Hmmmm. Ich denke die Chancen vor Gericht stehen 50:50. Da Du explizit darum gebeten hast, den Kaufvertrag auf Dein Gewerbe umzuschreiben, würde ich sogar eher zu Gunsten des Verkäufers tendieren. Das kann man vermutlich so auslegen, dass Du damit den ersten (privaten) Kauf widerrufen hast und ein neuer Vertrag mit Dir als gewerblichen Kunden geschlossen wurde.
Was verstehst Du unter "recht lange"?

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- in ihr Angebot schreiben als bei einem "normalen" Shop-Angebot. Das was erst mit Erhalt der Ware beginnt ist die Frist des Widerrufsrechtes und dieses gilt gesetzlich nur für Verbraucher.

