Damit kein Mißverständnis hängen bleibt: Ein Recht zum Widerruf gibt es im stationären Handel nur, wenn es explizit vereinbart wurde. Sonst gibt es nur ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen.
Aber in diesem Falle: Ich würde da den Aussenposten als Ansatzpunkt sehen, denn wenn die dir sagen, daß eine Kündigung bei denen ausreicht, dann haben sie für diese Aussage zu haften.


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