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Thema: Online Shop AGB per E-Mail

  1. #1
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Online Shop AGB per E-Mail

    Hallo,

    Ich arbeite zur zeit an einem Online Shop und bin gerade dabei diesen rechtssicher zu machen. Bei einer Bestellung wird automatisch eine Auftragsbestätigung per E-Mail verschickt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage:

    Müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung enthalten sein?

    Dass das Widerrufsrecht erst in Kraft tritt, wenn man dieses dem Kunden zuschickt, ist mir bekannt. Aber ob das bei den kompletten AGBs auch der Fall ist weiß ich trotz längerer Suche immernoch nicht.

    Ich hoffe jemand kennt die Antwort.

  2. #2
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo,

    Müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung enthalten sein?
    Nein, denn das ist vollkommen egal, sie werden so nicht gültig.

    Die AGBs müssen dem Kunden vor dem Vertragsabschluß zugänglich gemacht werden. Wenn die erst später mit der Bestellbestätigung oder der Rechnung kommen sind sie ein Fall für die Rundablage.

    In deinem Beispiel wäre die Frage, ob der Vertrag zu Stande kommt und nur die AGBs nicht gültig werden oder ob deine Bestellbestätigung eventuell ein neues Angebot an den Kunden ist, das er entweder komplett annehmen oder ablehnen kann. Da kenne ich mich im Vertragsrecht nicht so gut aus.

    In jedem Fall ist es sicherer, wenn der Kunde die AGBs vor der Bestellung zu Kenntnis nehmen kann und bestätigen muss, das er sie akzeptiert, bevor er eine Bestellung abschicken kann.

    Gruss

    MrMurphy

  3. #3
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Ich muss wohl weiter ausholen :-)

    Also während des Bestellvorgangs sind die AGBs bereits verlinkt und um die Bestellung abzuschließen muss der Kunde die entsprechende Checkbox akzeptieren. Demnach ist der Kunde vor Vertragsabschluss auf alle Fälle ausreichend über die AGBs informiert worden.

    Die Frage ist also, ob ich nun zusätzlich die AGBs noch per E-Mail in der Auftragsbestätigung mitschicken muss? Beim Widerrufsrecht ist es ja so.

  4. #4
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    erstmal heisst es AGB und nicht AGB´s.

    Eine Auftragsbestätigung ist NUR eine Bestätigung für diesen Aufrag
    AB ist keine Rechtsfigur und somit muss keine AGB oder Widerrufsbelehrung rein, wo liest du das eine WRB mit enthalten muss?!

    Sollte aber der Auftrag sich ändern muss eine erneute prüfung AGB vom Kunden bestätigt werden.

    Mfg. David

  5. #5
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Charmin Beitrag anzeigen
    Hallo,

    erstmal heisst es AGB und nicht AGB´s.

    Eine Auftragsbestätigung ist NUR eine Bestätigung für diesen Aufrag
    AB ist keine Rechtsfigur und somit muss keine AGB oder Widerrufsbelehrung rein, wo liest du das eine WRB mit enthalten muss?!

    Sollte aber der Auftrag sich ändern muss eine erneute prüfung AGB vom Kunden bestätigt werden.

    Mfg. David
    Erstma denke ich, dass AGBs als Plural einer Allgemeinen Geschäftbedingung umgangssprachlich durchaus zulässig ist :-)

    zu meinen Quellen: ich zitiere

    10. E-Mail-Bestätigung
    Folgende Fehler werden bei der E-Mail-Bestätigung häufig gemacht:
    - Häufig ist in der Bestätigungs-E-Mail die Widerrufsbelehrung nicht oder nur unvollständig enthalten. Die Belehrung in Textform ist jedoch entscheidend für den Lauf der 14tägigen Widerrufsfrist. Erhält der Kunde die Textform-Belehrung erst zusammen mit der Ware, verlängert sich die Frist mindestens auf 1 Monat, und die Widerrufsinformation im Shop (2 Wochen) ist falsch und abmahngefährdet. Sie sollten daher in Ihrem eigenen Interesse die Widerrufsbelehrung unbedingt vollständig in die erste EMail aufnehmen.
    Die Quelle ist "In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop" von Trusted Shops, stand Juli diesen Jahres. Gibts hier als Download. Da steht auch drin, dass die AGBs auf jeden Fall noch schriftlich an den Kunden (per Post oder E-Mail) gehen muss. In einer anderen Quelle (leider weiß ich nicht mehr welche T_T) stand, dass die unbedingt in die Bestätigungsmail müssen. Da offenbar jeder was anderes zu wissen glaubt, wer ich sie wohl in der Bestätigungsmail unterbringen. Ist anscheinend das sicherste.

