Ja, musst du halt nur in den Vertrag schreiben.Ich moechte dem Kunden (b2b) diese Dienstleistung in Rechnungstellen mit einem z.b. Monatlichen Preis von 49 euro . Vertragslaufzeit soll dann 1 Jahr belaufen und Automatisch verlaengern ist das Rechtens mit der Vertragslaufzeit wie bei einem Handy Vertrag z.b.?
Kommt drauf an was im Vertrag steht.Muss ich dem Kunden die moeglichkeit bieten Monatlich zu bezahlen ? oder kann ich selbst sagen bitte nur 1 Jahr vorraus ?
Im B2B-Bereich gibt es kein Widerrufsrecht. AGB müssen schon beim Angebot dabei sein.Meine naechste und letzte Frage ? Muss ich die AGBs beim Angebot schreiben beilegen oder erst wenn er die Rechnung erhaelt ? Und wie siehts mit dem Wiederrufsrecht aus bei einer Individuellen Dienstleistung (Kein Webdesign) Hat der Kunde auch 2 Wochen wiederrufsrecht?


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