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Thema: Ausstieg als Gesellschafter - was geht / was geht nicht?

  1. #1
    TP-Member
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    Ausstieg als Gesellschafter - was geht / was geht nicht?

    Hallo,

    nach langer Zeit auch mal wieder ein Beitrag von mir
    Ich habe vor 2 Jahren ein Unternehmen mitgegründet an dem ich 50% der Anteile besitze. Neben mir gibt es noch einen weiteren Gesellschafter der auch als GF fungiert. Nun klappt das alles nicht mehr so wie ich mir das vorstelle und ich möchte dass wir getrennte Wege gehen.
    Also Optionen schweben mir sein Ausstieg (natürlich mit finanziellem Ausgleich) oder mein Ausstieg an.
    Nur was passiert z.B. mit Aufträgen die vorliegen für 2010, die nur von mir bearbeitet werden können wenn ich das Unternehmen verlasse? Bin ich hier in einer Bringschuld?
    Vielleicht war der ein oder die andere ja mal in der gleichen Situation und kann mir von Problemen bei der Trennung berichten

    VG

  2. #2
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    Zitat Zitat von Plague Beitrag anzeigen
    Also Optionen schweben mir sein Ausstieg (natürlich mit finanziellem Ausgleich) oder mein Ausstieg an.
    Was habt Ihr denn im Gesellschaftervertrag diesbezüglich geregelt?

    Nur was passiert z.B. mit Aufträgen die vorliegen für 2010, die nur von mir bearbeitet werden können wenn ich das Unternehmen verlasse? Bin ich hier in einer Bringschuld?
    Ich verstehe nicht - es gibt Aufträge, bei denen die 'Firma' Vertragspartner ist und die kannst du nur bearbeiten, wenn du aus der Firma ausscheidest?

    copy

  3. #3
    TP-Member
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    Hi Copy,

    nein es liegen Aufträge vor, aber die kann nur ich vom Know-How her bedienen. Egal ob ich noch in der Firma bin oder nicht. Mein Geschäftspartner kann das fachlich einfach nicht. Daher ist die Firma hier auf mich angewiesen.

    Im Gesellschaftsvertrag bzw. einem nachträglichen Gesellschafterbeschluss ist eine Verteilung der Gewinne festgelegt. Auf einen Gesellschafterausstieg sind wir dabei nicht gesondert eingegangen.

    Ich plane im Grunde aktuell eine neue Gesellschaft die das gleiche macht aber in der ich eben allein Gesellschafter bin. Daher würde ich auch Aufträge & Co. mitnehmen, aber ich will nicht unfair spielen.
    Ich dachte mir dass es sicher schon öfter solche Situationen gegeben hat und hab deshalb mal hier gepostet.

    VG
    Plague

  4. #4
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    Zitat Zitat von Plague Beitrag anzeigen
    Ich plane im Grunde aktuell eine neue Gesellschaft die das gleiche macht aber in der ich eben allein Gesellschafter bin. Daher würde ich auch Aufträge & Co. mitnehmen, aber ich will nicht unfair spielen.
    Plague
    Hi, das ist löblich. Das wird sich wohl nur im Einvernehmen mit deinem (Noch)-Partner lösen lassen. Zum Bsp. dass Du aussteigst und solche bereits vorliegende Aufträge gegen Provision weitergereicht werden oder Du ihm andere Aufträge rüberschiebst.

  5. #5
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    Danke.
    Dann werde ich es mal auf diese Weise probieren.
    Wenn noch jemand eine Sache einfällt auf die ich aufpassen muss - immer her damit

  6. #6
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    Wobei Du die Aufträge nicht einfach so mitnehmen kannst. Die Kunden müssen hier zustimmen, da Du ja keine direkte Rechtsnachfolgegesellschaft der alten Gesellschaft machst.

  7. #7
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    Ich denke ja auch das man noch offene Aufträge zusammen abwickeln sollte, immerhin hat man die auch "zusammen" bekommen. Aber man sollte jetzt aufpassen... eben keine Aufträge mehr gemeinsam annehmen, Zeitpunkt des Auftrages beachten, halt alles schön säuberlich trennen und am besten schriftlich festhalten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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