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Thema: ebay Kauf als Privatperson, Rechnung auf Gewerbe - Widerrufsrecht?

  1. #1
    TP-Junior
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    ebay Kauf als Privatperson, Rechnung auf Gewerbe - Widerrufsrecht?

    Hallo zusammen,

    ich habe einen blöden Streitfall auf ebay und wollte euch mal um eure Meinung fragen.

    Sachverhalt ist der: Ich habe einen Laptop auf ebay über mein Privataccount gekauft. Ab diesem Zeitpunkt sollte eigentlich der KV zustandegekommen sein. Die Auftragsbestätigung, die ich von dem gewerblichen Verkäufer erhielt, war auf meinen Privatnamen ausgestellt. Auf meine Bitte hin änderte der Verkäufer meine Rechnungsadresse auf mein Gewerbe und sandte mir die aktualisierte Auftragsbestätigung zu.

    Da der Verkäufer nun mit seinem Kauf recht lange auf sich warten lies, und ich so zwischenzeitig den Laptop woanders kaufen musste, schickte ich dem Verkäufer eine Mail mit meinem Widerruf.

    Der Verkäufer weigert sich nun, meinen Widerruf zu akzeptieren und verweist mich darauf, dass ich als gewerblicher Kunde gekauft hätte.

    Habe ich eurer Ansicht nach eine Chance, mein Widerrufsrecht geltend zu machen? Immerhin sollte der Kauf ja eigentlich über meine Privatadresse zustande gekommen sein.

    Vielen Dank für eure Meinungen!

    Gruß,
    Pago

  2. #2
    TP-Specialist
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    Hmmmm. Ich denke die Chancen vor Gericht stehen 50:50. Da Du explizit darum gebeten hast, den Kaufvertrag auf Dein Gewerbe umzuschreiben, würde ich sogar eher zu Gunsten des Verkäufers tendieren. Das kann man vermutlich so auslegen, dass Du damit den ersten (privaten) Kauf widerrufen hast und ein neuer Vertrag mit Dir als gewerblichen Kunden geschlossen wurde.

    Was verstehst Du unter "recht lange"?

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Ich würd's auch so sehen: egal ob über privaten oder gewerblichen Account. Durch die ausdrücklich gewünschte Rechnungstellung für ein Gewerbe hast du dich als gewerblicher Käufer "geoutet". Ich hab auch ganz viele Kunden die über Privataccounts kaufen, die Rechnung aber für Gasthof, Event..., o.ä. ausgestellt haben wollen, denen würde ich im entsprechenden Streitfall und wenn sie mir noch "dumm" kommen was husten. Aber meistens bin ich sehr kulant.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von Pago Beitrag anzeigen
    Ab diesem Zeitpunkt sollte eigentlich der KV zustandegekommen sein. Die Auftragsbestätigung, die ich von dem gewerblichen Verkäufer erhielt, war auf meinen Privatnamen ausgestellt.
    Ich kenn mich in den rechtlichen Dingen nicht sonderlich aus, aber ist es nicht meistens so dass explizit bei der Auftragsbestätigung steht dass der Kaufvertrag erst zustandekommt wenn die Ware verschickt (oder ausgeliefert?) wurde?
    Gabs doch auch schon bei großen Versendern dass Notebooks durch einen Fehler für 50 € oder so im Angebot waren und die Auftragsbestätigung eben nicht zählte.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Davon unabhängig ist ein Kaufvertrag ja nicht in Stein gemeißelt, hier lag ja offenbar von beiden Vertragspartnern die Einwilligung einer Änderung des Vertrages vor.

  6. #6
    TP-Junior
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    Hm okay, verstehe. Ich kann auch den Verkäufer verstehen, nur eigentlich habe ich ja mein Widerrufsrecht so akzeptiert, wie es beim Kaufvertrag galt.

    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Was verstehst Du unter "recht lange"?
    Naja nichts dramatisches. Als Lieferzeit waren 3-4 Tage angegeben, im Endeffekt habe ich dann doch 17 Tage gewartet. Irgendwann brauchte ich dann dringend einen Laptop, ich habe widerrufen und einen anderen Laptop aus dem Angebot gekauft.

    Gabs doch auch schon bei großen Versendern dass Notebooks durch einen Fehler für 50 € oder so im Angebot waren und die Auftragsbestätigung eben nicht zählte.
    Hm naja der Online Produktkatalog ist eigentlich ein "Invitio ad offerendum", eine Einladung ein Angebot zum Kauf zu erstellen. Es könnte natürlich sein, dass es bei Ebay auch so ist. Nur wenn ich mich recht entsinne, pochen ja immer die Verkäufer darauf, dass bereits bei der ebay Ersteigerung ein Kaufvertrag zustande kommt.

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Pago Beitrag anzeigen
    Naja nichts dramatisches. Als Lieferzeit waren 3-4 Tage angegeben, im Endeffekt habe ich dann doch 17 Tage gewartet.
    Hm. Immerhin eine Verzögerung die noch halbwegs erklärbar ist. Bei Dell oder so einen Rechner ordern geht normalerweise auch nicht schneller.

    Irgendwann brauchte ich dann dringend einen Laptop, ich habe widerrufen und einen anderen Laptop aus dem Angebot gekauft.
    Aus dem Angebot des gleichen Händlers oder eines anderen?

