Geschenke unterliegen der Schenkung-/Erbschaftssteuer allerdings sind die Freibeträge so hoch, dass du 5000 EUR nicht versteuern musst (hast du in den letzten 10 Jahren von deinen Elterneinen 6stelligen Betrag geschenkt bekommen?)
Der Einkommensteuer unterliegen sie nicht.
nicht viel, auf Privatkonto ist es gar nix, auf dem Geschäftskonto wird es eine Privateinlage von DIR.Macht es einen Unterschied ob meine Eltern auf das Geschäftskonto oder auf mein Privatkonto überweisen?
Aber auch gewinnneutral und damit nicht steuerbehaftet.
VG Fith.


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