Hallo,
wahrscheinlich gar nicht, denn es ist erlaubt weil es nirgends verboten ist.
Es ist also erlaubt weil in den Handelsgesetzen und dem BGB nichts Gegenteiliges steht. Eine explizite Erlaubnis gibt es nicht, denn das Rechtssystem geht davon aus, dass alles erlaubt ist was nicht durch ein Gesetz verboten bzw. eingeschränkt ist oder gegen die guten Sitten verstößt.
Als Hilfsmittel könntest Du ihm höchstens Verordnugen aus dem Steuerecht, Berufsgenossenschaft oder was auch immer zeigen, die ein Angestelltenverhältniss mit einer GbR regeln. Denn wenn es geregelt ist, ist es natürlich auch erlaubt.
Zweite Möglichkeit wäre eine Anfrag bei der IHK, die haben teilweise Unterlagen zu den Unterschieden zwischen verschiedenen Ländern, können Dir also den Unterschied zwischen Bulgarien und DE nennen, das beruhigt Deinen bulgarischen Handwerker dann vielleicht


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