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Thema: Kennt jemand den Händlerbund

  1. #1
    TP-Member
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    Kennt jemand den Händlerbund

    Hallo zusammen,

    ich bin eben auf die Seite haendlerbund.de gestossen. Diese erstellen wohl sämtliche Sachen wie AGB, Wiederruf,... für OnlineShops. Das ganze soll 178 Euro im Jahr kosten und man soll gegen Abmahnungen geschützt sein. HAt jemand von euch schon ERfahrung mit denen gemacht? Will mich im Oktober selbstständig machen und bin daher auf der Suche nach einer guten und günstigen Möglichkeit AGBs und so erstellen zu lassen. Anwälte hier bei uns wollen mind. 1000 Euro haben. Finde ich schon echt happig.

    Freue mich über Antworten.
    Grüße

  2. #2
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Bei einer normalen Rechtsschutzversicherung hast du auch die jährlichen Kosten - von dem her rechnet es sich schon allein deshalb die 178 EUR p.a. in den Verein zu investieren.
    Kann sein, dass ein Anwalt mehr auf deine individuellen Anforderungen eingehen kann. Aber wie du schon schreibst, hast du dann vielleicht grade mal deine AGB rechtsicher verfasst - und der Anwalt will auch mehr Schotter sehen.

    Wenn ich ein Gewerbe hätte, würd ich den Verein durchaus in Erwägung ziehen.
    Meine Meinung...
    Ich frage mich, warum ich diese Leistungen nicht auch von der IHK beziehen kann?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Blackfog Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Anwälte hier bei uns wollen mind. 1000 Euro haben. Finde ich schon echt happig.

    Freue mich über Antworten.
    Grüße
    Hi,
    Anwälte haften auch bei Falschberatung etc. der Verein nicht.
    Lies Dir mal die Satzung durch, die ist schon merkwürdig. (Mitgliederversammlung alle 4 Jahre, die Einladung dazu ist über eine Leipziger regionale Tageszeitung möglich, bei Online Händlern aus ganz DE als Mitgliedern "gewollt" uneffektiv)

    Der Verein liefert fertige Vorlagen nur für Online-Shops alle anderen gewerblichen Tätigkeiten sind nicht abgedeckt. Und gerade für Online-Shops gibt es genügend freie Informationsquellen z.Bsp. die Checkliste der IHK Hannover. (oder auch Internetrecht Rostock)
    Das wichtigste beim Online-Shop ist die Widerrufsbelehrung und dafür gibt es nun die amtliche Vorlage mit Gesetzesrang und zwar kostenlos.

    Soweit es sich um einen reinen Online-Shop handelt und man auch nicht vor hat, anderweitig tätig zu sein mag das Angebot des "Vereins" noch halbwegs ok sein, falls die versprochenen Leistungen auch erbracht werden.

    Ich habe aber auch schon für deutlich weniger Geld, einen Internet-Shop von einem RA geprüft bekommen. (lag aber auch daran, dass der RA nichts gefunden hat was zu beanstanden war)

    Was ich sagen möchte, schau sehr genau nach ob das Angebot zu DIR passt, schau nach Alternativen und entscheide dann.
    Und brauchst Du AGB oder reicht Dir nicht das BGB
    Gruß

  4. #4
    TP-Member
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    Hallo,

    danke für die Antworten. Also ich denke mal das ich vorerst keine AGB brauche. Aber bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ich werde mit Restposten, Überproduktion von Waren, Insolvenzware handeln. Da ist es halt die Frage ob oder ob nicht mit AGB. Mit dem Wiederrufsrecht ist mir klar, das ist ja so oder so pflicht.

    Grüße

  5. #5
    TP-Newbie
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    Kostenlose (!) Webshop-AGB vom Anwalt gibt es übrigens hier: Spam
    Geändert von dorintia (23.08.2010 um 10:10 Uhr)

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Und du meinst diese "Muster-AGB" sind dann rechtssicher oder wie? Wenn ich irgendwo "Muster-AGB" lesen will kann ich das einfach auf verschiedenen Shopseiten tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Newbie
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    1
    Ich kenne zumindest den Vorstandsvorsitzenden und Sohnemann.
    Der Rechtsanwalt A. Arlt war selbst vor einigen Jahren als Abmahnanwalt tätig. Scheinbar ist es lukrativer für Onlineshops einen Verein zu gründen. Er bezog sogar eine neue Kanzlei in Leipzig, in der er jetzt sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Vorstandsvorsitzender tätig ist.
    Was der Verein macht ist: einfach ohnehin kostenlose Informationen für einen Mitgliedsbeitrag zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung gibt es nicht. Dürfte er auch nicht. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen Vereine keine Rechtsberatung anbieten, auch wenn dessen Vorstände Rechtsanwälte sind. Nach dem RVG wird dies abgerechnet.

  8. #8
    TP-Newbie
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    Hallo, ich nutze selber den Haendlerbund und zwar das unlimted Paket. Das kostet 25 Euro im Monat aber bietet mir

    - Erstellung des Impressums, AGB; Datenschutz + Widerrufsrecht durch den Haendlerbund Anwalt
    - Abmahnsicher, bei Abmahnungen übernimmt kostenlos der Haendlerbund
    - Wenn ich offene Forderungen habe, übernimmt der Haendlerbund die ersten Mahnschreiben
    - ich kann mich bei Fragen immer kostenlos beraten lassen

    Also ich bin da sehr zufrieden bisher
    Geändert von Thomas (02.02.2012 um 00:23 Uhr) Grund: affilinet-spam-Link entfernt

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