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Thema: Ärgern mit Steuerberater

  1. #1
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Ärgern mit Steuerberater

    Ich habe grad Stress mit meinem Steuerberater. Er hat mir Rechnungen gestellt, die so nicht abgesprochen waren mit ihm. Auch so hat er mich ehr enttäuscht. Er hat mir viele Fragen nicht beantworten können.

    Beispiel: Habe ihm einige Fragen per Email gestellt, wie zum Beispiel Kauf eines neuen Autos und Abschreibungsmöglichkeit, 2. Wohnsitz - Kostgeld usw.. Das sieht er als steuerliche Beratung und das würde mich ca. 35 Euro je angefangene halbe Stunde kosten...

    Dann wollte ich wissen wieviel Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld meinem Mitarbeiter zusteht. Daraufhin bekam ich diese Antwort: Ihre Fragen sind geregelt im Manteltarifvertrag für das xxx-gewerbe in Nordrhein-Westfalen. Dieser liegt uns nicht vor, ist aber kostenpflichtig sofort über die DATEV zu erhalten.Vielleicht kennen Sie jemanden, der den Vertrag hat und somit Ihre Fragen beantworten kann.

    Das hat mir gereicht und ich habe ihn gekündigt als Steuerberater. Ich war nur seit ca. einem halben Jahr bei ihm. Ich hatte ihm noch meine ganzen Unterlagen von den letzten 4 Jahren überlassen. Nun wollte ich meine Unterlagen wieder abholen und er schreibt mir jetzt eine Abschlussrechnung, darunter auch Beträge, die ich nicht akzeptieren kann und die nicht abgesprochen waren und er möchte meine Unterlagen bei Barzahlung seiner Rechnung heraus geben.

    Wie sieht es denn rechtlich aus?

    Wo kann ich mich am besten über den Steuerberater mich beschweren und bringt das dann etwas?

    Alle Gespräche liefen über Emails und ich habe sie vorliegen.

    Darf er meine Unterlagen erst nach Zahlung seiner Forderung heraus geben, auch wenn seine Forderung für mich unzulässig ist oder muss er meine Ordner mir heraus geben?

    Bitte um Antworten.

    MfG

    Melisa

  2. #2
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    Beispiel: Habe ihm einige Fragen per Email gestellt, wie zum Beispiel Kauf eines neuen Autos und Abschreibungsmöglichkeit, 2. Wohnsitz - Kostgeld usw.. Das sieht er als steuerliche Beratung
    Als was denn sonst?

    Genau das ist steuerliche Beratung.

    und das würde mich ca. 35 Euro je angefangene halbe Stunde kosten...
    Ja nun, der Steuerberater lebt davon, dass er in Steuerfragen berät. Das ist sein Beruf. Du übst deinen doch auch nicht für umme aus, oder?

    Dann wollte ich wissen wieviel Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld meinem Mitarbeiter zusteht. Daraufhin bekam ich diese Antwort: Ihre Fragen sind geregelt im Manteltarifvertrag für das xxx-gewerbe in Nordrhein-Westfalen. Dieser liegt uns nicht vor, ist aber kostenpflichtig sofort über die DATEV zu erhalten.Vielleicht kennen Sie jemanden, der den Vertrag hat und somit Ihre Fragen beantworten kann.

    Das hat mir gereicht und ich habe ihn gekündigt als Steuerberater.
    Dabei ist das doch ein guter Tipp gewesen. Hätte dich keinen Cent gekostet. Als Arbeitgeber kannst du den Manteltarif aber auch vom Arbeitgeberverband bekommen - der hat ihn ja schließlich ausgehandelt.

    Wenn du dafür einen Steuerberater und dessen Leistung in Anspruch nehmen willst, musst du ihn für die Leistung auch bezahlen. Erscheint mir irgendwie logisch ...

    (...) waren und er möchte meine Unterlagen bei Barzahlung seiner Rechnung heraus geben.

    Wie sieht es denn rechtlich aus?
    Das kommt auf die "Unterlagen" an ..

    Wo kann ich mich am besten über den Steuerberater mich beschweren und bringt das dann etwas?
    Du könntest dich an die Steuerberaterkammer http://www.bstbk.de/
    wenden, ob das was bringt, kann dir hier niemand sagen. Wenn ich mir angucke, was du auszusetzen hast, würde ich dir keine allzu großen Chancen einräumen ...

    Darf er meine Unterlagen erst nach Zahlung seiner Forderung heraus geben, auch wenn seine Forderung für mich unzulässig ist oder muss er meine Ordner mir heraus geben?
    IMO darf er seine Arbeitsergebnisse, d. h. die von ihm erstellten Unterlagen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen) zurückzubehalten bis seine Rechnung bezahlt ist. Die ihm zur Bearbeitung vorgelegten Unterlagen und Belege nicht.

    Noch' n Tipp für die Zukunft:

    Alle Gespräche liefen über Emails und ich habe sie vorliegen.
    Vielleicht mal einen StB suchen, mit dem man nicht nur per Mail verkehren muss, sondern mit dem man auch direkt sprechen kann.

