+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Arbeitnehmerrecht deutsch/bulgarisch

  1. #1
    TP-Newbie wildcard macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    3

    Arbeitnehmerrecht deutsch/bulgarisch

    Hallo zusammen,

    meine Frage hört sich ersteinmal blöd an deswegen kurz der Hintergrund: Ich begleite einen bulgarischen Handwerker bei der Gründung einer GbR in Deutschland. Das klappt soweit auch, allerdings tauchen immer wieder gravierende Unterschiede zwischen deutschem und bulgarischem Recht auf, die zu Diskussionen zwischen uns führen. Daher eine Frage in diesem Zusammenhang:
    In Bulgarien gibt es ein Gesetz, dass dem bulgarischen GbR-Äquivalent untersagt, Arbeitnehmer einzustellen. Wo finde ich die explizite Gesetzesgrundlage, die es einer deutschen GbR erlaubt, Arbeitnehmer einzustellen?

    Vielen Dank!
    wildcard

  2. #2
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jan 2008
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    886
    Zitat Zitat von wildcard Beitrag anzeigen
    Wo finde ich die explizite Gesetzesgrundlage, die es einer deutschen GbR erlaubt, Arbeitnehmer einzustellen?
    Hallo,

    wahrscheinlich gar nicht, denn es ist erlaubt weil es nirgends verboten ist.
    Es ist also erlaubt weil in den Handelsgesetzen und dem BGB nichts Gegenteiliges steht. Eine explizite Erlaubnis gibt es nicht, denn das Rechtssystem geht davon aus, dass alles erlaubt ist was nicht durch ein Gesetz verboten bzw. eingeschränkt ist oder gegen die guten Sitten verstößt.

    Als Hilfsmittel könntest Du ihm höchstens Verordnugen aus dem Steuerecht, Berufsgenossenschaft oder was auch immer zeigen, die ein Angestelltenverhältniss mit einer GbR regeln. Denn wenn es geregelt ist, ist es natürlich auch erlaubt.

    Zweite Möglichkeit wäre eine Anfrag bei der IHK, die haben teilweise Unterlagen zu den Unterschieden zwischen verschiedenen Ländern, können Dir also den Unterschied zwischen Bulgarien und DE nennen, das beruhigt Deinen bulgarischen Handwerker dann vielleicht

  3. #3
    TP-Newbie wildcard macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    3
    Danke sehr!

    Einzige Verbote für Arbeitsverträge sind meiner Meinung nach Arbeitsverträge zwischen Unternehmen und ihren Geschäftsführern, ihren freien Mitarbeiter und "Arbeitsverträge" mit anderen Unternehmen. Ansonsten darf eigentlich jeder mit jedem (auch Privatpersonen) Arbeitsverträge abschließen ...

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    hola,

    dann hoffe ich mal für unseren bulgarischen Freund, dass du wenigstens kein Geld für deine (Sterbe- nein) Existenzbegleitung nimmst.

    Rechtsberatung ist in Dt. ganz überwiegende Rechtsanwälten vorbehalten. Der Gesetzgeber hofft, genau solche Fälle, wie dich zu vermeiden.

    Ich habe von bulgarischem Recht gerade mal Null Ahnung, aber so wie ich meine Googlesuche in der Mittagspause verstanden habe, ist es nicht verboten, dass die bulgarische "GBR" einen Mitarbeiter einstellt; sie kann es nicht!

    Das ist jetzt ja grds. mal schnurz, weil eh eine Gesellschaft nach dt. Recht gegründet werden soll. Aber dein letzter Post zeigt, dass du von dt. Recht auch herzlich wenig Plan hast. Wie denkst du eigentlich, eiern die Geschäftsführer der großen Aktienunternehmen auf der Vorstandsetage rum? Auf Spendenbasis?

