Was habt Ihr denn im Gesellschaftervertrag diesbezüglich geregelt?
Ich verstehe nicht - es gibt Aufträge, bei denen die 'Firma' Vertragspartner ist und die kannst du nur bearbeiten, wenn du aus der Firma ausscheidest?Nur was passiert z.B. mit Aufträgen die vorliegen für 2010, die nur von mir bearbeitet werden können wenn ich das Unternehmen verlasse? Bin ich hier in einer Bringschuld?
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