  6. #6
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von sberger Beitrag anzeigen
    Erstma denke ich, dass AGBs als Plural einer Allgemeinen Geschäftbedingung umgangssprachlich durchaus zulässig ist :-)
    Denke ich nicht, da AGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen steht und somit schon Plural ist... Aber vielleicht ja wirklich Erbsenzählerei, wenn Du es lieber Allgemeine Geschäftsbedingungens nennen möchtest, ist doch Ok!

    Wenn ein möglicher Kunde von dir es allerdings wie Charmin und ich sieht, könnte es imho eventuell einen schlechten Eindruck auf ihn machen...


    Have a nice day,

    Swen...


  7. #7
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Erstma denke ich, dass AGBs als Plural einer Allgemeinen Geschäftbedingung umgangssprachlich durchaus zulässig ist
    Das ist schon die Abkürzung eines Plurals (Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens)
    Wenn du in deiner AGB, AGB´s schreibst ist das Abmahngefährdet...

    Für mich ist die eMail-Bestätigung und die Auftragsbestätigung zwei unterschiedliche Dinge:
    Nämlich: der Kunde bestätigt die AGB beim Kauf und hat die Chance die AGB runterzuladen, zusätzlich kann man noch eine eMail-Bestätigung einbauen wo auch die AGB mit rein muss, meines erachtens reicht aber das kleine Häckchen aus.

    Eine Auftragsbestätigung ist für mich eine eMail wo bestimmte Daten drin stehen, wie Adresse, Artikel, Preis ect.

    Ich bin mir bei dieser Sache nicht ganz sicher heute abend werden noch ein paar erfahrene User hier Antworten.

    Mfg. David

  8. #8
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    wie kleinlich .... die Betonung lag auf umgangssprachlich, auf der Seite wird sicher keine Umgangssprache, sondern ordentliches deutsch benutzt. Zudem, wikipedia sagt folgendes:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“, nicht-standardsprachlich oft auch „AGBs“, „AGB's“ oder „AGBen“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
    hoffentlich fällt euch dazu jetzt auch ein kluger Spruch ein ohne Wikipedia schlecht zu machen. Wie dem auch sei, ich hoffe es äußert sich zu diesem Thema noch jemand, der vorrangig zum Thema beiträgt anstatt sich über sprachliche Eigenheiten auszulassen.

  9. #9
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung enthalten sein?
    Frage einen Anwalt, Rechtsberatung ist hier eh verboten.

    Mfg. David

  10. #10
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von sberger Beitrag anzeigen
    Erstma denke ich, dass AGBs als Plural einer Allgemeinen Geschäftbedingung umgangssprachlich durchaus zulässig ist :-)
    Umgangssprachlich auch nicht, mir (evtl. Kunde) sträuben sich die Nackenhaare.

    unbedingt in die Bestätigungsmail müssen. Da offenbar jeder was anderes zu wissen glaubt, wer ich sie wohl in der Bestätigungsmail unterbringen. Ist anscheinend das sicherste.
    Meines Erachtens muss der Kunde die AGB vor Vertragsabschluss kennen und die Möglichkeit haben diese zu speichern bzw. zu Drucken. (Quelle: Prof. Dr. Thomas Hoeren), ob Du diese ihm nachher noch einmal sendest oder auf die Rechnung druckst ist egal kann aber auf (fast) keinen Fall schaden. Musst nur aufpassen, dass nicht versehentlich per mail eine andere Version kommt als der Kunde vorher sieht.

    Allerdings sind die mir bekannten Abmahnfälle immer auf den Inhalt der AGB zurückzuführen, nicht auf den Zeitpunkt der Zustellung. Beim Inhalt kann man auch viel falsch machen, deshalb sollte die AGB immer von einem RA geprüft werden. Und dabei kann er Dir auch die Frage der Zustellung beantworten.

