1. Bei einer nachträglichen Gewerbeanmeldung einer GbR, ist es da notwendig das beide Personen unterzeichnen müssen. Es lag bei Gewerbeanmeldung der Personalausweis der zweiten Person vor. Das vorherige Gewerbe der zweiten Person wurde abgemeldet und es wurde aus dem Einzelgewerbe eine GbR. Ist dies nach dem Gesetz eine gültige GbR da nur auf der Anmeldung ein Stempel ist und keine Unterschrift.
Danke für die Hilfe im vorraus.
Carpe diem
Hi,
ja, zumindestens hier in Hessen ist das so. Da wird ein Gewerbe angemeldet und für jeden Beteiligten muss ein gesondertes Formblatt ausgefüllt und persönlich unterschrieben sein. Bei Fehlen einer Unterschrift droht das Gewerbeamt auch schon mal mit einem Bußgeld.
Ist aber auch logisch, denn die GbR ist eine Personengesellschaft, somit muss auch jede beteiligte Person anmelden. (Es muss ja auch jeder mit Privatvermögen haften. Deshalb ist schon sinnvoll, dass jeder Einzelne dies auch mit Unterschrift dokumentiert. )
Bedanke mich sehr für die hier erbrachten Antworten und verbleibe mit einem lieben Gruß
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