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Thema: Abschreibung gebrauchter Wirtschaftsgüter - Frage

  1. #1
    TP-Member mrxy macht alles soweit korrekt
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    Abschreibung gebrauchter Wirtschaftsgüter - Frage

    Hi Leute,

    angenommen ich kaufe für mein Tonstudio ca. 10 Jahre alte Lautsprecher im Wert von 500 Euro.

    Normalerweise kommen diese ja in den Sammeltopf und werden über 5 Jahre abgeschrieben.

    Nun heisst es ja daß man bei gebrauchten Wirtschafsgütern die Nutzungsdauer von dem Abschreibungszeitraum abziehen darf.

    (5-10 = -5)

    Somit wären die Lautsprecher sofort abziehbar, richtig?

    Oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Vielen Dank!

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    1. Sammeltopf gilt NUR für selbständig nutzbare WG. Ist ein Lautsprecher selbständig nutzbar? M. Auffassung nach nicht => Abschreibung grds. wie das zugeordnete WG.

    2. "Rest"-Afa: Unabhängig von den Afa-Tabellen musst du bei gebrauchten WG schätzen. Du hast dir den Lautsprecher ja nicht für 1 Jahr gekauft. Ohne genauer ins Detail zu gehen, fände ich 2-4 Jahre angemessen.

  3. #3
    TP-Member mrxy macht alles soweit korrekt
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    danke für die schnelle und kompetente anwort!

    die boxen werden an einen computer angeschlossen, das heisst sie sind nicht selbstständig nutzbar, oder?

    wie definieren die Behörden denn selbstständig nutzbar?


    müssen geräte bis 150 euro (Sofortabschreibung) eigentlich auch selbstständig nutzbar sein?

    Viele Grüße und vielen Dank

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von mrxy Beitrag anzeigen
    die boxen werden an einen computer angeschlossen, das heisst sie sind nicht selbstständig nutzbar, oder?
    ja

    wie definieren die Behörden denn selbstständig nutzbar?
    Richtlinie 6.13 EStR: wenn es nur zusammen mit anderen WG des AV nutzbar ist, ein einheitl. Ganzes darstellt und technisch aufeinander abgestimmt ist.

    Das klingt jetzt mal richtig wichtig, aber trotzdem blabla...

    Entscheidend ist:
    - wie wird es maßgeblich im Betrieb eingesetzt:
    Deine Boxen sind z.B. normalerweise nicht selbständig (weil an PC, Musikanlage oder was auch immer anzuschließen). Hättest du allerdings ein Verleihgeschäft und könnte man deine Boxen einzeln mieten, dann wären es selbständige WG's.

    - ebenfalls entscheidend ist die "objektive Anschauung": ein Mont Blanc Füller wird wohl als selbständig nutzungsfähig angesehen, obwohl er technisch 100% auf das Schreiben auf Papier abgestimmt ist. Keiner wird ihn zusammen mit dem Papier aktivieren (wenn man letzteres überhaupt als WG des AV sehen kann!)

    Eine Grafikkarte wird man immer als Bestandteil eines PCs sehen, egal, ob ich die in jeden PC meines Betriebes schmeißen kann, der die passende Schnittstelle hat.

    müssen geräte bis 150 euro (Sofortabschreibung) eigentlich auch selbstständig nutzbar sein?
    ja

  5. #5
    TP-Member mrxy macht alles soweit korrekt
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    vielen vielen dank für deine fachmännischen auskünfte.

    ich denke zumindest meine messgeräte sind selbstständig nutzbar.

    2-4 Jahre Nutzungsdauer für gebrauchte Boxen klingt auf jeden fall sinnvoll

    nun weiss ich nicht wie alt die boxen sind!

    ich tippe auf gute 25 Jahre. die lautsprecher (echte raritäten) werden seit 1983 nicht hergestellt.

    der vorbesitzer kann mir auch nicht sagen wie alt die boxen wirklich sind.

    muss ich das alter der boxen im zweifelsfall belegen können?

    ich kaufe mir für das studio eine menge gebrauchte, aber nicht ganz billige "vintage-geräte".

    das wirkliche alter bzw. die vorherige nutzungsdauer der instrumente zu belegen wird für mich sehr sehr schwierig
    ------------------------------
    Geändert von mrxy (09.09.2009 um 01:25 Uhr)

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