    Hm naja der Online Produktkatalog ist eigentlich ein "Invitio ad offerendum", eine Einladung ein Angebot zum Kauf zu erstellen. Es könnte natürlich sein, dass es bei Ebay auch so ist. Nur wenn ich mich recht entsinne, pochen ja immer die Verkäufer darauf, dass bereits bei der ebay Ersteigerung ein Kaufvertrag zustande kommt.
    Nun ja, selbst wenn nicht, es gab hier ja offenbar noch einige Mails danach, die auch zum Vertrag geführt haben.

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von max.m Beitrag anzeigen
    Ich kenn mich in den rechtlichen Dingen nicht sonderlich aus, aber ist es nicht meistens so dass explizit bei der Auftragsbestätigung steht dass der Kaufvertrag erst zustandekommt wenn die Ware verschickt (oder ausgeliefert?) wurde?
    Nein, bei ebay ist das nicht so. Deshalb hat man auf ebay auch 1 Monat Widerrufsrecht und die Anbieter müssen noch viel mehr Sachen - zum sogenannten Schutz der Verbraucher - in ihr Angebot schreiben als bei einem "normalen" Shop-Angebot. Das was erst mit Erhalt der Ware beginnt ist die Frist des Widerrufsrechtes und dieses gilt gesetzlich nur für Verbraucher.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Was was erst mit Erhalt der Ware beginnt ist die Frist des Widerrufsrechtes und dieses gilt gesetzlich nur für Verbraucher.
    Dann gilt vielleicht der Kaufvertrag wirklich erst später....
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Aus dem Angebot des gleichen Händlers oder eines anderen?
    Woanders, darum stört sich der Shop wohl auch nun

  10. #10
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    Zitat Zitat von Pago Beitrag anzeigen
    Dann gilt vielleicht der Kaufvertrag wirklich erst später....
    Hallo,

    der Kaufvertrag ist spätestens mit der Auftragsbestätigung geschlossen worden und durch die Bitte um Änderung der Rechnung faktisch auch nochmal bestätigt. Durch die gewünschte Rechnungsstellung auf die Gewerbeanschrift ist auch das Widerrufsrecht für Endverbraucher nicht mehr anwendbar. Vor Gericht wirst Du kaum eine Chance haben.
    Du hättest bei dem Lieferanten nach Ablauf der zugesagten Lieferzeit die Lieferung mit Fristsetzung schriftlich anmahnen und nach Verstreichen dieser Frist, von dem Kaufvertrag zurücktreten müssen.

    Entweder Du nimmst den Laptop und vertickerst ihn gleich wieder bei ebay oder Du einigst Dich mit dem Anbieter auf einen Schadensersatzzahlung / Stornogebühr in Höhe von x% des Auftragswertes.

  11. #11
    TP-Junior
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    Das hatte ich befürchtet, danke für den Rat! Die Idee mit Stornogebührt ist vielleicht ganz schlau, danke für den Tipp!

    Vielen Dank euch allen für die schnelle Hilfe! Das Forum ist echt klasse

  12. #12
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nein, bei ebay ist das nicht so. Deshalb hat man auf ebay auch 1 Monat Widerrufsrecht und die Anbieter müssen noch viel mehr Sachen - zum sogenannten Schutz der Verbraucher - in ihr Angebot schreiben als bei einem "normalen" Shop-Angebot. Das was erst mit Erhalt der Ware beginnt ist die Frist des Widerrufsrechtes und dieses gilt gesetzlich nur für Verbraucher.
    Hi dorintia,

    vielen Dank für Deine Erklärung.

    Gruß max.m

  13. #13
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Grds. Frage ist, ob du als Verbraucher oder als Unternehmer gekauft hast.

    Der Rest sind erst einmal Indizien: Privataccount = Verbraucher

    Gewerbliche Adresse ändern? Wo seht ihr die Vertragsänderung? Das ist ne Adressänderung. GGfs. ne Anstiftung zur Beihilfe einer Steuerhinterziehung. "Mehr" nicht.

    Es geht m.E. ein bisschen weit, in der Adressänderung einen Rücktritt vom Verbrauchervertrag und Neuabschluss des Unternehmervertrages zu sehen.

    Ich bestelle Sachen auch immer auf meine Arbeit, weil ich tagsüber ja nie zuhause bin. Das heißt noch lange nicht, dass ich kein Verbraucher bin

    usw.

  14. #14
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Grds. Frage ist, ob du als Verbraucher oder als Unternehmer gekauft hast.
    Gekauft habe ich als Verbraucher.

    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Ich bestelle Sachen auch immer auf meine Arbeit, weil ich tagsüber ja nie zuhause bin. Das heißt noch lange nicht, dass ich kein Verbraucher bin
    Ich spreche ja nicht von der Lieferanschrift, sondern von der Rechnungsadresse, die ja eindeutig klärt, ob ich gewerblich oder privat handle. Und diese habe ich ändern lassen, auf Gewerbe - das ist ja ein ganz regulärer Prozess.

  15. #15
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Grds. Frage ist, ob du als Verbraucher oder als Unternehmer gekauft hast.
    Eben, und da hat er sich ja eindeutig dazu bekannt, dass er als Gewerbetreibender kaufen möchte.

    Anosnsten sind wir hier letztendlich juristischen Laien und geben unsere Meinung wieder, klar kann das am Ende auch falsch sein. Wenn es hier um ein einzelnes Notebook geht liegt aber am Ende vermutlich selbst eine Entschädigung in Höhe von 20% des Auftragswertes unter den Kosten einer juristischen Erstberatung beim Anwalt.

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