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Thema: Umsatzsteuer in die Drittländer

  1. #1
    TP-Newbie Ardi75 macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer in die Drittländer

    Hallo,ich wohne in einem nicht EU-Land und hatte einen Gerichtsprozess in Deutschland und dafür einen Deutschen Anwalt angagiert.Nun verlangt mein Anwalt von mir ,neben seine Honorarkosten auch noch Umsatzsteuer zu zahlen.Ich habe da meine zweifel ob das überhaupt rechtens ist weil ich meine meinung nach wie am anfang erwähnt in einem Drittland wohne und keinen Wohnsitz in Deutschland habe.Über euere meinungen würde ich sehr freuen.

  2. #2
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    Die Leistung des Anwalts wurde doch aber hier in Dtschld. erbracht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior 11m2 ist auf einem guten Weg Avatar von 11m2
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    Wie Dorinthia sagte - wenn Du in Deutschland bist und hier eine Pizza isst... musst Du auch hier die USt zahlen. Es geht darum, wo die Leistung erbracht wurde. Und der Anwalt hat die Leistung eindeutig in DE erbracht - also auch hier USt-pflichtig.

    Wenn Du Dir Ware zuschicken lässt, ist es etwas anderes, ebenso wenn Du beim Urlaub in DE Waren kaufst und dann mit nach Hause nimmst - allerdings musst Du dann auch USt zahlen, nur eben beim Zoll in Deinem Land.

  4. #4
    TP-Newbie Ardi75 macht alles soweit korrekt
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    Mein Anwalt sagte mir auch das gleiche nur ich habe vor kurzem auch einen Steuerberater darüber befragt und er hat in einem Gesetzbuch nachgeschaut und meinte daß ich keine Ust. zahlen muss.

  5. #5
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    Dann frag ihn mal auf welchen § er diese Aussage stützt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    wenn du Unternehmer bist, fällt keine USt an.

    § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG
    Ort der Leistung ist dort, wo der unternehmerische Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.
    => kein Inland => nicht steuerbar in D

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    wenn du Unternehmer bist, fällt keine USt an.
    Und der Prozess bzw. die Leistung des Anwaltes muss im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    jepp
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  9. #9
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    Dann schau'n wir mal ob uns Ardi aufklärt worum es da ging...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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