Nein. Du brauchst die Nutzungsgenehmigung des oder der Rechteinhaber(s).
50 Jahre sind urheberrechtlich ebenso wenig relevant, wie die Entstehung.Es sind Mischungen aus Illustration (überwiegend) und Fotografien. Bei letzteren könnte man Ansatzweise mit den 50 Jahren nach Entstehung pro argumentieren,
Gemeinfreiheit tritt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ein.
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