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Thema: Welche Möglichkeit habe ich bei Urheberrechtsverletzung?

  1. #1
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Oct 2005
    Beiträge
    30

    Welche Möglichkeit habe ich bei Urheberrechtsverletzung?

    Hallo zusammen,

    folgendes ist der Fall:

    ich habe bei Ebay eine Verkäuferin entdeckt, die Türschilder, Wandlampen etc aus Holz herstellt und verkauft. Unter anderem verwendet sie dafür ungefragt Motive, welche ich selber entworfen habe.

    Ich stelle ebenfalls kunsthandwerkliche Dinge aus Holz her und vertreibe diese über einen Onlineshop und diversen Verkaufsplattformen (Türschilder, Garderoben, Möbelgriffe, Wandfiguren und mehr).
    Die Motive hierfür entwickele ich selber. Ich zeichne sie per Hand, oder entwerfe sie mit Hilfe eines Grafikprogramms.

    Ich habe schon desöfteren diverse Leute im Internet gefunden, die meine Sachen ganz dreist kopiert haben. Aber die waren meist schlecht gemacht und deren Webauftritt derart unprofessionell, dass diese Leute nie lange auf dem Markt waren. Meist habe ich diese Leute aufgefordert meine Designs aus ihren Angeboten herauszunehmen und Konsequenzen angekündigt, sollten sie dies nicht tun. Das hat immer gereicht.
    Aber bei dieser Dame ärgere ich mich so maßlos, dass ich sie ungern ungestraft davonkommen lassen möchte.
    Sie betreibt das Gewerbe lange genug und durchaus professionell, so dass man ihr Unwissenheit nicht abnehmen kann.

    Die Frage ist nun, was kann ich tun?
    Zum Anwalt und ihn bitten, die Verkäuferin abmahnen zu lassen? Das kostet mich doch bestimmt erst mal wieder Geld? Schadenersatz fordern?
    Oder Strafanzeige stellen? Und dann?
    Selber abmahnen? (Wie, und mit welcher Erfolgsaussicht?)

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

    Viele Grüße,
    Shiny
    Geändert von Shiny (05.04.2010 um 00:15 Uhr)

  2. #2
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Die Frage ist nun, was kann ich tun?
    Zum Anwalt und ihn bitten, die Verkäuferin abmahnen zu lassen? Das kostet mich doch bestimmt erst mal wieder Geld? Schadenersatz fordern?
    Hallo, ja unbedingt zu einem fachkundigen Anwalt. Beweise sichern, evtl. Testkauf und Screenshots durch Bekannte machen lassen.
    Wenn es eindeutig und nachweisbar ist, wird die Beklagte den Anwalt zahlen müssen. (Es sei denn es wäre nichts zu holen)

    Oder Strafanzeige stellen? Und dann?
    Nein, das bringt nichts

    Selber abmahnen? (Wie, und mit welcher Erfolgsaussicht?)
    Davon würde ich abraten, durch falsche Formulierungen etc. kannst Du ganz leicht ein Eigentor schießen. Und hast dann gar keine Möglichkeit mehr Deine Ansprüche durchzusetzen.

  3. #3
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    30
    Vielen Dank für die rasche Antwort.
    Dann werde ich mich jetzt informieren, wo ich einen fachkundingen Anwalt auftreiben kann.

    Hat noch jemand eine Ahnung, wieviel Kosten vorläufig auf mich zukommen könnten, nur so ungefähr? Beratung etc werde ich ja sicher erstmal vorleisten müssen.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Shiny Beitrag anzeigen
    Hat noch jemand eine Ahnung, wieviel Kosten vorläufig auf mich zukommen könnten, nur so ungefähr? Beratung etc werde ich ja sicher erstmal vorleisten müssen.
    Das solltest du mit dem Anwalt abklären, sobald du einen gefunden hast - was das kostet richtet sich nach dem Streitwert und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

    Für 'Verbraucher' darf eine Erstberatung maximal 190,- Euro netto kosten, aber das hier ist ein gewerblicher Streitfall, daher wird das nicht gelten.

    Kläre also mit dem Anwalt _erst_ die Kosten, bevor der tiefer einsteigt.

    copy

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