Hallo, ich kann mir zwar noch nicht genau vorstellen, was du damit eigentlich meinst:
..., aber im Zweifelsfall bist du verpflichtet, dir erst mal die Nutzungsrechte dafür einräumen zu lassen (und die wirst du im Zweifel nicht bekommen).auf meiner neuen Homepage soll es eine Art Register fuer verschiedene Produkte geben, jetzt stellen sich bei mir einige Fragen:
1. Bin ich verpflichtet jeden Marken / Firmennamen zu kennzeichnen?
Ich kenne die Geschäftspraktiken von Rebuy nicht, aber aus einer Markeneintragung ergeben sich einige Schutzrechte für den Markeninhaber. Vielleicht besprichst du dein Vorhaben mal mit einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt?Zu 1. kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, da ja seiten wie Rebuy.de z.B. auch nicht jeden Markennamen kennzeichnen oder seh ich das verkehrt?
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