Hallo
Das hört sich so rigide an. Ein einfacher Auflösungsvertrag von der Gesellschafterversammlung tuts auch.Auf der nächsten Gesellschafterversammlung setz ich ihn dann als Geschäftsführer ab
Da die GmbH für sich eine juristische Person ist können die Eigentümer beliebig wechseln. Begründungen sind dafür nicht erforderlich. Es muss nur beschlossen, ins Firmenregister beim Amtgericht eingetragen und veröffentlicht werden. Das irgendwelche Gelder fließen müssen ist auch nicht vorgeschrieben, die symbolische Zahlung könnt ihr euch also auch sparen.
Gruss
MrMurphy


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