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Thema: eBay, etc. - Zugang Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Firmenname

  1. #1
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Question eBay, etc. - Zugang Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Firmenname

    Hallo liebe Community :-) ,

    ich benötige juristischen Rat.

    Ich habe mich vor rund 3 Monaten als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Nachdem es zunächst diverse Startschwierigkeiten gab, habe ich mittlerweile diverse Großhändler gefunden um als Händler auf eBay, etc. mit Gewinn zu starten. Die Anmeldung bei eBay dafür erledigte ich vor ungefähr einer Woche. Leider bedachte ich dabei nicht nach dem Firmennamen im Feld Vorname das Wort Inh. zu schreiben wie ich das bei der Gewerbeanmeldung machte wie auch der Geschäftspost handhabe.

    Bsp.
    XXX Firma
    Inh. Max Muster
    .....

    Inwieweit ist das im Geschäftsverkehr rechtlich belanglos, da einige Händler ja auch nur mit Firmenname sowie Vor- und Zuname auftreten?

    Und meine 2. Frage zu den AGB:

    Da es momentan ein Trend zu Abmahnungen auf alles mögliche gibt wie auch zu den AGB, kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen, das ich sie ihm auf Anfrage hin zusende oder in der Versandbestätigungsmail als Anhang anheften?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Hi,

    nimm Firma und Inhaber mal schnell raus, da du sowas nicht hast oder hast du dich ins Handelsregister eingetragen / eintragen müssen?

    Da es momentan ein Trend zu Abmahnungen auf alles mögliche gibt wie auch zu den AGB, kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen, das ich sie ihm auf Anfrage hin zusende oder in der Versandbestätigungsmail als Anhang anheften?
    dann gibts erst Recht eine Abmahnung.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo

    kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen, das ich sie ihm auf Anfrage hin zusende oder in der Versandbestätigungsmail als Anhang anheften?
    Nein das geht nicht.

    Die AGBs müssen dem Käufer VOR dem Kauf (=Vertragsabschluß) problemlos zugänglich gemacht werden, ansonsten werden sie nicht Vertragsbestandteil und sind einfach Werbung, also ein Fall für die Rundablage.

    Gruss

    MrMurphy

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von held33 Beitrag anzeigen

    Inwieweit ist das im Geschäftsverkehr rechtlich belanglos, da einige Händler ja auch nur mit Firmenname sowie Vor- und Zuname auftreten?
    Genau so _musst_ du als Einzelunternehmer auch auftreten. Voller Vor- und Nachname sind Pflicht, "Firmen"name optional. Du bist als Einzelunternehmer die Firma, du bist kein Inhaber und du hast auch keine Firma. Es sei denn - wie Sven schon schrieb - du hast eine Firma mit Handelsregistereintrag.

    Da es momentan ein Trend zu Abmahnungen auf alles mögliche gibt wie auch zu den AGB, kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen,
    Denk' mal scharf nach. Der Kunde soll erst kaufen und dann gibst du ihm die AGB bekannt?

    copy

  5. #5
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Question

    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

    Ich habe soeben das Inh. bei der Anbieterkennzeichnung rausgenommen. Beim Firmenname geht das leider nicht so einfach. Ich schrieb deswegen eine Mail an eBay.

    Zukünftig lautet die Anbieterkennzeichnung also:

    Max Muster (als Name des Unternehmens)
    Max Muster (eigener Vor- und Zuname)
    Musterstraße 7
    46665 Musterstadt

    Um den letzten Threat nochmal aufzunehmen, könnte ich mich doch aber auch

    Saftladen
    Max Muster
    Musterstraße 7
    46665 Musterstadt

    nennen wie eigentlich dachte, oder?

    Und zu den AGB: Wie kann man das rechtlich realisieren um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen?

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von held33 Beitrag anzeigen
    Und zu den AGB: Wie kann man das rechtlich realisieren um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen?
    Ganz dumm gefragt: Wofür brauchst Du AGB? Bevor Du überlegst, wie Du sie rechtssicher bekommst, solltest Du überlegen ob Du überhaupt welche brauchst. Und wenn Du diese Frage begründet mit ja beantworten kannst solltest Du in Deine AGB wirklich nur das reinschreiben, was wirklich notwendig ist. Leider geht der Trend ja dahin, dass jeder meint 10 Seiten lange AGB zu brauchen, und sich dann wundert, wenn ein Anwalt darin etwas findet, was abmanhfähig ist.

  7. #7
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Ganz dumm geantwortet: Um den Kunden zu sagen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Kaufvertrag für Ihn ergeben.

    Ich weiß, das AGB nicht zwingend vorgeschrieben sind. Aber wenn es später zu Versand-, Zahlungs-, Haftungsstreitigkeiten usw. kommt liegt der Fall ganz schnell vor Gericht da es keine klare Regelung für diese Tatbestände gibt.

    Also, wie lösen??

