
"1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)."
drin steht, also keine Rede vom exakten Steuersatz.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)