moin auch
hehre Ziele, ich wünsche dir, dass du sie umgesetzt bekommst
zu deiner eigentlichen Frage:
ist nur, wenn du unter deinem EK verkaufst, das ist in D aus gutem Grund verboten, ansonsten kann dir niemand Verkaufspreise vorschreiben (einzige Ausnahme: Bücher haben Buchpreisbindung)unlauterer Wettbewerb
Sogar McDoof-Werbung nennt immer nur "unverbindliche Preisempfehlungen" - obwohl de facto wahrscheinlich der lecker JunkFood in jeder Filiale auf den Cent genau das gleiche kostet, aber: es ist nun mal verboten, den Händler Verkaufspreise vorzuschreiben
das ist schon schwieriger. Wenn du auf Dauer zu wenig verdienst, um davon leben zu können, kann das FA dir "Liebhaberei" unterstellen und dir mit dieser Begründung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug streichen. Dicht machen musst du dann immer noch nicht, aber es ist i.d.R. kalkulatorisch schwieriger dann, überhaupt noch klar zu kommenohne dass das Finanzamt etwas zu beanstanden hat


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