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Thema: Urheberrechtsfallen bei Übernahme von Teilen von AGBs oder Nutzervereinbarungen

  1. #1
    TP-Junior
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    10

    Urheberrechtsfallen bei Übernahme von Teilen von AGBs oder Nutzervereinbarungen

    Kann mir jemand sagen, auf welches Glatteis man sich begeben kann, wenn man AGB, User Agreements, oder Nutzervereinbarung in Teilen von anderen Web-Seiten übernehmen möchte?

    Es ist klar, wenn man komplette urheberrechtlich geschütze Texte übernimmt, oder auch Bilder ohne eine Lizenz zu besitzen, gibt es - zu Recht - juristischen Ärger.

    Wie verhält es sich, wenn man Texte in Teilen, sagen wir auch mal kleinen Teilen, 3 oder 4 Sätze, original übernimmt?

    Mir gelingt es nicht herauszufindenm wo da die Grenze ist. In der Musik sind es vier oder fünf aufeinander folgende Takte, bis dahin ok darüber Plagiat. Aber bei Texten? Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist es ganz klar: Da muss jeder einzelne Satz als Zitat gekennzeichnet sein, wenn man ihn übernimmt, original oder dem Sinn nach. Aber in nicht-wissenschaftlichen Veröffentlichungen?

    Wikipedia sagt: "Es ist an sich nicht strafbar, ein Plagiat zu begehen. Möglicherweise verstößt ein Plagiator aber gegen das Urheberrecht, wenn das plagiierte Werk noch urheberrechtlich geschützt ist."
    Unter Urheberrecht:
    "Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts sind Werke. Sprachwerke sind solche, die ihrem geistigen Gehalt mit den Mitteln der Sprache Ausdruck verleihen. Dazu zählen in erster Linie Romane, Erzählungen, Gedichte, Drehbücher, Liedtexte."

    Die Frage ist also, ob einzelne Abschnitte von AGB, User Agreements, oder Nutzervereinbarung als urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk gelten?

    Hat da jemand Erfahrungen, wie das in der Praxis aussieht? Gab es da schon mal Ärger? Das Thema ist ja auch, dass sich viele Klauseln ohnehin vom Sinn her stark ähneln, teilweise völlig gleich bei verschiedenen Unternehmen sind.

    Gibt es da "Mausefallen"?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von step789 Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand sagen, auf welches Glatteis man sich begeben kann, wenn man AGB, User Agreements, oder Nutzervereinbarung in Teilen von anderen Web-Seiten übernehmen möchte?
    Auf das, das du ansprichst:

    Wie verhält es sich, wenn man Texte in Teilen, sagen wir auch mal kleinen Teilen, 3 oder 4 Sätze, original übernimmt?
    Dann übernimmst du Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Das darfst du nur, wenn dir der Urheber oder derjenige, der die Nutzungsrechte am Werk hat, dazu die Genehmigung erteilt hat. Also das Nutzungsrecht erteilt hat.

    Mir gelingt es nicht herauszufindenm wo da die Grenze ist.
    Die Grenze ist ganz eindeutig, du darfst nichts verwenden, an dem du keine Nutzungsrechte hast.

    In der Musik sind es vier oder fünf aufeinander folgende Takte, bis dahin ok darüber Plagiat.
    Nein - das ist nicht "o.k.", dass es das sein soll, ist nirgends kodifiziert. Es können einzelne nur Töne, Tonfolgen oder einzelne (!) Akkorde nicht geschützt sein - "können".

    http://www.it-recht-kanzlei.de/index...d+Abba+bedient

    Aber bei Texten? Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist es ganz klar: Da muss jeder einzelne Satz als Zitat gekennzeichnet sein, wenn man ihn übernimmt, original oder dem Sinn nach. Aber in nicht-wissenschaftlichen Veröffentlichungen?
    Genauso. Wobei es sinnfrei ist, AGB-Bestandteile als Zitat zu kennzeichnen.

    Die Frage ist also, ob einzelne Abschnitte von AGB, User Agreements, oder Nutzervereinbarung als urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk gelten?
    Entscheidend ist das Gesamtwerk - wenn du Teile daraus entnehmen willst, brauchst du das Nutzungsrecht. Du darfst auch aus Fotos, für die du keine Nutzungsrechte hast, nicht Elemente entnehmen.

    Hat da jemand Erfahrungen, wie das in der Praxis aussieht? Gab es da schon mal Ärger?
    Keine Ahnung, ob explizit wegen einzelner Passagen, aber was hilft es dir, wenn du der erste bist?

    Das Thema ist ja auch, dass sich viele Klauseln ohnehin vom Sinn her stark ähneln, teilweise völlig gleich bei verschiedenen Unternehmen sind.

    Gibt es da "Mausefallen"?
    Jede Menge. deshalb sollte man sich bei der Erstellung von AGB von einem Anwalt beraten lassen.

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