Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes Problem:
Ich bin seit Anfang 2007 selbständig und habe mit einem Kleinunternehmen angefangen. Mittlerweile muss ich seit 2009 dank positiver Umsätze auch die 19% abführen. Die monatliche Bilanzierung fängt jedoch erst ab 2010 an. Momentan geht das für 2009 noch jährlich.
Nun zu meiner Frage: Ich möchte mit meinen Fantasienamen "....Grafix" nun auch richtig auftreten und diesen beim Geschäftsverkehr mit angeben. Ist hierzu eine Eintragung ins Handelsregister notwendig oder muss ich beim Gewerbeamt irgendwas ändern lassen?
Ich habe hierzu folgendes gefunden:
http://www.berlin.ihk24.de/produktma...nternehmen.jsp
Dort steht unter anderem:
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich als Kaufmann tätig bin oder was ich nun genau tun muss, damit ich mit meinem "Fantasienamen" auftreten darf bzw. diesen auch stets im Geschäftsverkehr verwenden kann und nicht immer "Name, Vorname, Fantasienamen".Name des Einzelunternehmens
Ist der Einzelunternehmer Kaufmann, d. h. muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen bzw. lässt er sich freiwillig in das Handelsregister eintragen, hat er zwingend den Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau", "eingetragener Kaufmann" oder die entsprechenden Abkürzungen wie z. B. "e. K.", "e. Kfr." oder "e. Kfm" zu führen. Darüber hinaus gelten für Einzelkaufleute die Vorschriften des § 37a Handelsgesetzbuch, wonach auf Geschäftspapieren neben Firma und Rechtsform auch der Sitz des Unternehmens, Registergericht und -nummer anzugeben sind.
Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht führen. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergänzen.
Über jeden Tipp wäre ich euch dankbar
Grüße
Seran
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
das geht dann nur, wenn du dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt mit allen Vor- und Nachteilen (sprich: Bilanzierungspflicht).und nicht immer "Name, Vorname, Fantasienamen".
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Lieben Dank für die Hilfe.
Wie sieht es eigentlich aus aus, wenn ich ein Büro beziehen würde und dort beispielsweise Firmenschild + Klingelschilder anbringe? Darf ich den Namen meinen Kunden nennen, oder nicht?
Wie sieht es dann auf der Rechnung korrekt aus? Momentan habe ich oben mein Logo "Fantasienamen" und dadrunter die Kontaktdaten wie Name, Adresse, etc. Reicht das aus oder sollte man auf der Rechnung dann als Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag nur den Vor- und Nachnahmen wählen?
VG
Seran
Du kannst deinen Fantasienamen gerne dazu schreiben, es muss aber dein Vor- und Zuname zwingend drauf stehen.
Wenn du auf deinem Klingelschild nur den Fantasienamen hast könnte es u.U. Probleme bei der Zustellung der Post vom FA geben, bspw..
Ich versuche bei Warenbestellungen immer drauf zu achten das in meiner Anschrift mein Vor- und Zuname steht, auch wenn die Boten auch ohne wissen wo sie es abzugeben haben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Lieben Dank dorintia!
Ein ähnlichen Vorfall hatte ich schon: die haben mich unter meinem "Fantasienamen" gelistet und der Postbote musste erstmal suchen. Aber mein Name stand ja direkt drunter. Also auf der Rechnung reicht es, wenn mein Name dort irgendwo auffällt oder?
Danke für die schnelle Hilfe!
Wie würdest du bzw. ihr vorgehen, wenn man vielleicht irgendwann ein Büro anmietet. Dann direkt ins Handelsregister rein oder unnötig?
LG Seran
Das musst du wissen, ich halte es für unnötig.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke copy!
Mir ging es einfach nur darum, was ich tun muss, um als einzelne Person mit einem kleinen Unternehmen, was unter 25.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt auch den Fantasienamen benutzen zu dürfen.
Ich bin praktisch solange ein Kleinunternehmer und kann den Fantasienamen hinzuschreiben, bis ich die 350.000 Euro Jahresumsatz nicht erreicht habe oder? (siehe unten im Text). Allerdings steht dort "Sie nicht bilanzieren". Momentan mache ich, bzw. mein Steuerberater das doch? Bedeutet ich bin ein normales Einzelunternehmen und kein Kleinunternehmer mehr?
Wie macht ihr das oder habt ihr alle eine andere Geschäftsform, bzw. Unternehmen? Sonst komme ich noch mehr durcheinanderEine Pflicht zur Eintragung besteht außerordentlich nur für Unternehmen, die "nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erforderlich machen" (§ 1 HGB). Kleingewerbliche Unternehmen sind also nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Da der Gesetzgeber aber nicht eindeutig definiert, ab wann ein Unternehmen kaufmännisch betrieben wird, müssen in Streitfällen häufig die Gerichte entscheiden.
Fazit für Einzelunternehmer:
Bei einem Unternehmen handelt es sich um ein Kleingewerbe, wenn
* Ihr Jahresumsatz unter 350.000 Euro liegt,
* Sie Ihren Umsatz nicht aus Großaufträgen erzielen,
* Sie kein kaufmännisches Personal beschäftigen,
* Sie nicht bilanzieren und
* Sie nicht überregional tätig sind.
Sie können jedoch Ihr kleingewerbliches Unternehmen freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen (Kosten: ca 300 Euro). Dann fügen Sie dem Firmennamen das Kürzel "e.K." (eingetragener Kaufmann) hinzu, unterliegen damit allerdings den Pflichten und Rechten eines Kaufmanns gemäß Handelsgesetzbuch.
Danke, Danke für eure Hilfe!
Bist du sicher das du bilanzierst? Die meisten hier sind wohl Einzelunternehmen und machen eine EÜR.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hm, wollte gerade in der Gewerbeordnung nachschlagen und was steht dort:
§ 15a GewO (weggefallen)
§ 15b GewO (weggefallen)
häääääääääääääääää????
Anscheinend hat sich das mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz III geändert, was am 25.03.2009 in Kraft getreten ist.
Demnach muss nicht immer der Vor- und Zuname angegeben werden. Mal Google fragen was jetzt gilt.
Na toll: Das einzig brauchbare findet man bei einer IHK
http://www.ihk-schleswig-holstein.de...rbeordnung.jsp
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (13.09.2009 um 17:43 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@Sven: Oh Gott :-) Nun bin ich echt verunsichert *grins*. Also was ich mache, ist mein Papierkram direkt zum Steuerberater zu geben. Bis Ende 2007 war ich noch ohne 19% unterwegs und nun mit Umsatzsteuer.
Also werde ich einfach den Fantasienamen auf die Rechnung und deutlich erkennbar den Vor- und Nachnamen auf die Rechnung setzen. Aber sonst darf ich am Telefon beispielsweise mein Fantasienamen nennen?
Also BLA BLA Grafix, Vor- und Nachname? Oder bei der Firmenangabe in Computershops z.B.?
Lieben Dank für eure Mühe!! *Daumen hoch!
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