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Thema: Info-Mail an ehemaligen Kunden zulässig?

  1. #1
    TP-Junior selidor macht alles soweit korrekt
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    Info-Mail an ehemaligen Kunden zulässig?

    Hallo zusammen!

    Ich betreibe einen kleinen Ebay-Shop und wollte nun ein Sonderangebot für alle ehemaligen Privat-Kunden entwerfen - Kostenloser Versand beim Kauf von X Artikeln.
    Die Emailadressen aller Kunden habe ich, da sie ja bereits bei mir gekauft haben! Nun frage ich mich jedoch ob ich den Kunden überhaupt dieses Angebot via Mail unterbreiten darf - oder ob das nicht Rechtens ist?

    Wie gestaltet sich die Situation zukünftig, wenn ich in den AGB's vermerken würde, dass mit einem Kauf das Einverständnis gegeben wird, zukünftig solche Sonderangebote zu erhalten?

    Über eine kurze Hilfe wäre ich sehr dankbar!

  2. #2
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Mich würdest du mit einer solchen Aktion als Kunden verlieren. Einen entsprechenden Hinweis in die AGB einzubinden wäre für den Kunden überraschend und rechtlich nicht haltbar.

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hast du keine "Newsletter"-Funktion in deinem Shop?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Junior selidor macht alles soweit korrekt
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    Es gibt eine Newsletter-Funktion - jedoch muss man sich für diese ja soweit ich weiß auch anmelden.

    Weiterhin will ich die AGB's ja nicht nachträglich ändern - die Frage war ja ob solch eine Email grundsätzlich rechtlich ist - also, Informationsmail an einen ehemaligen Kunden privater Natur.

    Und wie der Fall wäre, wenn der Versand solcher Mails in den AGB's geregelt wäre.

    In dem Bereich in dem ich handle gibt es so gesehen eigentlich keine Stammkundschaft - die wenigen die öfters kaufen würden von dem Angebot dafür aber profitieren - so gesehen sehe ich nicht das Problem mögliche Kunden zu verärgern - ich will nur rechtlich sicher da stehen.

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