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Thema: Selbsterstellte Schnittmuster

  1. #1
    TP-Junior
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    8

    Selbsterstellte Schnittmuster

    Ich beschäftige mich seit ich angefange habe zu nähen mit dem Urheberrecht, weiß auch das man das in DL automatisch hat, falls man etwas neues entwickelt. Nun verfüge ich nicht über solch finanzielle Mittel all meine Ideen schützen zu lassen. Genau geht es in meinem Fall um ein Taschenschnittmuster und ein Schnittmuster für Stoffkörbchen.

    Das Taschenschnittmuster habe ich so wie ich es genäht habe so noch nicht gefunden, natürlich hat es Merkmal oder Ähnlichkeiten wie viele andere Taschen auch. Da wäre das Viereck, der Reißverschluss ect.. Man kann ja das Rad nicht neu erfinden. Nun gibt es Interessenten für diese Tasche. Aber ich habe schon ein wenig Angst das jemand kommt und sagt hey das darfste nicht die sieht so ähnlich aus wie meine. Weiß einer wie es hier mit dem Urheberrecht aussieht??? Ich meine gelesen zu haben auf einer Homepage für Anwälte, das wohl mindestens 4 Unterschiede gegeben sein müssen oder 15% anders sein müssen.

    Bei dem SM für Stoffkörbchen habe ich in all den Monaten KEIN vergleichbares gefunden. Also denke ich das es hier keine großen Probleme geben wird.

    Ich plane für beides ein E-Book zu schreiben und das falls ich in die Selbstständigkeit gehe zu verkaufen. Ein kleiner fader Beigeschmack bleibt jedoch, bei dem was alles an Abmahnwellen durch Netz rauscht.

    LG Whitewitch

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von whitewitch Beitrag anzeigen
    Ich beschäftige mich seit ich angefange habe zu nähen mit dem Urheberrecht, weiß auch das man das in DL automatisch hat, falls man etwas neues entwickelt.
    Naja, solange dieses "neue" überhaupt unter den urheberrechtlichen Schutz fällt, für den es eine Reihe von Kriterien gibt und nicht unter andere Schutzrechte ...

    Ein Schnittmuster kann unter das Urheberrecht fallen, wenn das danach hergestellte Stück von künstlerischem oder schöpferischen Wert ist. Fehlt dieser künstlerische oder schöpferische Wert, greift das Urheberrecht nicht, denn das gewährt keinen Schutz für handwerkliche Leistungen oder entsprechende Arbeitsanleitungen. Im handwerklichen Bereich gibt es geeignetere Schutzinstrumente.

    Weiß einer wie es hier mit dem Urheberrecht aussieht??? Ich meine gelesen zu haben auf einer Homepage für Anwälte, das wohl mindestens 4 Unterschiede gegeben sein müssen oder 15% anders sein müssen.
    Nein, solche prozentualen Abweichungen spielen im Urheberrecht keine Rolle. Es ist auch eine urbane Legende, dass das Urheberrecht dadurch umgangen werden könnte, an einem urheberrechtlich geschützten Werk einen bestimmten Prozentsatz an Eigenschaften zu ändern. Im Streitfall entscheidet immer ein Richter - ob urheberrechtlicher Schutz überhaupt gegeben ist - Stichwort 'Schöpfungshöhe' - und ob der dann eben im Streitfall angewandt wird.

    Ich plane für beides ein E-Book zu schreiben und das falls ich in die Selbstständigkeit gehe zu verkaufen. Ein kleiner fader Beigeschmack bleibt jedoch, bei dem was alles an Abmahnwellen durch Netz rauscht.
    Da das Urheberrecht quasi 'automatisch' entsteht und nirgends eingetragen werden muss (oder kann), ist es auch nicht möglich, in irgendeinem Verzeichnis nachzusehen. Ein gewisses Restrisiko bleibt also immer.

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