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  3. #3
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Danke für die ausführlichen Antworten!

    Seit Mai macht der SB die Abrechnungen für meine beiden Mitarbeiter und im November stellt er mir die Lohnbuchführung mit 6,50 Euro/mtl. zzgl. Steuern pro Mitarbeiter Rechnung, daraufhin antworte ich ihm, dass die Lohnbuchhaltung und die Lohnbuchführung inclusive waren, also im Pauschalvertrag incl. waren.

    Anschliessend bekomme ich paar Tage später eine Rechnung von ihm für nur einen Mitarbeiter, dieses mal mit 10 Euro/mtl. zzgl. Umsatzsteuer. Da er der Meinung war, dass nur ein Mitarbeiter im Pauschbetrag enthalten ist?

    Bisschen komisch, oder?

    Verstehe ich das richtig, dass er meine Unterlagen, die ich ihm zu Verfügung gestellt habe und die er selber nicht gefertigt hat heraus geben muss? er hat die letzten Jahre von mir alle bekommen und er selber ist nur seit einem halben Jahr für mich tätig.

  4. #4
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    es sind deine unterlagen, also muss er sie rausgeben.
    bei steuerberatern gibt es doch regelsätze, und wenn es absprachen gibt, dann wurden diese doch bestimmt niedergeschrieben damit man sich später nicht zofft.
    einen guten seuerberater zu finden ist nicht so einfach.
    viel glück.

  5. #5
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    (,,,), daraufhin antworte ich ihm, dass die Lohnbuchhaltung und die Lohnbuchführung inclusive waren, also im Pauschalvertrag incl. waren.
    Dann steht ja im Vertrag, was an Leistungen vereinbart wurde. Mit dem 'er war der Meinung, ich habe gesagt' können wir hier sowieso nichts anfangen.

    Verstehe ich das richtig, dass er meine Unterlagen, die ich ihm zu Verfügung gestellt habe und die er selber nicht gefertigt hat heraus geben muss?
    Das habe ich geschrieben, ja. Das ist aber meine Meinung, keine Rechtsberatung - die bekommst du im Zweifel, kostenpflichtig, von einem Anwalt - den du sowieso einschalten solltest, wenn du deine Unterlagen haben willst und er sie nicht herausgibt.

    copy

  6. #6
    TP-Member melisa30 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von Fult5000 Beitrag anzeigen
    es sind deine unterlagen, also muss er sie rausgeben.
    bei steuerberatern gibt es doch regelsätze, und wenn es absprachen gibt, dann wurden diese doch bestimmt niedergeschrieben damit man sich später nicht zofft.
    einen guten seuerberater zu finden ist nicht so einfach.
    viel glück.
    kennst du zufällig einen guten Steuerberater in NRW?

    habe dem Steuerberater grad eine Mail gesendet, dass er meine Unterlagen wie abgesprochen heraus geben soll und ich seine Rechnung erst nach Überprüfung ausgleichen kann.

    sollte er meine Unterlagen jetzt nicht herausgeben werde ich einen Anwalt aufsuchen.

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    Ich habe grad Stress mit meinem Steuerberater.
    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    [...]ein Bekannter von mir ist selbständig tätig und hat mich gebeten für ihn eine Fragen hier im Forum zu stellen. Er selber hat leider nicht die Möglichkeit dazu.
    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    Er hat mir Rechnungen gestellt, die so nicht abgesprochen waren mit ihm. Auch so hat er mich ehr enttäuscht. Er hat mir viele Fragen nicht beantworten können.

    Beispiel: Habe ihm einige Fragen per Email gestellt, wie zum Beispiel Kauf eines neuen Autos und Abschreibungsmöglichkeit[...]
    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    Ich war heute beim Steuerberater und er hat mir voll das Gegenteil gesagt, was hier im Forum mir geantwortet wurde!

    Ich finde es echt nicht schön, wenn man keine Ahnung hat, bzw. nicht 100 %ig bescheid weiss aber dennoch sein Kommentar hier abgibt!

    Habe ihm gesagt, dass ich durch einen Kauf eines Autos meine Einnahmen senken möchte und ob das für dieses Jahr dann geht. Als Antwort bekam ich, dass es natürlich machbar ist, wenn der Wagen bis zum 31.12. dieses Jahres gekauft wird.[...]
    Merkste was?
    [/OT]
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  8. #8
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von melisa30 Beitrag anzeigen
    kennst du zufällig einen guten Steuerberater in NRW?
    ich könnte einen Kontakt zu einem günstigen und guten StB herstellen, aber der nimmt auch nur gute Mandanten.


    VG fith.

  9. #9
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    wenn ich sowas lese bin ich froh ein 1-Mann Unternehmen zu haben und meine EÜR aus Einfachheitsgründen selbst erstellen kann. Ganz ehrlich aber mit Angestellten fängt der ganze Streß an. Das ist nur etwas wenn man solche enormen Einnahmen hat das es wurscht ist was der Steuerberater kostet.

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