Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn eine GbR Software entwicklet und diese dann Vertreibt. Dann wäre es wohl besser wenn diese in irgend einer Art und Weise geschützt ist. Aber in einer GbR haften alle Geselleschafter Privat.
Macht es dann Sinn und es ist rechtlich auch in Ordnung, eine zweite Firma zu gründen, zum Beispiel eine UG, die als Publisher auftritt.
GbR entwickelt im Auftrag der UG und die UG verkauft die Software mehrfach weiter.
GbR ist Diensleister und UG Publisher.
Was ist wenn bei beiden Gesellschaften die gleichen oder zum Teil die gleichen Gesellschafter sind? Gibt es da rechtliche Probleme?
Vielen Dank
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)