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Thema: Mitarbeiter als Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Senior MariaAAAA macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb Mitarbeiter als Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich denke darüber nach ein paar Leute dauerhaft zu beschäftigen. Die Arbeit wäre für sie von zu hause aus und würde ungefähr 4-5 Stunden im Monat betragen. Verdienst wäre 40-50 Euro/Monat oder auf Provisionsbasis, z.B. 15 Prozent von den Einnahmen - da habe ich mich noch nicht fest entschieden.

    Die Zahlungseingänge selbst, sollen immer auf mein Konto eingehen und auch
    Versand der Artikel mache weiterhin ich. Da sie andersfalls eine gewerbliche Tätigkeit machen würden.

    Müsste ich die paar Leute als Mitarbeiter melden? Bin mir da nicht ganz sicher, bei einem Verdienst von 40-50 Euro und 4-5 Std. Arbeitzeit pro Monat, ob das dann nicht eher was auf Taschengeldbasis ist. Wäre eventuell auch so, dass ich nur jeden 2. oder 3. Monat auf die Verkaufsunterstützung dieser Leute zurückgreife. Vielleicht auch einmal im Halbjahr. Also wäre für sie der Verdienst nicht regelmässig, sondern nur ab und zu.

    Würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort wüsste.

    LG

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Entweder sie melden ein Gewerbe an und schreiben Rechnungen oder Du stellst sie ein und meldest sie entsprechend an. Im ersten Fall aber bitte beachten, dass das ganze nicht in den Bereich der Scheinselbstständigkeit fällt.

  3. #3
    TP-Senior MariaAAAA macht alles soweit korrekt
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    Vielen lieben Dank für die Antwort.

  4. #4
    TP-Senior MariaAAAA macht alles soweit korrekt
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    Noch eine Frage, was kämme denn da sonst noch alles auf mich zu, außer die Mitarbeiten beim Finanzamt anzumelden und Arbeitsverträge zu erstellen/abzuschließen?

    Habe hier außerdem irgendwo gelesen, dass ich, wenn ich noch hauptberuflich eine andere Beschäftigung ausübe, nicht mehr gesetzlich KV versichert sein kann und wohl ab dann den vollen KK Beitrag selber zahlen müsste. Also wohl in die Freiwillige GKV wechseln müsste. Richtig?

    LG

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du meldest die Mitarbeiter nicht beim FA an.

    Und ja, die Mitarbeiter sind dann wohl ein Kriterium für die KK, erfrag das bei deiner selbst...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Senior MariaAAAA macht alles soweit korrekt
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    Dankeschön.

    Ja... Habe jetzt die Info erhalten, dass ich meine Mitarbeiter dann bei der Minijob Zentrale melden muss. Und bei den Krankenkassen etc. ebenfalls. Ist also schon klar. Aber Finanzamt bekommt von mir auch bescheid.

    Habe gerade die Seite gefunden:

    http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/...tikel61490.jsp

    Wüsste jemand ein bisschen was dazu zu erzählen? Könnte ich das in meinem Fall nutzen?
    Bei der KfW habe ich jedoch noch nichts dazu gefunden. Steht aber "KfW Programm".

    Will ich z.B. 10 Mitarbeiter einstellen. Wären dann alles Minijober und die Tätigkeit bei allen gleich. Für mich enstehen eigenlich keine Aufwendungen, da sie von zu Hause arbeiten. Aber sagen wir pro Mitarbeiter muss ich Ware einkaufen für 1000 Euro, damit es überhaupt möglich ist, dass ich sie einstellen kann. Also brauche ich erstmal 10.000 Euro. Kann ich das also hiernach von der KfW bekommen?

    LG

  7. #7
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von MariaAAAA Beitrag anzeigen
    Könnte ich das in meinem Fall nutzen?
    Nein. Natürlich nicht.

    Bei der KfW habe ich jedoch noch nichts dazu gefunden.
    Von der von dir verlinkten Seite:

    "Gefördert werden mit diesem so genannten „Job Floater“ mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. Euro, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte dauerhaft einstellen."

    Du willst aber niemanden "dauerhaft" einstellen. Weder Arbeitslose noch von Arbeitslosigkeit Bedrohte noch geringfügig Beschäftigte. Du willst selbst geringfügig Beschäftigte anstellen:

    Will ich z.B. 10 Mitarbeiter einstellen. Wären dann alles Minijober
    Und genau aus solchen prekären Verhältnissen sollen Leute herauskommen.

    copy

  8. #8
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    Wie willst Du die Einstellung von 10 Leuten finanzieren? ??? Hast Du überhaupt so viel Arbeit?

  9. #9
    TP-Senior MariaAAAA macht alles soweit korrekt
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    Habe es gestern noch gefunden :

    http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Pre...ilung22983.jsp

    Gilt auch für Kleine Unternehmen.
    Soviel ich weiß, kann man einen geringfügig Beschäftigten auch dauerhaft einstellen, eben mit geringfügigem Verdienst. Muss ihn auch nicht vorher
    beschäftigt haben.

    Dann wird ein Arbeitsvertrag über dauerhafte Beschäftigung auf geringfügiger Basis (Verdienst bis 400€) abgeschlossen.

    Mir sind zwei Arten bekannt:
    - Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Dauerjobs)
    - kurzfristige Beschäftigungen (Aushilfen)

    Beides sind Minijober. Das erste ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.

    Ja, Arbeit hätte ich genug abzugeben. Würde auf dauer gesehen für mich günstiger sein bzw. mehr bringen, jemanden für mich arbeiten zu lassen als selber die Arbeit allein zu machen. Auch wenn die Investitionen am Anfang größer scheinen. Bringen würden mir die Mitarbeiter mind. das doppelte an Einnahmen. Desw. denke ich auch drüber nach paar Leute einzustellen.

    LG

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