+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?

  1. #1
    TP-Junior Serano macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    5

    Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes Problem:

    Ich bin seit Anfang 2007 selbständig und habe mit einem Kleinunternehmen angefangen. Mittlerweile muss ich seit 2009 dank positiver Umsätze auch die 19% abführen. Die monatliche Bilanzierung fängt jedoch erst ab 2010 an. Momentan geht das für 2009 noch jährlich.

    Nun zu meiner Frage: Ich möchte mit meinen Fantasienamen "....Grafix" nun auch richtig auftreten und diesen beim Geschäftsverkehr mit angeben. Ist hierzu eine Eintragung ins Handelsregister notwendig oder muss ich beim Gewerbeamt irgendwas ändern lassen?

    Ich habe hierzu folgendes gefunden:

    http://www.berlin.ihk24.de/produktma...nternehmen.jsp

    Dort steht unter anderem:
    Name des Einzelunternehmens
    Ist der Einzelunternehmer Kaufmann, d. h. muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen bzw. lässt er sich freiwillig in das Handelsregister eintragen, hat er zwingend den Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau", "eingetragener Kaufmann" oder die entsprechenden Abkürzungen wie z. B. "e. K.", "e. Kfr." oder "e. Kfm" zu führen. Darüber hinaus gelten für Einzelkaufleute die Vorschriften des § 37a Handelsgesetzbuch, wonach auf Geschäftspapieren neben Firma und Rechtsform auch der Sitz des Unternehmens, Registergericht und -nummer anzugeben sind.
    Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht führen. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergänzen.
    Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich als Kaufmann tätig bin oder was ich nun genau tun muss, damit ich mit meinem "Fantasienamen" auftreten darf bzw. diesen auch stets im Geschäftsverkehr verwenden kann und nicht immer "Name, Vorname, Fantasienamen".

    Über jeden Tipp wäre ich euch dankbar

    Grüße
    Seran

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von Serano Beitrag anzeigen
    Mittlerweile muss ich seit 2009 dank positiver Umsätze auch die 19% abführen. Die monatliche Bilanzierung fängt jedoch erst ab 2010 an. Momentan geht das für 2009 noch jährlich.
    Du meinst das Ding mit der Umsatzsteuer. Bitte verwende die Begrifflichkeiten korrekt. Und zwischen jährlich und monatlich kommt normalerweise noch das Quartal.

    Du kannst dich als e.K. eintragen lassen. Aber das zieht auch "buchhalterische" Konsequenzen nach sich.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    und nicht immer "Name, Vorname, Fantasienamen".
    das geht dann nur, wenn du dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt mit allen Vor- und Nachteilen (sprich: Bilanzierungspflicht).

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Junior Serano macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    5
    Lieben Dank für die Hilfe.

    Wie sieht es eigentlich aus aus, wenn ich ein Büro beziehen würde und dort beispielsweise Firmenschild + Klingelschilder anbringe? Darf ich den Namen meinen Kunden nennen, oder nicht?

    Wie sieht es dann auf der Rechnung korrekt aus? Momentan habe ich oben mein Logo "Fantasienamen" und dadrunter die Kontaktdaten wie Name, Adresse, etc. Reicht das aus oder sollte man auf der Rechnung dann als Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag nur den Vor- und Nachnahmen wählen?

    VG
    Seran

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Du kannst deinen Fantasienamen gerne dazu schreiben, es muss aber dein Vor- und Zuname zwingend drauf stehen.
    Wenn du auf deinem Klingelschild nur den Fantasienamen hast könnte es u.U. Probleme bei der Zustellung der Post vom FA geben, bspw..
    Ich versuche bei Warenbestellungen immer drauf zu achten das in meiner Anschrift mein Vor- und Zuname steht, auch wenn die Boten auch ohne wissen wo sie es abzugeben haben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior Serano macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    5
    Lieben Dank dorintia!

    Ein ähnlichen Vorfall hatte ich schon: die haben mich unter meinem "Fantasienamen" gelistet und der Postbote musste erstmal suchen. Aber mein Name stand ja direkt drunter. Also auf der Rechnung reicht es, wenn mein Name dort irgendwo auffällt oder?

    Danke für die schnelle Hilfe!

    Wie würdest du bzw. ihr vorgehen, wenn man vielleicht irgendwann ein Büro anmietet. Dann direkt ins Handelsregister rein oder unnötig?

    LG Seran

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Das musst du wissen, ich halte es für unnötig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von Serano Beitrag anzeigen
    Lieben Dank dorintia!

