Moin,
Dienstleistungen kann man nicht zurueckgeben. Wegen fehlender Leistungen kann man aber sehr wohl voraus gezahltes Geld zurueck verlangen.
Was du nun im Einzelnen mit deinem Kunden abgemacht hast, wisst nur ihr beide. Wichtig ist der Vertrag, den ihr beide abgeschlossen habt. Irgend wo habt ihr die Leistungen vereinbart und darauf kannst du und dein Kunde sich drauf berufen.

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