Moin,
es heisst Keinunternehmer. bzw "Kleinunternehmerregelung". Das hat nur Auswirkungen auf die Steuer.
Klar kannst du also Leute anstellen.
Hallo zusammen,
ich habe ein angemeldetes Gewerbe im IT Sektor, das als Kleinstgewerbe nebenher läuft. Ich möchte nun für ein Projekt einen Mitarbeiter einstellen, der auf 400 EUR Basis - also als Minijobber - mitläuft.
Meine Frage: Kann ich als Kleinstgewerbe einen 400 EUR Minijob vergeben?
Wenn ja, nehme ich an, ich muss alle Abwicklungen über die Minijob-Zentrale durchführen, richtig?
Danke für Hinweise,
Matze
Moin,
es heisst Keinunternehmer. bzw "Kleinunternehmerregelung". Das hat nur Auswirkungen auf die Steuer.
Klar kannst du also Leute anstellen.
Gruss Guin
Mein Blog
Ok, danke für die Info. Hatte ich mir schon so gedacht....![]()
Hallo,
aus dem Kontext kann man entnehmen, dass du hauptberuflich Arbeitnehmer bist. Auch wenn nebenbei ein selbständiges Kleinstgewerbe geführt wird, kann die Beschäftigung eines Arbeitnehmers (auch wenn nur Minijobber) das das Ende der KV-Pflichtversicherung bedeuten. Die KK gehen bei der Beschäftigung von AN als absolutem Kriterium von einer hauptberuflichen Selbständigkeit aus. Daher vorher dort nachfragen und das bestätigen lassen.
Gruß Woko
Vor dem gleichen Problem stehe ich auch.
Ich bin erwerbslos und damit bei meiner Frau in der GKV familienversichert. Bis 2002 war ich mit einem Ing.-Büro selbstständig und wurde wegen einer Krankheit von meiner PKV gekündigt. Das Gewerbe haben wir dann auf meine Frau angemeldet. Meine Frau ist angestellt. Das Verhältnis des Einkommens aus nichtselbstst. zur selbstst. Tätigkeit beträgt ca. 100 zu 40 .
Das Gewerbe übe ich aber nach wie vor aus, nur halt im Namen meiner Frau.
Würde es Sinn machen, meine Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung (400,-€) zu deklarieren?
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