    Um mögliche Anfeindungen zurückzuweisen: Nicht die Frage oder das mangelnde Wissen deinerseits mache ich dir zum Vorwurf. Ich frage mich nach der Quali deiner Beratungs"leistung" und die mangelnde Professionalität, zu erkennen, wo deine Grenzen sind (ich habe jetzt mal unterstellt, dass dein Mandant noch Fragen auf Gebieten hat, wo du etwas mehr Kenntnisse hast)

    Zurück zum Ausganspost: Ich denke, du solltest mal nach (Teil-)Rechtsfähigkeit schauen und juristischen Personen und hierbei die Unterschiede zur bulgarischen "GBR" überprüfen.

    Ansonsten ein herzlich Willkommen im Forum von mir!

  5. #5
    TP-Newbie wildcard macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2009
    Beiträge
    3
    hola zurück,

    es gibt Menschen, die andere Menschen beraten, ohne dass sie Unternehmensberater sind oder sonstwie gegen Geld ihre Dienste zur Verfügung stellen. Zu denen gehöre ich, d. h. ich unterstütze auf die ganz altmodische, unkapitalistische Art und Weise. Das rechtfertigt natürlich keine minderwertige Beratung, ehrlich gesagt, finde ich den Vorwurf auch ziemlich aus der hohlen Hand heraus geschossen. Es ging um eine Detailfrage, die im Zusammehang mit der Gründung offensichtlich keinen großen Einfluss hat. Übrigens: Geschäftsführer haben einen Dienstvertrag und keinen Arbeitsvertrag.

    Schönen abend

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Zitat Zitat von wildcard Beitrag anzeigen
    ich unterstütze auf die ganz altmodische, unkapitalistische Art und Weise.
    dann bist du hier im Forum in bester Gesellschaft.

    Wie gesagt, kenne ich das bulgarische Recht leider nicht. Ich vermute allerdings sehr stark, dass im bulgarischen Recht für GBRs keine (Teil-)Rechtsfähigkeit besteht und diese deshalb auch keine Angestellten haben können (nicht dürfen).

    Die GBR nach dt. Recht hat Teilrechtsfähigkeit. Diese geht aber nicht so weit, als dass die Gbr als Arbeitgeber auftreten kann (vgl. BAG NJW 1989, 3034, 3035).

    Wenn Hans Müller und Petra Stahl die Phantasienamen Müller&Stahl GBR gründen, dann stellen Müller, Stahl oder Müller und Stahl jeweils Angestellte an.

    VG fith

    Hinsichtlich Dienst-/Arbeitsvertrag: Ich möchte das nicht unkommentiert stehen lassen, weil sich evtl. andere an diesem thread orientieren.

    Der Arbeitsvertrag ist im 8. Titel des BGB geregelt. Alle Arbeitsverträge sind Dienstverträge. Beiden ist gemeinsam, dass grds. nur das Tätigwerden, nicht der Erfolg geschuldet wird (Abgrenzung zum Werkvertrag)

    Dienstvertrag grenzt sich vom Arbeitsvertrag dahingegen ab, dass man bei ersterem die Leistung selbständig, im anderen Falle unselbständig erbringt.

    Klassisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist die Mandatierung eines Rechtsanwaltes.

    Geschäftsführer eines Unternehmens - soweit sie nicht Gesellschafter einer Personengesellschaft sind - immer Arbeitnehmer und haben immer einen Arbeitsvertrag.

    Es ist evtl. noch vorstellbar, dass z.B. eine externe Vertretung kurzfristig einspringt, aber schon bei längerfristigen Verträgen wird ein reiner Dienstvertrag aufgrund der Unselbständigkeit scheitern.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Fireworks auf deutsch??
    Von PYriEL im Forum Fireworks
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 31.01.2006, 19:53
  2. DW auf deutsch????
    Von Speed16mg im Forum Dreamweaver & andere Webeditoren
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 01.10.2002, 21:13
  3. NScape 6.2.2 deutsch ist da
    Von wuselmann im Forum Einfach so ...
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.04.2002, 17:22
  4. opera 6.1 (deutsch
    Von caspar im Forum Einfach so ...
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 26.02.2002, 13:26
  5. Fireworks DEUTSCH
    Von Divmaster im Forum Fireworks
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 26.01.2002, 18:21

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51