Hallo Leute,
da ich neben meiner Selbstständigkeit zusätzlich Angestellt bin habe ich die Möglichkeit einen Ratenkredit zu bekommen.
Das OK von der Bank (Santander Consumer Bank) habe ich bereits
Die Gesamtsumme möchte ich auf mein Geschäftskonto auszahlen lassen und damit geschäftliche Investitionen tätigen.
Nun habe ich 3 Fragen.
A. Darf ich einen privat beantragten Ratenkredit für geschäftliche Investitionen nutzen? (Die AGB der Bank sagen nichts gegenteiliges)
B. Wie verbuche ich die Auszahlung des Kredites bei der Einkommensteuererklärung?
Ist das Darlehen eine Einnahme und die Raten sind Ausgaben?
Oder ist muss ich das Darlehen bzw. die Auszahlung gar nicht erwähnen?
C. Kann ich die Zinsen steuerlich absetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten
mrxy
super,
danke für die schnelle und kompetente antwort!
sind die zinsen dann mit abschluss des kreditvertrages für das laufende Jahr sofort abzugsfähig?
was ist wenn ich in 09 erst einen teil des kredites benutze und der rest als guthaben auf meinem konto lieg?
Wie kommst du denn darauf, dorintia hat es doch geschrieben:
"Die Zinsen stellen gewerbliche Ausgaben dar, wenn du mit dem Geld gewerbliche Anschaffungen tätigst." und ...
... wenn du mit dem Geld keine gewerblichen Ausgaben tätigst, sind die Zinsen überhaupt nicht abzugsfähig. Das geliehene Geld aufs Konto zu legen, ist weder gewerblich noch eine Ausgabe.was ist wenn ich in 09 erst einen teil des kredites benutze und der rest als guthaben auf meinem konto lieg?
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ich glaube du hast mich missverstanden...
ich schrieb dass ich einen teil des geldes sofort für gewerbliche ausgaben nutze
beispiel: 2000 Euro kredit davon investiere ich 2009 1000 euro in mein unternehmen
dann sollte ich doch zumindest diesen teil des zinses (von 1000 Euro) absetzen können oder!?
"Absetzen" kannst du gar nichts, aber wenn du mit einem Teil des Geldes Betriebsausgaben tätigst, dann sind auch die entsprechenden Zinsen Betriebsausgaben, ja.
Vorher solltest du allerdings unbedingt mit der Bank sprechen – du hast einen Privatkredit aufgenommen, also einen Konsumentenkredit, der nach dem Recht der Verbraucherdarlehensverträge im BGB abgeschlossen wurde.
Gewerbliche Kredite folgen anderen Regeln!
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