Moinsen,
verkaufe bei ebay in meinem Shop gewerblich Artikel zum Festpreis(von Threadtitel nicht verwirren lassen). Bin Kleinunternehmer. Habe die AGB und Widerrufsbelehrung am Ende der Seite in den von Ebay vorgefertigten Feldern. In meinen Artikelbeschreibung nehem ich darauf keinen Bezug!
1. Muss ich ein Impressum überhaupt haben oder reicht die Stelle in der Wiederrufsbelehrung mit meinen Daten? Wenn ich ein Impressum benötige, kann ich es über die AGB einfügen, sodass ich es nicht in jede einzelne Auktion reinnehmen muss?
2. Auf den §19Ustg weise ich in den AGB in dem Ebayfeld, nicht aber in der Artikelbeschreibung. So auch zulässig?
3. Manche Anbieter hauen die WIederrufsbelehrung auch in mit in die Artikelbeschreibung rein. Ist das auch notwendig?
Bitte um Antwort!! Wirklich vielen vielen Dank
Felix
Geändert von felix_z_90 (03.09.2009 um 18:30 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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