Moin Mieze,
bin keine Experte, aber ich würd' sagen, der Kunde sollte dir bestätigen, dass er das Urheberrecht hat bzw. der Urheber ihm das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Ansonsten kann der Urheber dir vielleicht einfache Nutzungsrechte einräumen.
Das sollte der Kunde veranlassen können.
Wenn die Seite bisher recht simple gestrickt ist, ist denn überhaupt die angemessene Schöpfungshöhe erreicht? Da könnte man wieder philosophieren..
Beste Grüsse.![]()


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