  8. #8
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    Zitat Zitat von held33 Beitrag anzeigen
    ...
    Also, wie lösen??
    Zum Anwalt gehen und sich dort die AGB erstellen lassen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von held33 Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das AGB nicht zwingend vorgeschrieben sind. Aber wenn es später zu Versand-, Zahlungs-, Haftungsstreitigkeiten usw. kommt liegt der Fall ganz schnell vor Gericht da es keine klare Regelung für diese Tatbestände gibt.
    Nun ja, wenn Du meinst. So richtig schüssig ist mir das aber nicht, zumal Du ja scheinbar noch nicht mal weißt, was in die AGB rein soll. Ich handle jedenfalls seit 3 Jahren erfolgreich ohne AGB und ohne einen Streitfall.

  10. #10
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Na dann herzlichen Glückwunsch! Ich bin zwar bisher zum Großteil nur als Käufer mit 142 Bewertungen in Erscheinung getreten, aber ich hatte schon diverse Fälle von Warenbetrug darunter bei denen ich auch polizeilich Anzeige erstatten mußte um letztlich zu meinen Recht zu kommen.

    Ich weiß sogar recht genau was in die AGB hineinmuss! Sie sind ja sogar schon geschrieben. Das Problem besteht nur darin, das der Anwalt die AGB nicht umsonst ansieht sprich mehrere hundert Euro dafür haben will und zum Start der Geldbeutel wie bei den meisten hier vermutlich arg begrenzt ist/war. Er für BGA und Einkäufe schon ziemlich ausgereizt ist. Letztlich aber kein Weg daran vorbeiführen wird. Wenn nicht jetzt, dann in einigen Monaten. Und bis dahin muss es irgendwie ohne AGB gehen.

    Um nochmals kurz auf das Namensproblem zurückzukommen: Wäre

    Saftladen
    Max Muster
    Musterstraße 7
    46665 Musterstadt

    nun für die Anbieterinfo + Widerruf als Kleinunternehmer gegangen oder nicht?

  11. #11
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    Kleinunternehmerregelung bezieht sich ja nur auf die Steuer - der Rest ist wie bei einem normalen Gewerbe. Also ist ein Phantasiename in Verbindung mit Vor- und Nachname zulässig.
    </andy>
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  12. #12
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank an alle (auch die kritischen Zwischentöne) :-). Irgendwann hat es auch bei mir Klick gemacht.

  13. #13
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    Hm. Ich bin seit Januar 2002 bei ebay angemeldet, habe in der Zeit unzählige Käufe und Verkäufe (sowohl privat als auch gewerblich) getätigt, aber außer einer Hand voll problemloser Rückabwicklungen hatte ich bislang keine Probleme.

    Ursache für viele "Betrugsfälle" ist in meinen Augen, dass bei dem ein oder anderen leider immer wieder der Effekt "Gier frisst Verstand" einsetzt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man für einen einfachen Handel auf ebay keine AGB braucht, und Du müsstest schon ganz konkrete Argumente vorbringen, mich vom Gegenteil zu überzeugen. Solange Du das nicht tust bin ich der Meinung, dass Dir, wenn Du ordentlich agierst, im Extremfall ein Gerichtsprozess auf Basis des BGB weniger Sorgen bereiten muss als zweifelhafte AGB, deren Klauseln vor Gericht dann evtl. keinen Bestand haben, die aber von unzähligen Abmahnanwälten auf die kleinsten Fehler hin durchpflückt wird.

  14. #14
    TP-Junior held33 macht alles soweit korrekt
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    Vielleicht hast Du ja Recht und ich bin einfach zu misstrauisch nach meinen diversen Erfahrungen mit Verkäufern sowie Berichten im www über "Kunden", welche einen auf die eine oder andere Art übers Ohr hauen wollen.

    Ich denke, ich werde intensiv in der nächsten Zeit die Sache beobachten und je nachdem dann zu einem Anwalt Kontakt aufnehmen oder auch nicht. Aus der Zeit als privater Verkäufer von ungefähr 30-40 Sachen kann ich eigentlich auch nichts Negatives über meine Kunden berichten. Obwohl damals auch einige Dinge schief gingen, da ich von einem Verkäufer betrogen wurde (SW-Lizenzen), sodas ich Anzeige erstatten mußte und das Geld freiwillig an meine Kunden zurück überwies. Klar spielten anfangs einzelne verrückt. Aber wenn man sachlich bleibt, das Problem schildert und mit offenen Karten spielt kommt es (fast) immer zu einer Lösung mit der alle leben können.

  15. #15
    TP-Junior meinewelt macht alles soweit korrekt
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    AGB bei Protected Shops

    Hallo, an Deiner stelle würde ich mir die schnell AGBs & Co beschaffen. Das gibts besonders günstig bei http://www.protectedshops.de und die angesprochene Haftungsübernahme ist auch dabei. Kostet gerademal unter 15.- im Monat und deren Firmenlogo habe ich auch, bei mir integriert, was ich besonders serioes finde.

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