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Thema: Teilwert Software...

  1. #1
    TP-Junior
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    Teilwert Software...

    hallo zusammen, bin neu hier und gleich fragen

    hab das gewerbe abgemeldet, in meinem anlageverzeichnis sind noch anlagegüter wie PCs cameras… usw soweit alles klar, teilwert abschätzen, mwst bezahlen und als privateinnahme buchen…
    was ist aber mit den teuren programmen? zb AutoCad hat damals c. 4000 eur netto gekostet! das programm ist schon abgeschrieben - buchwert 1 eur, fragen
    1. wie kann ich den teilwert abschätzen
    a) da einzeln lizenz darf das programm nicht weiter verkauft werden, also gebraucht kann man das programm gar nicht kaufen, teilwert festlegen!
    b) übernahme ins privatvermögen? Was soll ich mit dem programm privat machen? So ein programm kann man schlecht privat anwenden
    2. wäre es schlauer das gewerbe einfach weiter laufen lassen (keine gewerbe-abmeldung) einfach abwarten bis der teilwert sinkt… und dann irgendwann die anlagegüter verkaufen, buchen und abmelden?-)
    gruß, georg

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    wenn du es nicht verkaufen kannst, schmeiß es in den Müll.

    Dann ist der (Teil-) Wert 0 EUR.

    Wenn du es privat nutzen willst, musst du überlegen, wieviel dir das wert ist, und ob du es darfst! Anders würde ich den Preis auch nicht bestimmen.

    (Manche Menschen sollen des Nachts allerdings zum Mülleimer gegangen sein )

  3. #3
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    thx für die antwort, bin mich aber nicht sicher ab es be FA durchkommt:-/

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    was wollen die machen?

    mach ne kopie von der lizenz, dass man das teil nicht verkaufen darf und leg es zur Buchhaltung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von giorgio9 Beitrag anzeigen
    a) da einzeln lizenz darf das programm nicht weiter verkauft werden
    Steht das in deren Bestimmungen oder schließt du das nur daraus weil du eine Einzelplatzlizenz erworben hast?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    einzeln lizenz darf nur auf 1 PC instaliert werden denke, die seriennummer ist auf meine nahme/firma aktiviert, bei den n. käufer lässt sich die software nicht aktivieren da schon eben auf einen anderen user (ich) aktiviert ist, die lizenz müss auf den n. käufer übernochmen werden(geht glaube nur mit der software-hersteller zustimmung)falls doch geht, wie schätze ich den teilwert? hab noch nicht eine anzeige bei e-bay gesehen, "AutoCad gebraucht" persönlich würde ich lieber wegschmaißen > wenig bürokratie :F ist doch abgeschreiben

  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    Ich frag ja nur aus Neugier ... weil ich es eben doch kenne das man auch auf einen pers. registrierte Software - nach Information des Lizenzgebers - verkaufen kann. U.U. erhält dann der Käufer auch eine neue Registrierungsnummer. Man sollte halt nicht schlussfolgern das das nicht geht, nur weil man eine Einzelplatzlizenz hat.
    Bei deiner Frage kann ich dir leider nicht helfen, meine teure Software ist noch nicht abgeschrieben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von giorgio9 Beitrag anzeigen
    n
    a) da einzeln lizenz darf das programm nicht weiter verkauft werden, also gebraucht kann man das programm gar nicht kaufen, teilwert festlegen!
    Unter Umständen doch ===> Link

    Bei Autocad ist die Gebühr für die Umschreibung der Lizenz auf den neuen Besitzer teilweise recht teuer, kann sich je nach Paket aber trotzdem lohnen.

    Frag doch mal bei usedsoft.de

  9. #9
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    danke Frangulus, der link "usedsoft.de" ist nicht aktiv, könntest du noch mal den richtigen tipen, danke

  10. #10
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    Zitat Zitat von giorgio9 Beitrag anzeigen
    danke Frangulus, der link "usedsoft.de" ist nicht aktiv, könntest du noch mal den richtigen tipen, danke

    http://www.usedsoft.com/

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