Prinzipiell darfst Du nicht ohne entsprechenden Hinweis aufzeichnen. Das impliziert logischerweise, dass Du erst danach aufzeichnen darfst.
Das von Dir gewählte vorgehen ist problematisch, da die Ansage vor dem Freizeichen kommt, viele große Telefonanlagen aber auch auf Anruferseite erst durchschalten, wenn das Freizeichen kommt -> Belehrung läuft ins leere und ist somit unwirksam. Da Du auch noch nicht am Hörer hängst kannst Du auch nicht wissen, ob der Anrufer die Belehrung mitbekommen hat oder nicht - was aber DEIN Problem ist, nicht das des Anrufers, denn DU bist ja in der Pflicht ihn auf die Aufnahme hin zu weisen.
Selbst wenn Du den Hinweis wirksam gegeben hast besteht aber die Möglichkeit, dass das ganze nicht als Beweismittel zugelassen wird.

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