Hallo,
Nein, denn das ist vollkommen egal, sie werden so nicht gültig.Müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Auftragsbestätigung enthalten sein?
Die AGBs müssen dem Kunden vor dem Vertragsabschluß zugänglich gemacht werden. Wenn die erst später mit der Bestellbestätigung oder der Rechnung kommen sind sie ein Fall für die Rundablage.
In deinem Beispiel wäre die Frage, ob der Vertrag zu Stande kommt und nur die AGBs nicht gültig werden oder ob deine Bestellbestätigung eventuell ein neues Angebot an den Kunden ist, das er entweder komplett annehmen oder ablehnen kann. Da kenne ich mich im Vertragsrecht nicht so gut aus.
In jedem Fall ist es sicherer, wenn der Kunde die AGBs vor der Bestellung zu Kenntnis nehmen kann und bestätigen muss, das er sie akzeptiert, bevor er eine Bestellung abschicken kann.
Gruss
MrMurphy


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