Unterhaltsleitungen sind nur absetzbar an nahe Angehörige, die Unterhaltsbedürftigkeit ist nachzuweisen, "Bei weiter entfernten Verwandten wie Geschwistern, Tanten oder Cousins sieht die Lage anders aus. Bei diesen Personen sind Unterhaltsleistungen grundsätzlich nicht absetzbar."
http://www.optimal-absichern.de/verm...zen/index.html
Und an Fremde auch nicht.
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren