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Thema: Vorsteuerabzug für Waren aus England

  1. #1
    TP-Newbie Icejac80 macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuerabzug für Waren aus England

    Hallo Gemeinde,

    ich hab mich schon öfter durchgewurschtelt und wurde bei Euch immer gut beraten. Jetzt habe ich mich auch endlich getraut mich zu registrieren und belästige Euch prompt mit einer (hoffentlich noch nicht beantworteten) Frage:

    Ich bin Unternehmer und vorsteuerabzugberechtigt. Nun möchte ich das erste Mal in England Waren einkaufen. Allerdings akzeptiert der Verkäufer keinen Einkauf mit UStId. Ich werde also folglich eine ganz normale Rechnung bekommen wie ich sie auch als Privatkunde bekommen würde. Darf ich dennoch bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung in Feld 61 die englische MWSt. von 17,5% absetzen?

    Falls ich einen Beitrag der dieses Thema schon behandelt übersehen haben sollte möchte ich mich jetzt schon dafür entschuldigen.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nein, in der deutschen UST.-VA hat die englische MwSt. nichts zu suchen. Es gibt da aber so ein Erstattungsverfahren... (Reverse Change irgendwas...)

    Warum akzeptiert der Verkäufer deine UST.-ID nicht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie Icejac80 macht alles soweit korrekt
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    Ist ein regulärer Laden der soweit ich weiss nicht an Händler verkauft. Die Produkte sind aber trotzdem interessant. Deswegen dachte ich da gäbe es eine Möglichkeit.

  4. #4
    TP-Senior 11m2 ist auf einem guten Weg Avatar von 11m2
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    Seit dem 1. Januar 2010 kann man die Umsatzsteuer zentral zurueckfordern, statt wie vorher kompliziert pro Land. Hier ist mehr Info - Details habe ich sonst leider auch nicht, einfach mal goggeln.
    http://ec.europa.eu/taxation_customs...s/index_de.htm

  5. #5
    TP-Newbie Icejac80 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Infos!

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Hier die offizielle Info-Seite vom BZSt

    http://www.steuerliches-info-center....euer/index.php

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Newbie Icejac80 macht alles soweit korrekt
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    Und nochmal danke.
    Ich denke allerdings, dass sich die Mühe bei dem Betrag nicht lohnt. Ich werde also wahrscheinlich die Steuer doppelt zahlen (England und D).

    Gruss

  8. #8
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    die Rückerstattung geht ganz einfach online hier: https://www.elsteronline.de/eportal/

    bis 250,- Euro Rechnungswert (Netto) werden nicht mal die Rechnungen verlangt, darüber hinaus einfach einscannen und online uploaden.

  9. #9
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nein, in der deutschen UST.-VA hat die englische MwSt. nichts zu suchen. Es gibt da aber so ein Erstattungsverfahren... (Reverse Change irgendwas...)

    Warum akzeptiert der Verkäufer deine UST.-ID nicht?
    doch, in der USt.-Jahreserklärung Anlage UR Punkt 798 ist die EU-MWSt. anzugeben, aber man kann diese dort nicht beim deutschen Finanzamt geltend machen

  10. #10
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Amazon.UK

    servus

    ich hab dazu auch eine Frage..ich hab bei Amazon.UK was bestellt und dort machen die es so, daß die den Brutto preis zum Nettopreis machen und dann die deutsche Mwst. draufschlagen..was nun? das Geld an sich bekommt ja trotzdem die Königin;=)?

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