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Thema: Telefonmitschnitt - Aufzeichnung ab wann?

  1. #1
    TP-Moderator Avatar von maxi89
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    Telefonmitschnitt - Aufzeichnung ab wann?

    Hallo zusammen,

    letztens bekamen meine Eltern einen Anruf - vermutlich von einem Callcenter - wo einem die Teilnahme an Gewinnspielen aufgeschwatzt werden sollte.
    Meine Mutter hat den Anrufer regelrecht zusammengesch***** und ihm durchaus sehr, sehr deutlich klargemacht, wo er sich die Gewinnspiele hinstecken kann....

    Naja - nichtmal eine Woche später kam es, wie es kommen musste: Besagte Firma beglücktwünscht uns, dass wir nun an den großartigsten Gewinnspielen teilnehmen könnten.
    Mein Vater schrieb daraufhin einen Brief und legte Widerspruch ein - mit dem Hinweis, dass das Gespräch automatisch aufgezeichnet wurde und daraus ganz klar hervorginge, dass eben keine Zustimmung erfolgt wäre. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass man ohnehin Veträge am Telefon 14 Tage lang widerrufen könnte....

    Hintergrund ist, dass bekanntermaßen nervige Telefonnummern und auch bekanntermaßen nervige Rufnummernbereiche automatisch von der Telefonanlage aufgezeichnet werden. Bevor überhaupt irgendein Telefon klingelt, bekommt der Anrufer eine Ansage vorgespielt, die ihn darauf hinweist, dass das nun folgende Gespräch aufgezeichnet wird, dann gibt es erst ein Freizeichen.
    Während dieser Ansage läuft die Aufzeichnung bereits, damit auch später in der Aufnahme zu hören ist, dass der Anrufer darauf hingewiesen wurde (scheint mir logisch).
    Nachdem mein Vater inflationär mit seinen Kontaktdaten im Internet um sich geworfen hat, ist das wirklich ein ziemlich gutes Mittel gegen nervige Spam-Anrufe

    Die Firma war durchaus interessiert an dieser Aufzeichnung - und jetzt teilt uns deren Rechtsabteilung mit, dass ohne explizite Zustimmung eine Aufnahme nicht rechtmäßig wäre und überhaupt vor Gesprächsbeginn sowas erst recht nicht erlaubt sei.

    Ehrlich gesagt habe ich mich da nur diffus eingelesen.
    Ich weiß, dass der Anrufer vor der Aufzeichnung hingewiesen werden muss und eigentlich auch der Hinweis auf die Aufnahme selbst in der Aufnahme zu hören sein darf/muss.
    Aber nicht, dass ich eine explizite Zustimmung einholen muss - machen die ganzen Supporthotlines ja auch nicht.
    Da kommt bloß eine Ansage Marke "Wir nehmen auf, wenn Sie was dagegen haben, sagen Sie uns das gleich bitte..."


    Tante Google hilft mir da leider gerade nicht wirklich weiter und wegen dieser Geschichte will mein Vater erstmal nicht irgendwelche Anwälte bemühen.

    Darf ich vor Gesprächsbeginn bzw. während dem Hinweis auf die Aufnahme etwas aufzeichnen?
    Das ist etwas speziell, ich weiß. Ich glaube auch kaum, dass diese Firma da irgendwelche rechtliche Schritte einleitet - dann müssten die ja erstmal erklären, warum wir einen Anruf mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses erhalten haben...


    Danke schonmal!

    Max

  2. #2
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    Prinzipiell darfst Du nicht ohne entsprechenden Hinweis aufzeichnen. Das impliziert logischerweise, dass Du erst danach aufzeichnen darfst.

    Das von Dir gewählte vorgehen ist problematisch, da die Ansage vor dem Freizeichen kommt, viele große Telefonanlagen aber auch auf Anruferseite erst durchschalten, wenn das Freizeichen kommt -> Belehrung läuft ins leere und ist somit unwirksam. Da Du auch noch nicht am Hörer hängst kannst Du auch nicht wissen, ob der Anrufer die Belehrung mitbekommen hat oder nicht - was aber DEIN Problem ist, nicht das des Anrufers, denn DU bist ja in der Pflicht ihn auf die Aufnahme hin zu weisen.

    Selbst wenn Du den Hinweis wirksam gegeben hast besteht aber die Möglichkeit, dass das ganze nicht als Beweismittel zugelassen wird.

  3. #3
    TP-Veteran Avatar von LimaX
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Prinzipiell darfst Du nicht ohne entsprechenden Hinweis aufzeichnen. Das impliziert logischerweise, dass Du erst danach aufzeichnen darfst.
    Was ist das denn für eine verquere Logik?
    Die Frage ist doch, WAS aufgezeichnet wird. Seinen eigenen Hinweis kann Maxi so oft aufzeichnen, wie er möchte. Lediglich der Gesprächspartner muss die Gelegenheit haben, rechtzeitig zu reagieren (aufzulegen). So wie Maxi das schildert, ist das gegeben. Und selbst wenn vorher etwas aufgezeichnet werden sollte, geht es doch letztendlich um die vertragsrelevanten Äußerungen.
    Natürlich könnte der Anrufer Maxi (eventuell) dafür belangen, dass sein Atmen während des Hinweises unerlaubt aufgezeichnet wurde ...
    Aber für den Fall den Verkaufsgespräches musste sich der Anrufer im Klaren sein, dass alles aufgezeichnet wird, da es definitiv nach dem Hinweis stattfand.
    Deinen "Hinweis" finde ich nur für die Zeit, in der der Anrufer noch nicht weiß, dass er aufgezeichnet wird, angebracht bzw. relevant.
    Da Du auch noch nicht am Hörer hängst kannst Du auch nicht wissen, ob der Anrufer die Belehrung mitbekommen hat oder nicht - was aber DEIN Problem ist, nicht das des Anrufers, denn DU bist ja in der Pflicht ihn auf die Aufnahme hin zu weisen.
    Ja nee, is klar ...

  4. #4
    TP-Moderator Avatar von maxi89
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    Mulpe an der Tunke
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    Danke!

    Naja, 1-2 Freizeichen kommen schon, bevor die Telefonanlage den Anruf annimmt und halt die Ansage vorspielt.
    Die Anlage spielt dann wieder ein Freizeichen ein, sobald die Telefone wirklich klingeln.
    Ich dachte bisher (rein von der Logik her), dass die Aufnahme praktisch mit der Belehrung beginnt - wie sollte ich später nachweisen, dass ich die entsprechende Person belehrt habe?
    Geändert von maxi89 (24.09.2009 um 01:03 Uhr)

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    bin im konkreten Fall jetzt auch überfragt, das richtige "juristsiche" Stichwort dazu heißt jedenfalls "Vertraulichkeit des Wortes"

  6. #6
    TP-Senior
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    Werbeanrufe sind so oder so verboten - die sollen sich glücklich schätzen, dass ihr nichts weiter unternehmen wollt. Könnte auch so aussehen.

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