du hast Anspruch auf "günstigste" Rücksendung bzw. brauchst nur die Kosten der günstigsten Rücksendemöglichkeit erstatten, wenn der Kunde ohne dein Einverständnis eine teurere Variante gewählt hat (klassischer Fall z.B., wenn Kunde unfrei zurück schickt, dann musst die Mehrkosten durch unfreie Sendung nicht zu zahlen sondern nur regulären Paketpreis)
andererseits: Alternative wäre eine Briefsendung für 0,90 oder 1,45 € gewesen - willst du jetzt über die Differenz zu 4,90 € groß streiten?
ich hatte mal einen ähnlichen Fall (als Kunde, nicht als Versender): Ware kam bei mir fehlerhaft an, Warenwert 5,90 €
den Händler angefunkt, gefragt was zu tun sei. Seine Antwort "aufgrund des geringen Warenwertes verzichten wir auf Rücksendung und schicken Ersatz"
so kann (und sollte) man das regeln, finde ich![]()


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