Bedeutet "alteigesessen", dass Du / die Organisation hast schützen lassen?
Link doch mal, so aus Interesse.
Aber darüber hinaus, frag einen RA, denn eine verbindliche Antwort kannst Du hier nicht erwarten...
Hallo und guten Tag!
Ich habe mich hier angemeldet um folgende Frage zu stellen:
Wenn eine alteingesessene Charity-Organistion mit dazugehöriger .de Domain existiert, und jemand anders möchte ein Forum im Bereich "Erotik" online stellen und wählt dafür einen sehr ähnlichen(Name einmal zusammen und einmal mit "-" geschrieben") Namen mit .tv Endung - kann der Forenbetreiber dann erfolgreich auf Unterlassung verklagt werden?
In beiden Fällen hat der Domain-Name nichts mit dem Gründer/Betreiber/Besitzer zu tun, sondern ist frei gewählt, und die jeweiligen Geschäftsbereiche/Zielgruppen haben nicht miteinander zu tun.
Ich würde mich freuen, hier eine Antwort zu erhalte. Danke!![]()
Bedeutet "alteigesessen", dass Du / die Organisation hast schützen lassen?
Link doch mal, so aus Interesse.
Aber darüber hinaus, frag einen RA, denn eine verbindliche Antwort kannst Du hier nicht erwarten...
Have a nice day,
Swen...
Das ist nicht "ähnlich", sondern das selbe in unterschiedlichen Schreibweisen.
Ohne dass dies eine Rechtsauskunft ist: Natürlich. Markenschutz kann auch durch Nutzung und Bekanntheit entstehen, ohne dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.Namen mit .tv Endung - kann der Forenbetreiber dann erfolgreich auf Unterlassung verklagt werden?
Und nebenbei bemerkt - ich halte es für mehr als fragwürdig, ein 'Erotik'-Forum genauso oder so ähnlich zu nennen, wie eine alteingesessene Charity-Organisation.
copy
Wirklich verbindlich kann Dir das nur ein Anwalt sagen, aber wenn es wirklich nur Bindestrich und das Anhängsel Erotik ist: Spart' Euch das Geld lieber und zieht gleich um.
Nabend,
lt. Auskunft Ra sind die Antworten hier bisher leider falsch.
Ähnliche/gleiche Schreibweisen sind durchaus zulässig, sofern es sich um einen komplett anderen Geschäftsbereich handelt.
Agumentation "Markenschutzrecht" greift auch nicht, da dementsprechende "Gruppen" nicht eingetragen worden sind - eben weil andere Ausrichtung.
Ist auch eigentlich recht logisch, da man sich ansonsten mit der Schützung eines einzelnen Begriffes/Namens weltweit und in jeglichem Zusammenhang diesen Begriff anderen Interessenten verbieten würde/könnte.
Trotzdem danke!![]()
Die Gegenseite wird sicher trotzdem wegen Markenmissbrauch, Schädigung etc. klagen und ich denke sie werden auch gute Chancen haben. Aber was anderes: Warum muss man sich für eine Erotikseite ausgerechnet einen Namen raussuchen, der derart nah an einer Wohltätigkeitsorganisation liegt? Das muss doch echt nicht sein, neben dem was streng nach den Buchstaben des Gesetzes legal ist gibt es ja auch noch sowas wie Moral.
Da Sie nicht die dementsprechenden Warenklassen eingetragen haben, sehen wir einer möglichen Abmahnung/Klage nun erstmal gelassen entgegen.
Die Moral-Diskussion möchte ich eigentlich nicht führen.
Erotik als Dienstleistung ist GOTT SEI DANK nichts Illegales daher fällt esmir recht schwer, da eine evtl. Verfehlung zu erkennen.
MIr geht es auch nicht um Moral in Bezug auf Erotikdienstleistungen sondern in Bezug auf die Namenssuche.
Das mit der Markenklasse ist das eine, bei einer gewissen Bekanntheit einer Marke braucht es das aber nicht unbedingt, um die MArke vor solchen Fällen zu schützen.
Wir wussten von der Charity-Organisation, ja.
Allerdings ist das unerheblich - im zweifels fall "schützt Unwissenheit vor möglicher Strafe nicht".
Die "Böswilligkeit" auf die Du vielleicht anspielst ist hier nicht gegeben, da sich wie gesagt die Geschäftsbereiche in keinster Weise kreuzen.
Der Name passt nun mal wie die berühmte "Faust aufs Auge", ThomasMo.
Und in meinen Augen ist es auch logisch nachvollziehbar - andernfalls würde man durch die Anmeldung eines simplen www.XXX-Club.com dem Rest der Welt jegliche Domain/Firma mit einem XXX darin verwehren, egal welcher Geschäftsbereich.
Und das ist ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Das ist aber nicht ganz richtig.
Wenn unterschiedliche Geschäftsbereiche bzw. Gruppen ist zwar eine Verwendung wegen der Verwechselungsgefahr nicht verboten.
Soweit richtig. Aber nicht nur gegen Verwechselungsgefahr ist eine AMrke geschützt.
Aber ein Markeninhaber kann auch (mit Erfolg) klagen wenn die andere Verwendung auf eine Verwechselung hinzielt, z.Bsp. eine bekannter Namen verwendet wird um Aufmerksamkeit zu erregen. Insbesondere dann, wenn der Name durch die fremde Verwendung Schaden leidet. (Wie in dem Fall auf jeden Fall gegeben)
Zitat (IPWIKI zur Markenverordnung)
"Unter den Begriff der unlauteren Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke sind alle Fälle zu fassen, in denen eine berühmte Marke eindeutig parasitär ausgebeutet wird oder versucht wird, Vorteil aus ihrem guten Ruf zu ziehen6)"
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
"Markenschutz kann auch durch Nutzung und Bekanntheit entstehen, ohne dass es sich um eine eingetragene Marke handelt."
Nachzulesen u.a. unter http://www.brandlaw.de/markenschutz/index.html
Ich wünsche der Charity-Organisation viel Erfolg bei der Klage gegen die Porno-Butze.
copy
Mal abgesehen davon, dass Wiki & Co nicht der Weisheit letzter Schluss sind, gerne und leider vergessen das Viele immer wieder, wäre das dann zu beweisen.
Und es handelt sich hierbei auch nicht um die Krupp-Stiftung.
Copy: Lern doch a. erst mal den Unterschied zwischen "kann" und "muss", sowie b. zwischen erotischen Dienstleistungen und "Porno". Oh man.
[QUOTE=locodice;930970]Na gut dann halt :Mal abgesehen davon, dass Wiki & Co nicht der Weisheit letzter Schluss sind, gerne und leider vergessen das Viele immer wieder, wäre das dann zu beweisen.
EuG, Urt. V. 6. 2. 2007 - 7-477/04; m.V.a. Urteil SPA-FINDERS
§8 GMV erweiterter Schutz
§9 Abs. 3 Markengesetz
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
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