Naja, solange dieses "neue" überhaupt unter den urheberrechtlichen Schutz fällt, für den es eine Reihe von Kriterien gibt und nicht unter andere Schutzrechte ...
Ein Schnittmuster kann unter das Urheberrecht fallen, wenn das danach hergestellte Stück von künstlerischem oder schöpferischen Wert ist. Fehlt dieser künstlerische oder schöpferische Wert, greift das Urheberrecht nicht, denn das gewährt keinen Schutz für handwerkliche Leistungen oder entsprechende Arbeitsanleitungen. Im handwerklichen Bereich gibt es geeignetere Schutzinstrumente.
Nein, solche prozentualen Abweichungen spielen im Urheberrecht keine Rolle. Es ist auch eine urbane Legende, dass das Urheberrecht dadurch umgangen werden könnte, an einem urheberrechtlich geschützten Werk einen bestimmten Prozentsatz an Eigenschaften zu ändern. Im Streitfall entscheidet immer ein Richter - ob urheberrechtlicher Schutz überhaupt gegeben ist - Stichwort 'Schöpfungshöhe' - und ob der dann eben im Streitfall angewandt wird.Weiß einer wie es hier mit dem Urheberrecht aussieht??? Ich meine gelesen zu haben auf einer Homepage für Anwälte, das wohl mindestens 4 Unterschiede gegeben sein müssen oder 15% anders sein müssen.
Da das Urheberrecht quasi 'automatisch' entsteht und nirgends eingetragen werden muss (oder kann), ist es auch nicht möglich, in irgendeinem Verzeichnis nachzusehen. Ein gewisses Restrisiko bleibt also immer.Ich plane für beides ein E-Book zu schreiben und das falls ich in die Selbstständigkeit gehe zu verkaufen. Ein kleiner fader Beigeschmack bleibt jedoch, bei dem was alles an Abmahnwellen durch Netz rauscht.
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