  11. #11
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Umgangssprachlich auch nicht, mir (evtl. Kunde) sträuben sich die Nackenhaare.
    ich zitiere mich selbst

    die Betonung lag auf umgangssprachlich, auf der Seite wird sicher keine Umgangssprache, sondern ordentliches deutsch benutzt.
    ergo sind deine Nackenhaare relativ sicher, insofern du bei uns Kunde bist :-)

    Musst nur aufpassen, dass nicht versehentlich per mail eine andere Version kommt als der Kunde vorher sieht.
    Kann nicht passieren. Sowohl die E-Mail als auch der Seiteninhalt holen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der selben Zelle in der Datenbank.

    @Charmin
    Frage einen Anwalt, Rechtsberatung ist hier eh verboten.
    Werden wir etwa zickig? :-)

  12. #12
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    Lassen wir es vielleicht wirklich am besten mal, weiter darüber zu reden, ob nun AGB oder AGBs, ich meine drei Leute schreiben, dass sie auch umgangssprachlich AGBs für falsch halten, und auch deinem Wiki-Link (Ich hoffe, ich mache Wiki jetzt nicht schlecht) entnehme ich zwar, dass es eben (fälschlicherweise?, Anmerkung d. Antwortenden) AGBs, AGB´s oder AGBen genannt wird, aber es steht ja halt nicht da drin, dass es richtig ist, oder? Na ja, sei es drum...

    Nur:

    Zitat Zitat von sberger Beitrag anzeigen
    @Charmin

    Werden wir etwa zickig? :-)
    Wird er doch gar nicht, er rät dir zu einem Anwalt, ein guter Tipp, und schreibt, dass eine Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist, ein unumstößlicher Fakt... An seiner Aussage finde ich nichts zickiges...

    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Allerdings sind die mir bekannten Abmahnfälle immer auf den Inhalt der AGB zurückzuführen, nicht auf den Zeitpunkt der Zustellung. Beim Inhalt kann man auch viel falsch machen, deshalb sollte die AGB immer von einem RA geprüft werden. Und dabei kann er Dir auch die Frage der Zustellung beantworten.
    Dem gibt es einfach nichts hinzuzufügen...


    Have a nice day,

    Swen...


  13. #13
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Lassen wir es vielleicht wirklich am besten mal, weiter darüber zu reden, ob nun AGB oder AGBs, ich meine drei Leute schreiben, dass sie auch umgangssprachlich AGBs für falsch halten, und auch deinem Wiki-Link (Ich hoffe, ich mache Wiki jetzt nicht schlecht) entnehme ich zwar, dass es eben (fälschlicherweise?, Anmerkung d. Antwortenden) AGBs, AGB´s oder AGBen genannt wird, aber es steht ja halt nicht da drin, dass es richtig ist, oder? Na ja, sei es drum...
    Steht auch nicht da, das es falsch ist. Es sagt lediglich aus, dass es gebräuchlich ist.

    Wird er doch gar nicht, er rät dir zu einem Anwalt, ein guter Tipp
    Ich würde dir durchaus zustimmen .... wenns sein erster Post gewesen wäre. Zudem steht in der Forenbeschreibung "keine individuelle Rechtsberatung!!!", was wiederum bedeutet, dass eine allgemeine Rechtsberatung nicht verboten ist. Und ich zeig ja hier nicht meinen Online-Shop rum und frage "hab ich das so richtig gemacht? Falls nicht, was muss ich ändern?". Ich habe ganz allgemein gefragt, ob man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Bestätigungsmail packen muss. Hätte ja sein können, dass jemand damit Erfahrung hat. Ich hatte eigentlich ein kurzes, knackiges Ja oder Nein erwartet. Stattdessen lässt man sich lieber über Umgangssprache aus.

    Naja, falls jemand ncoh eine Antwort auf die gestellte Frage geben kann, so würd ich mich sehr darüber freuen. Ich denke nicht, dass es nötig ist, dass ich für die eine Frage einen Anwalt bezahle, gerade wo ich mir bei allen anderen abmahngefährdeten Sachen ziemlich sicher bin.

  14. #14
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Werden wir etwa zickig? :-)
    Nein, du hörst nicht auf unsere Ratschläge...

  15. #15
    TP-Junior sberger macht alles soweit korrekt
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    Nein, du hörst nicht auf unsere Ratschläge...
    das würd ich so nicht sagen. Ich hab die AGB (extra für euch ohne s) bereits in Bestätigungs-Email aufgenommen, auch wenns möglicherweise unnötig ist.

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