    Ein ähnlichen Vorfall hatte ich schon: die haben mich unter meinem "Fantasienamen" gelistet und der Postbote musste erstmal suchen. Aber mein Name stand ja direkt drunter. Also auf der Rechnung reicht es, wenn mein Name dort irgendwo auffällt oder?
    Nein, gerade _da_ reicht das "irgendwo" nicht.

    Wie würdest du bzw. ihr vorgehen, wenn man vielleicht irgendwann ein Büro anmietet. Dann direkt ins Handelsregister rein oder unnötig?
    Unnötig, wozu soll das in dem Kontext dienen?

    copy

  9. #9
    TP-Junior Serano macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    5
    Danke copy!

    Mir ging es einfach nur darum, was ich tun muss, um als einzelne Person mit einem kleinen Unternehmen, was unter 25.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt auch den Fantasienamen benutzen zu dürfen.

    Ich bin praktisch solange ein Kleinunternehmer und kann den Fantasienamen hinzuschreiben, bis ich die 350.000 Euro Jahresumsatz nicht erreicht habe oder? (siehe unten im Text). Allerdings steht dort "Sie nicht bilanzieren". Momentan mache ich, bzw. mein Steuerberater das doch? Bedeutet ich bin ein normales Einzelunternehmen und kein Kleinunternehmer mehr?

    Eine Pflicht zur Eintragung besteht außerordentlich nur für Unternehmen, die "nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erforderlich machen" (§ 1 HGB). Kleingewerbliche Unternehmen sind also nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Da der Gesetzgeber aber nicht eindeutig definiert, ab wann ein Unternehmen kaufmännisch betrieben wird, müssen in Streitfällen häufig die Gerichte entscheiden.

    Fazit für Einzelunternehmer:
    Bei einem Unternehmen handelt es sich um ein Kleingewerbe, wenn

    * Ihr Jahresumsatz unter 350.000 Euro liegt,
    * Sie Ihren Umsatz nicht aus Großaufträgen erzielen,
    * Sie kein kaufmännisches Personal beschäftigen,
    * Sie nicht bilanzieren und
    * Sie nicht überregional tätig sind.

    Sie können jedoch Ihr kleingewerbliches Unternehmen freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen (Kosten: ca 300 Euro). Dann fügen Sie dem Firmennamen das Kürzel "e.K." (eingetragener Kaufmann) hinzu, unterliegen damit allerdings den Pflichten und Rechten eines Kaufmanns gemäß Handelsgesetzbuch.
    Wie macht ihr das oder habt ihr alle eine andere Geschäftsform, bzw. Unternehmen? Sonst komme ich noch mehr durcheinander

    Danke, Danke für eure Hilfe!

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Bist du sicher das du bilanzierst? Die meisten hier sind wohl Einzelunternehmen und machen eine EÜR.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    hm, wollte gerade in der Gewerbeordnung nachschlagen und was steht dort:

    § 15a GewO (weggefallen)
    § 15b GewO (weggefallen)

    häääääääääääääääää????

    Anscheinend hat sich das mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz III geändert, was am 25.03.2009 in Kraft getreten ist.

    Demnach muss nicht immer der Vor- und Zuname angegeben werden. Mal Google fragen was jetzt gilt.

    Na toll: Das einzig brauchbare findet man bei einer IHK
    http://www.ihk-schleswig-holstein.de...rbeordnung.jsp

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (13.09.2009 um 17:43 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  12. #12
    TP-Junior Serano macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    5
    @Sven: Oh Gott :-) Nun bin ich echt verunsichert *grins*. Also was ich mache, ist mein Papierkram direkt zum Steuerberater zu geben. Bis Ende 2007 war ich noch ohne 19% unterwegs und nun mit Umsatzsteuer.

    Also werde ich einfach den Fantasienamen auf die Rechnung und deutlich erkennbar den Vor- und Nachnamen auf die Rechnung setzen. Aber sonst darf ich am Telefon beispielsweise mein Fantasienamen nennen?

    Also BLA BLA Grafix, Vor- und Nachname? Oder bei der Firmenangabe in Computershops z.B.?

    Lieben Dank für eure Mühe!! *Daumen hoch!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Gewerbe angemeldet - Handelsregister eintragen lassen?
    Von err0rFH im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.08.2010, 05:44
  2. Freiberufler im Handelsregister eintragen?
    Von wissensdurstig im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.10.2008, 15:44
  3. Handelsregister+Kaufmann
    Von Ippo im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.11.2006, 20:51
  4. eintrag ins Handelsregister
    Von Nehll im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 25.05.2006, 00:06
  5. Einzelunternehmen + Onlineshop = Handelsregister?
    Von db-newmedia im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 18.02.2006, 22:36

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51